Gletscher-Vulkan Eyjafjallajökull auf Island stößt riesige Mengen Wasserdampf und Asche aus

Ihre Meinung zu EuGH: Mehr Rechte für Passagiere bei Flugausfällen

Fluglinien müssen für festsitzende Passagiere auch aufkommen, wenn es außergewöhnliche Gründe für die Probleme gibt. Das hat der EuGH entschieden. Eine Irin war wegen des isländischen Vulkanausbruchs tagelang nicht aus Portugal weggekommen - Ryanair wollte aber nicht zahlen.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
16 Kommentare

Kommentare

ElCamino89

Von meinem Standpunkt aus gesehen, eine fragwürdige Entscheidung. Durch diese Maßnahmen werden die Fluggesellschaften das Personal unter enormen Druck setzen damit die Zeitpläne eingehalten werden. Nicht nur die Umwelt wird darunter leiden sondern auch die Sicherheit der Passagiere.

Gast
Mehr Rechte für Flugpassagiere...

Mit der recht fragwürdigen und praxisfernen Entscheidung zu Gunsten der Passagiere werden die Airlines eigentlich für ALLES was auf dieser Welt passiert in direkte Haftung genommen. Wenn es im Zuge der erweiterten Rechte für Passagiere ähnlich rigide Regelungen für ALLE Transportunternehmen wie z.B. BAHN/BUS/Schiff gäbe könnte man ja evtl damit leben. So aber hat man den Eindruck, als wenn die gesamte Luftfahrindustrie gemaßregelt wird, weil hauptsächlich die Billigflieger ihre Leute im Regen stehen lassen!

flodian
existiert auch heute schon

auch heute gibt es regeln, wann man wie vielentschädigung bekommt.

nur leider zahlen die fluggesellschaften allesamt nicht freiwillig - auch heute hilft nur die klage. trotz eindeutiger rechtslage.

warum gibt es wohl sonst anbieter wie fairplane.de oder flightright.de???

Gast
Ein klarstellendes Urteil!

Das Urteil hat die aktuelle Rechtslage nochmals klargestellt. Es ist ein Sieg für den Passagier. Seit es die EU Fluggastverordnung gibt, überlegen sich Fluggesellschaften zweimal, ob sie Überbuchen oder durch Flugstreichungen den Beförderungsvertrag einseitig kündigen.

Klar, gegen den Vulkan kann keiner was machen. Ich denke hier aber zum Beispiel an den wilden Streik der Fluglotsen in Spanien vor etwa 2 Jahren. Die Passagiere haben kaum eine Möglichkeit von den spanischen Lotsen Regress zu fordern. Die Fluggesellschaften berufen sich auf höhere Gewalt und meinen sie seien aus dem Schneider. Mit dieser Entscheidung haben Passagiere nun die Möglichkeit Mehrkosten an die Fluggesellschaft weiterzugeben, die dann auch motivierter ist, ihr Geld von den wild Streikenden oder den Flughafenbetreibern, die zu wenig Enteisung vorrätig haben, zurückzuholen.

Grüße aus dem Reisebüro

Gast
@ElCamino89

Nein, am Tagesgeschäft wird sich ja nichts ändern - bei "nicht besonders außergewöhnlichen Umständen" (die es ja nicht gibt) mußten die Airlines bisher auch schon zahlen. Ryanair hat hier versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen indem man einfach mal neue Definitionen eingeführt hat. Es ist gut daß das Gericht dem Einhalt gebietet.
Es geht hier nur darum ein vermeintliches Hintertürchen bei ganz ganz ganz besonderen Vorfällen zu schließen, mit der Pünktlichkeit im normalen Regelverkehr hat das erstmal nichts zu tun.
Allerdings nicht auszuschließen daß Ryanair, wenn sie damit durchgekommen wären, in Zukunft auch Schneefall, Gegenwind und Stau auf der Autobahn zu besonders außergewöhnlichen Ereignissen gezählt hätten....

Bonzai
was ist denn hier los?

Haben die Fluglinien etwa keine gemeinsame Lobby?

Aber mal im Ernst, ich bin auch gespaltener Meinung über dieses Urteil.

Auf der einen Seite ist dieses Urteil aus Verbrauchersicht natürlich zu begrüßen.
Aber gleiches Recht für alle, also sollten auch andere Transportmittel von diesem Urteil betroffen sein (Dt. Bahn!)

