
Ihre Meinung zu EuGH-Urteil: Verfolgte Homosexuelle haben Anspruch auf Asyl
Verfolgte Homosexuelle haben nach einem Urteil des EuGH Anspruch auf Asyl in der EU. Voraussetzung ist, dass sie in ihrem Herkunftsland für sexuelle Orientierung bestraft werden. Sie fallen als "soziale Gruppe" unter die Genfer Flüchtlingskonvention.