
Ihre Meinung zu Hintergrund: Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist Teil der vier Grundfreiheiten in der Europäischen Union. Ab dem neuen Jahr gelten Einschränkungen nur noch für die Kroaten. Rumänen und Bulgaren können dann ohne Arbeitserlaubnis in anderen EU-Ländern arbeiten.