Und damit komm ich zur Machbarkeit. Diese von ein paar realitätsfernen Schreibtischlern verfasste Urteil ist schwierig umzusetzen.

Die meisten Fluglinien arbeiten schon auf maximaler Aus- bzw. Belastung.

Es gibt also nur noch 2 Möglichkeiten das Geld das für "Ausgleichszahlungen" zu beschaffen. Mehr Leute entlassen oder an der Sicherheit sparen.

Oder zynisch ausgedrückt, irgendwann wird es "effizienter" sein, ein volles Flugzeug abstürzen zu lassen, als für alle Fluggäste Übernachtungen, Anschlussflüge und andere Forderungen zu zahlen.

Ich will nicht den Teufel an die Wand mahlen, aber wenn soviel Geld im Spiel ist, muss man leider jedem alles zutrauen.

Gast
Was für ein Unsinn! Was bitte

Was für ein Unsinn!

Was bitte kann denn eine Fluggesellschaft für die Schließung des Luftraumes? Und wieso soll diese dann bezahlen?

Ich habe nichts gegen Passagierrechte und finde es in Ordnung, dass Airlines für selbst verschuldete Ausfälle aufkommen müssen, aber wie kommt jemand dazu, in o.g. Fall eine Airline zu verklagen - und sogar noch Recht zu bekommen?!

Das ist ungefähr so, als würde ich die Mietwagengesellschaft verklagen, weil ich auf der Autobahn im Stau stand!

Wir leben scheinbar in einer Welt der viel zu billigen Rechtsschutzversicherungen. Traurig...

Leser
Verantwortung

Problem sind natürlich (wie sollte es auch anders sein) die möglichen Kosten.
In einer Risikoanalyse müssen oder sollten eigentlich auch die Auswirkungen von Vulkanausbrüchen enthalten sein, zumal ja Island nicht gerade zu den inaktivsten Zonen gehört. Bis zum Jahr 2010 stand für die moderne, technisierte Welt lediglich über einen langen Zeitraum der Wind günstig. Ältere Aufzeichnungen belegen sehr wohl, das Europa schon früher durch Isländische Vulkane beeinträchtigt wurde und zwar weitaus heftiger als 2010.
Allerdings müsste man dafür eine Summe X für mögliche Beeinträchtigungen veranschlagen und diese in die Betriebskostenrechnung einbringen.
Entweder, die Airlines haben dies Berücksichtigt, dann geht alles gut und man hat mehr Gewinn bis zum Tag X oder aber man tut dies nicht. Dies nicht zu tun birgt natürlich den Vorteil, das der "Kampfpreis" am Markt günstig ist, was sich aber in solchen Szenarien und dank des EuGH Urteils im Ernstfall als böser Rückläufer entpuppt.

Gast
Unmündige Passagiere

Schadensersatz bei Durchgriffshaftung kann ich nachvollziehen (Streik, Fehlorganisation), aber Schadensersatz bei höherer Gewalt (Vulkanasche oder sonstigen Witterungsbedingungen) nicht. Wo bleibt das Verursacherprinzip? Wo sind die Grenzen?
Und wenn es keine Flüge gibt, aber Busse und Züge fahren? Kann der Passagier dann trotzdem auf Kosten der Fluglinie den Aufenthalt verlängern? Ich vergaß: Passagiere können weder denken noch handeln!
Wer mit Reisen überfordert ist, sollte zu Hause bleiben. Wer keinerlei Risiko tragen will, soll sich gegen alles versichern.

Gast

Das Urteil erscheint mir schlüssig. Die Frau hat ihrerseits den Flug garantiert schon bezahlt. Da ist eine Fluggesellschaft zur Leistung (Heimfahrt) verpflichetet. Da ein Flug nicht möglich war, muss die Zeit entweder überbrückt werden, bis ein Flug möglich ist oder ein anderer Transportweg gefunden und bezahlt werden.

