
Ihre Meinung zu BGH: Ja zu Sperren - aber als allerletzter Schritt
Können Internetprovider wie die Telekom verpflichtet werden, Piraterie-Websites zu sperren? Im Notfall ja, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Aber was bedeutet das genau? Details und Einschätzungen von Kolja Schwartz.
Providerseitige Websperren lassen sich durch die Einstellungen eines anderen DNS-Servers, VPN, oder (anbieterseitig) einfach durch eine andere Adresse in Sekundenschnelle umgehen. Ein geradezu lächerliches Urteil, daß aber dennoch gefährlich ist, da es auf Zuruf schnell mal Zensur und Schikanierung gegen Webseitenbetreiber ermöglicht.
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Wahrscheinlich ist wieder einmal kein Beweis des "Rechteinhabers" oder richterlicher Beschluß nötig (bzw. Känguru-Gerichte wie LG-Hamburg oder LG-Köln erteilen diese ungeprüft 'en masse', wie sie es jetzt schon tun), er kann sich seine Forderungen auch aus dem Finger saugen. Perfekt also für eine anachronistische Gesellschaft wie die GEMA, die leider nur noch zum reinen Selbstzweck existiert.