
Ihre Meinung zu Bundesarbeitsgericht: Kein "Verzicht" auf Mindesturlaub möglich
Ein Mann einigt sich vor dem Arbeitsgericht mit seinem Arbeitgeber auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung. Offene Urlaubsansprüche sollen damit abgegolten sein. Dagegen klagt der Mann - und bekam jetzt Recht.
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