Kommentare zum Thema Flüchtlinge

Syrische Flüchtlingsfamilie in Deutschland. Bild vom 06.09.2015

Ihre Meinung zu Hintergrund: Was ist "subsidiärer Schutz"?

Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, erhält unter Umständen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist dies der Fall, "wenn sein Leben oder seine Freiheit in seinem Herkunftsland wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist."

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