Eine Hand verdeckt Telefonkabel

Ihre Meinung zu BGH: Ja zu Sperren - aber als allerletzter Schritt

Können Internetprovider wie die Telekom verpflichtet werden, Piraterie-Websites zu sperren? Im Notfall ja, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Aber was bedeutet das genau? Details und Einschätzungen von Kolja Schwartz.

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46 Kommentare

Kommentare

Jon Do
Weltfremdes Urteil

Providerseitige Websperren lassen sich durch die Einstellungen eines anderen DNS-Servers, VPN, oder (anbieterseitig) einfach durch eine andere Adresse in Sekundenschnelle umgehen. Ein geradezu lächerliches Urteil, daß aber dennoch gefährlich ist, da es auf Zuruf schnell mal Zensur und Schikanierung gegen Webseitenbetreiber ermöglicht.
.
Wahrscheinlich ist wieder einmal kein Beweis des "Rechteinhabers" oder richterlicher Beschluß nötig (bzw. Känguru-Gerichte wie LG-Hamburg oder LG-Köln erteilen diese ungeprüft 'en masse', wie sie es jetzt schon tun), er kann sich seine Forderungen auch aus dem Finger saugen. Perfekt also für eine anachronistische Gesellschaft wie die GEMA, die leider nur noch zum reinen Selbstzweck existiert.

Sören

3 Artikel ueber den Sachverhalt, aber kein Artikel ueber die Auswirkungen:

- Privatmenschen koennen entscheiden, ob eine Seite gesperrt werden soll.
- Whistleblowerseiten wie Wikileaks koennen nun einfach "verschwinden"
- Die Debatte um Zensursula hat schon gezeigt, dass Netzsperren eigentlich sinnlos sind
- Wie auch bisher gibt es kein Wort zur Entschaedigung wegen falscher Sperren
- Es darf auch moeglich sein, legale Angebote zu sperren, sofern man auch illegales findet
- Analog zur realen Welt darf man den Hamburger Hauptbahnhof sperren lassen, wenn man dort bestohlen wurde und die Polizei den Dieb nicht fangen kann

Gnah
Neuland

Wieder einmal offenbart Deutschlands Elite ihre Ahnungslosigkeit im Umgang mit dem Internet. Hat man seinerzeit aus der Zensursula und der Schäublone nichts gelernt? Seiten lassen sich nicht einfach sperren, VPN oder gar ein einfacher Proxy, in Sekunden eingerichtet, machen daraus eine Farce. Und wenn unsere großen Führer das auch noch so gerne wollen: das Internet ist nicht so herrlich leicht zensierbar, wie sie sich das so einfach vorstellen. Und auch unsere Gerichte sind überwiegend ahnungslos, leider.

Jürgen Schwark
BGH Rechtsprechung

Sowohl als auch!
Der BGH zeichnet sich schon seit über 25 Jahren darin aus keine Rechtsprechung
zu gestalten ,die Aktualität entspricht!
Bei dem Urteil über die Lebensversicherungen hat der BGH
damals im Urteil,, von legalem Betrug"
gesprochen! Die Versicherten könnten dieses ja im Vertrag lesen! Von Vorententhaltungen gegenüber dem Versicherungsnehmer keine Spur!
Erst nachdem viele Lebensversicherungen
geplatzt waren ,hat dann der BGH das
Urteil der Wirklichkeit angepasst!
Aber kurz vor der Verjährungsfrist!
Das nennt man im StGB Vorsatz, oder
Beihilfe! Was passiert jetzt?
Gar nichts wird mit den Websiten passieren! Wahrscheinlich wird eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die dann geprüft wird!
Darüber werden schon mal 2 Jahre vergehen! Und dann oh Wunder wird
dieses an den Gesetzgeber zurück
verwiesen ,natürlich mit ausreichenden
Spielraum ein entsprechendes Gesetz
zu verabschieden. Bis dahin haben wir
locker 2025 und keiner von heute hat damit zu tun!

MrV
Weltfremd und gefährlich

Schade, das Menschen über solche, auch gesellschaftlich, wichtige Themen entscheiden dürfen die offensichtlich aber keine Ahnung haben wie das Internet funktioniert.
Zwei Dinge werden damit erreicht:

Erstens: Zusätzlicher Aufwand für die Provider und die legale Möglichkeit auch andere Dinge zu zensieren.

Zweitens: Immer mehr Angebote werden ins TOR Netzwerk abwandern und damit auch immer mehr Surfer anlocken.