Möglicherwiese hätte im Konkreten Fall die Fluggesellschaft sogar Geld sparen können, wenn diese der Dame eine Rückfahrt auf anderem Wege (Zug, Fähre, einige wenige Hotelkosten) angeboten hätte.

vflbmg
Leere Drohung

Was bedeutet denn dieses Urteil: NICHTS
Passagiere werden klagen müssen um etwas zu erreichen, weil die Fluggesellschaften sich weigern zu zahlen, ist ja gängige Praxis wenn es um Flugverspätungen geht, diverse Firmen haben sich darauf spezialisiert Kundenrechte durchzusetzen, natürlich gegen eine Gebühr.

Gast
@Bonzai

"Es gibt also nur noch 2 Möglichkeiten das Geld das für "Ausgleichszahlungen" zu beschaffen. Mehr Leute entlassen oder an der Sicherheit sparen."

Sie haben eine Möglichkeit vergessen, die Kommentator "Leser" schon anspricht: Die Kosten müßten in der Art einer Versicherung auf die Nutzer umgelegt werden; im Klartext: Jedes Ticket wird ein paar Cent teurer, und aus der gewonnenen Summe werden im Fall der Fälle die Kostenübernahmen gezahlt.

Aber das widerspricht natürlich der Geiz ist Geil Mentalität der Billigflieger.

Gast
nicht richtig

Mein "rechtsgefühl" sagt mir: Dies kann doch nicht war sein. Was kann eine Fluggesellschaft dafür wenn eine Vulkan ausbricht. Ich würde dann das Land, wo der Vulkan steht, verklagen. Dann muss das Land mal dafür sorgen, daß der Vulkan nicht ausbricht. Welch ein Unsinn. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei.

jcsjcs

An dem Urteil gibt es nichts auszusetzen.

Es besagt nur, dass sich Fluglinien an bestehende Gesetze (hier: die EU-Verordnung) zu halten haben.

Passen den Fluglinien die Gesetze (wie hier durchaus nachvollziehbar) nicht, steht es ihnen nicht zu, das Gesetz umzuinterpretieren oder neue Begriffsbestimmungen einzuführen. Sie können höchstens versuchen, durch Lobby-Arbeit die bestehenden Gesetze zu ihren Gunsten verändern zu lassen.

Allerdings ist es durchaus wünschenswert, dass Fluglinien eine Betreuungspflicht trifft -- Passagiere irgendwo in der Welt, eventuell sogar ohne weiteren Mittel, zu stranden, kann gefährlich werden. Es steht den Fluglinien ja frei, einen Aufschlag in den Flugpreis einzurechnen. Etwa ein Euro pro Flug dürfte wahrscheinlich reichen.

EinPragmatiker
Jetzt meckern die, die davon profitieren...

Schon lustig, im Prinzip profitieren wahrscheinlich alle User hier von diesem Urteil, aber anstatt sich zu freuen, sind viele jetzt plötzlich besorgt um das finanzielle Wohlergehen der Fluggesellschaften. Mal sehen, ob diese Sichtweise sich auch dann durchsetzt, wenn man selbst irgendwo gestrandet ist.

Ein kleiner Aufschlag auf die Flugtickets und solche Situationen sind zu bezahlen. Die Gesellschaften dürfen sich freuen, denn sie können im Risikoaufschlag auch noch Gewinn einplanen. So hat dann doch jeder etwas davon, oder?

Leser
Komisch

Wenn man so manche Kommentare hier liest, dann scheint es für einige OK zu sein, wenn sie in den Urlaub fliegen und dann "für alle Fälle" mal ein paar Tausend Euro als Reserve haben, falls halt mal ein Vulkan ausbricht oder anderes.
Ich kann mich auch noch an das Geschrei in Europa über Herrn Ramsauer erinnern, der ja so Böse war und Flugverbot anordnete. Ich glaube Herr Barroso warf ihm vor, unnötige Wirtschaftliche Schäden für die Fluglinien zu verursachen.
Die deutsche Bahn wird regelmäßig zur Schnecke gemacht, wenn Weichen bei starkem Schneefall kapitulieren und viele regen sich auf und lassen "höhere Gewalt" oder "Mutter Natur" nicht gelten. Wo bitte liegt der Unterschied zwischen naturbedingtem Schneefall, bei welchem viele Reisende auch ihr Geld zurück haben möchten und einem naturbedingtem Vulkanausbruch, welcher Weltweit nun auch nicht gerade selten vorkommt. Wie oben bereits geschrieben war es reines Glück, das der Wind sonst immer hilfreich für die Airlines war.