
Ihre Meinung zu Urteil zu Zurückweisungen: Kritik an Dobrindt und ungeklärte rechtliche Fragen
Innenminister Dobrindt will trotz eines Gerichtsentscheids an Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen festhalten. Migrationsexperten sehen das kritisch - drohen weitere Niederlagen vor Gericht?
Der Amtseid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Ich finde da nichts von "ich meinem Parteibuch oder populistichen Meinungen verpflichtet".
Wiedereinmal wird ein Unionspolitiker vorsetzlich gegen Recht verstossen und straffrei bleiben.
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Als Verkehrsminister hat er sich ja auch nicht an Europäischen Vereinbarungen und Regeln gestört. Mal sehen, was uns dieser Herr diesmal kostet. Was schonmal klar ist, auf die Gerichte kommt viel Arbeit zu.
Jeder ist austauschbar.
//Wiedereinmal wird ein Unionspolitiker vorsetzlich gegen Recht verstossen und straffrei bleiben.//
Ja und?
Auch das ist gesetzlich geregelt.
**Abgeordnete des Bundestages (Art. 46 Abs. 2 GG) und Mitglieder der Bundesversammlung (§ 7 BPräsWG) haben parlamentarische Immunität, die sie vor der Strafverfolgung, jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützen. Auch die Immunität der Landtagsabgeordneten ist bundesweit gültig (§ 152 a StPO i.**
https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t#:~:text=Abgeord…(Art.,%C2%A7%20152%20a%20StPO%20i.
Das Gegenteil ist der Fall:
Lesen Sie einmal: Art. 16a GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
und: § 18 - Asylgesetz (AsylG)
...
2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,..
___
und: § 26a - Asylgesetz (AsylG)
2) Sichere Drittstaaten sind außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die in Anlage I bezeichneten Staaten.
»in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.«
Ok, dann sind Ungarn und Italien schonmal raus; und Polen vermutlich auch. Dänemark mit seiner Kasernierung ist ebenfalls seeehr fragwürdig. Belgien mit seiner Politik der Verobdachlosung von Flüchtlingen auch.
Bleiben nicht mehr viel an Nachbarn – die dann auch noch beim Schiebzurück mitmachen müssten. Polen und Österreich lassen schon ihr Nie und Schleichdi durchblicken.
Da Sie offensichtlich ein Jura-Experte sind. Erklären Sie doch dem Gericht wie Sie sich Rechtsprechung vorstellen.
Wenn überhaupt…. verstößt Dobrindt gegen europäische Normen, nicht gegen das Grundgesetz oder bundesgesetzliche Regelungen.
Und die europäischen Regelungen müssen halt geändert werden. Sollte in einer Demokratie möglich sein. Die Mehrheit in Deutschland kann mit ihren positionen nichts (mehr) anfangen.