Zweiteres ist zum Glück wünschenswert, da sich weder Unternehmen noch Staaten um das persönliche Recht auf Freiheit und Datenschutz scheren. Im TOR Netzwerk ist man so anonym wie man möchte.

Gast

Wehret den Anfängen. Was dann irgendwann "illegal" ist, wird ausgereizt bis hin zu regierungskritischen Webseiten, die vielleicht etwas zu links, zu rechts sind....

Ja, und auch Wikileaks gehört dazu. Die Freiheit wurde mit dem Internet einst trotz aller Rechtsgrauzonen erweitert, jetzt wird das Internet langsam aber sicher zerstört und damit ein Stück Freiheit. Das denke ich jedenfalls, spricht aus dieser ewigen Geldabzieherei der Gema und Co.

Schon heute darf man nicht mal ein kleines Schnipsel von Kraftwerk ohne die Erlaubnis von Kraftwerk nehmen, sonst gibts Klage. Wo ist eigentlich die Klagewelle, wenn ich aus einem Buch zitiere?

muds0r

Da ist sie wieder, die elendige Doppelmoral. Einerseits verurteilen, wenn irgendwo das Internet zensiert wird wie z.B. Russland oder China, aber wenn es dann drauf ankommt keinen Deut besser sein.

Gast
GEMA vs Youtube die Xte

Dann wird wohl bald die Forderung nach einer Sperrung von Youtube aufkommen. Immerhin gibt es dort jede Menge urheberrechtlich geschützte Musik, die problemlos runtergeladen werden kann. Bin mal gespannt wie es weiter geht. Die GEMA ist eine Seuche. Aber gegen Youtube/Google kommt se hoffentlich auch in Zukunft nicht an. Ein total absurdes Urteil.

facepalm
Jaja, die Strengen Regeln und der allerletze Schritt

Wer erinnert sich noch an die "ausnahmsweisen" Kontoabfragen, für die es auch strenge Reglen geben sollte? Die sind schon seit Jahren ungestraft zur Regelabfrage verkommen (und damit verfassungswidrig).

Genauso wird es hier gehen - in den FAQs steht auch schon wie: "Wenn Host-Provider aber Kenntnis von den Rechtsverstößen bekommen, so müssen sie, einfach gesagt, sofort handeln. Sie müssen die Inhalte entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren."
Kurz: Zensur auf Zuruf, denn welche Firma setzt sich beim Nicht-Reagieren denn freiwillig Regress-Ansprüchen aus?

Dazu dann noch, wohl als Scherz gemeint: "(Access-Provider).. ermöglichen ihren Kunden lediglich den Zugang zum unbegrenzten Netz." Die Netzneutralität is ja schon gekippt, Zensur auf Zuruf kommt - was an dem Netz ist dann noch unbegrenzt? Der Zugang zu Bild, focus und anderen minderwertigen Werbe-blättchen?

Furchtbar, was das Einknicken unserer Gesetzgebung und Rechtsprechung vor der Content-Lobby aus dem freien Internet macht.

Chainsaw
Und es bestätigt sich mal wieder …

… dass Gerichte offensichtlich in einer anderen Welt leben. Nehmen wir mal an, die GEMA würde den Zugang zu 3dl.am gerichtlich sperren. Was dann? Den DNS Server zu wechseln dauert 30 Sekunden, eine neue Domain zu registrieren 2 Minuten, ein VPN einzurichten 10 Minuten, die Server IP zu wechseln vielleicht 'ne Stunde. Ein Gerichtsverfahren mindestens mehrere Wochen.

Was da an heißer Luft verbraten wird, reicht locker, um eine mittlere Kleinstadt ein Jahr zu beheizen.

muds0r
@ jonD53

War klar, dass hier auch früher oder später die bezahlten GEMA-Apologeten auftauchen würden.

muds0r
@jonD53

Ich würde Ihnen den Beitrag von @McBaal nahelegen. Wenn die GEMA auf Grundlage dieses Urteils Youtube sperren lässt, dann betrifft das eben nicht nur Musik sondern auch kritische Berichterstattung, z.B. von Thilo Jung, der als einziger Journalist in der BPK seine Aufgabe wahrzunehmen scheint. Und dann ist es Zensur. Aber das ist das, was weder die Richter noch die GEMA und ihre Fanboys begreifen wollen.

willi wupper sen.
@jond53 mh

aber anstiftung zum diebstahl und hehlerei ist in unserem bundesland chefsache

muds0r
@jonD53

"Was hat die GEMA denn damit zu tun ????"

