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Ihre Meinung zu EuGH-Urteil: Verfolgte Homosexuelle haben Anspruch auf Asyl

Verfolgte Homosexuelle haben nach einem Urteil des EuGH Anspruch auf Asyl in der EU. Voraussetzung ist, dass sie in ihrem Herkunftsland für sexuelle Orientierung bestraft werden. Sie fallen als "soziale Gruppe" unter die Genfer Flüchtlingskonvention.

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2 Kommentare

Kommentare

tütü72

na, dann hoffe ich mal, daß sich bald ganz viele Frauen in Ländern wie Saudi-Arabien ans Steuer setzen oder ähnliche "unislamische" Handlungen begehen, eine Strafe kassieren und anschließend hier Asyl erhalten. Ginge das nicht, wäre das Asylrecht ja sexistisch...

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