Kommentare zum Thema BGH

Ein Stein mit der Aufschrift "Auschwitz" ist Teil des Mahnmals für den NS-Mord an Sinti und Roma

Ihre Meinung zu FAQ: Das BGH-Unrechtsurteil zu der Verfolgung der Sinti und Roma

1956 befand der BGH, dass die meisten Sinti und Roma - obwohl zu Tausenden von den Nazis ermordet - keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Ein aus heutiger Sicht skandalöses Urteil, das auch noch rassistisch begründet wurde. Jetzt arbeitet der BGH sein eigenes Urteil auf. Von K. Anabah und K. Schwartz.

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