Wenn Sie noch nicht einmal den Artikel gelesen haben, zu dem Sie Ihre obskuren Kommentare abgeben, erübrigt sich auch jede weitere Diskussion.

Gast
Vergleich Diebstahl und "Geistiger Diebstahl"

Diebstahl setzt voraus, dass ich jemandem etwas wegnehme. Und dass es dann weg ist.

Das bedeutet Verlust, einen Schaden für den Bestohlenen.

Den Begriff "Geistigen Diebstahl" habe ich als Kind unreflektiert gebraucht. Leichtfertig. Denn mir ist über die Jahre immer deutlicher geworden, was hinter der Begriffsprägung wirklich steckt.

Nämlich die Missgunst anderen gegenüber, dass diese den selben Nutzen (z.B. durch Information oder Genuss von Kulturgut) mit geringerem Aufwand erreichen als es mir (möglicherweise als Kreativer) selbst möglich war.

Dass Kreativität motiviert und belohnt werden muss, ist für mich selbstverständlich. Und dass das mit Geld funktioniert, auch.

Aber den repressiven Hintergrund unseres Rechtssystems, die dezentrale Vervielfältigung von Information und Wissen mit Zwangsmitteln weitgehend zu regeln habe ich durchschaut.

Zum Glück wird sich das durch den technischen Fortschritt von selbst regeln. Informationen im Internet zu kontrollieren ist illusorisch.

Resistance1405
@ all: dieses Urteil verstößt gegen ein EuGH-Urteil!

hey zusamen,

ich sehe es so, dass dieses Urteil des BGH von heute

1. ungültig ist, weil es gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum VERBOT solcher Sperren und Filter verstößt:

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/eugh-filter-provider-urhebe…

EuGH lehnt Filter gegen illegale Kopien im Netz ab

Web-Filter zur Prävention von Urheberrechtsverletzungen sind laut Europäischem Gerichtshof ein Verstoß gegen die Informationsfreiheit. Das Urteil hilft auch YouTube.

Der Europäische Gerichtshof ( EuGH ) hat ein Urteil gefällt, dass auch im Zusammenhang mit Acta von Bedeutung ist: Provider und Hoster sind laut EuGH nicht verpflichtet, Inhalte präventiv auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, sobald sie von ihren Nutzern hochgeladen werden.

2. könnte dieses Urteil auch hiermit:

https://www.tagesschau.de/inland/sampling-verfassungsgericht-101.html

nämlich ebenfalls in die Tonne wandern!

Resistance1405
Außerdem steht dazu auch was im Artikel 23 GG

Außerdem habe ich gerade im Artikel 23 Absatz 1 GG was entdeckt:

http://dejure.org/gesetze/GG/23.html

1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

Von daher....Europäisches Recht bricht nationales Recht. Dazu ist auch Artikel 79 GG interessant.

Resistance1405
Der Artikel 79 GG steht der EU im Weg!

Denn im Artikel 79 GG Absätze 2 und 3 steht dazu dass hier:

http://dejure.org/gesetze/GG/79.html

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Denn hier geht es um nichts geringeres als um den Artikel 10 GG (Brief- und Telekommunikationsgeheimnis). Damit steht der Artikel 79 GG der Europäischen Union im Weg. Denn hier ist der Schutz in der Europäischen Rechtsprechung höher als der in unserem Grundgesetz. Und damit haben wir den europäischen Standard einzuhalten. Denn im GG ist der Standard niedriger.

Ergo: der BGH hat hier den Europäischen Gerichtshof u. europäisches Recht missachtet.

daneel
Heuchelei?

Man kann nicht gleichzeitig behaupten, Sperren seien sinnlos, weil leicht zu umgehen, und dann vor der Gefahr warnen, dass Wikileaks verschwinden könnte.

Es ist ebenso lächerlich, dass die Piraten, die Jahre lang der Meinung waren, wenn etwas technisch leicht ist, dann muss es legal sein (z.B. Musik klauen), sich darüber aufregen, dass NSA und Konsorten etwas illegales machen, was technisch leicht ist. Wenn man fordert, dass andere sich an die Gesetze halten müssen, dann muss man sich selber an die Gesetze halten.

Resistance1405
Es zeigt sich: der BGH stellt sich außerhalb der Rechtsordnung

Und damit zeigt sich mal wieder wunderbar, wie der BGH hier die Urteile vom Europäischen Gerichtshof und auch vom Bundesverfassungsgericht (Urteil zum besonderen Schutz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen) bricht. Hier mal dazu das Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus 2008 Aktenzeichen 1BvR370/07

http://tinyurl.com/q8n5ehs
bundesverfassungsgericht: Urteil zum Computerschutz

Das heißt: der BGH hat hier GAR NICHTS zu sperren. Denn es geht hier NICHT um islamistische oder terroristische Inhalte nein, es geht mal wieder gegen Millionen von kleinen Filesharern. Das verstößt gegen die informationelle Selbstbestimmung und es verstößt auch gegen EU-Recht.

Von daher verlange ich, dass der BGH hier von unserem Bundesjustizminister sofort zurückgepfiffen wird.

Wenn überhaupt hier was gesperrt werden soll, dann terroristische und islamistische Inhalte und neonazi-Inhalte. Aber KEINE sonstigen Inhalte.

Gast
Lizenz zum Zensieren

Wer einmal erlebt hat, wie dienstbeflissene Gerichte (speziel in Köln und in München) bei angeblichen Urheberrechtsverletungen die Herausgabe von IP-Adressen erzwungen haben, was ja angeblich nur bei schwerster Kriminalität möglich sein sollte, kann sich auch ausmalen, wie sich die Rechtsverdreher jetzt fantasievolle Begründungen ausdenken, um (politisch) unliebsame Seiten verschwinden zu lassen! Und das Ganze so weit ich weiß unter der Aufsicht der Ministerpräsidenten, die genau wie bei der GEZ ihren eigenen Vorteil im Auge haben. Ja, da können wir dem lupenreinen Demokraten Putin ja auch gleich medienpolitisch folgen...

PS. Vermutlich besitzt das chinesische Militär das Copyright an den Bildern von der Räumung des Platzes des Himmlischen Friedens. Das ergibt dann ja allerhand Möglichkeiten - auch in westlichen Medien!

Resistance1405
@ daneel (18:41): Sperren töten dann auch youtube

@ daneel

Zu Ihrem Punkt:

Wenn man fordert, dass andere sich an die Gesetze halten müssen, dann muss man sich selber an die Gesetze halten.

Filesharing an sich ist NICHT illegal. Es geht um die Inhalte, die geshart werden. Und wenn man sich dass hier:

https://www.tagesschau.de/inland/sampling-verfassungsgericht-101.html

anschaut und das Urteil vom Europäischen Gerichthof zur Legalisierung von Streaming:

http://www.absatzwirtschaft.de/eugh-bewertet-video-streaming-als-legal-…

dann zeigt sich, dass der BGH hier wohl auch youtube und andere solche Plattformen als illegal ansieht. Und dass ist ja wohl der Oberhammer.

daneel
Ja, es geht um die Inhalte

Darum habe ich ausdrücklich als Beispiel genannt: "Musik klauen". Klar, ich darf eine Datei erzeugen und "teilen" mit wem ich will. Ich darf nicht urheberrechtliche Dateien einfach so der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Früher war ein Urheberrecht nicht nötig, da Vervielfältigung hieß, Mönche kopieren. Wer mein, das Urheberrecht muss wegen moderner Technik nicht strenger sondern weniger streng gemacht werden, will anscheinend in die Welt zurück, als die Reichen über schöpferische Arbeit bestimmen konnten. Urheberrecht hat es möglich gemacht, dass "normale" Leute z.B. vom Schreiben oder Komponieren leben konnten. Die Piraten wollen das in Frage stellen, damit sie nicht für das neueste Lied von Madonna zahlen müssen.

Resistance1405
@ daneel (19:36): extreme Einschränkungen hätten Folgen

@ daneel

Das hier von Ihnen:

Wer mein, das Urheberrecht muss wegen moderner Technik nicht strenger sondern weniger streng gemacht werden, will anscheinend in die Welt zurück, als die Reichen über schöpferische Arbeit bestimmen konnten

ist so doch gar nicht wahr. Niemand will, dass nur die Reichen über die Inhalte bestimmen. Und genau dass geschieht, wenn das Urheberrecht extrem einschränkend ist. Damit werden Zugänge zu Inhalten versperrt, weil die Reichen es so wollen und die Konzerne. Damit würde eine extreme Zensur des Internets einsetzen. Niemand könnte mehr Musik und Filme gucken, Einschränkung der Meinungsfreiheit wäre die Folge, Regierungskritiker würden damit mundtot gemacht, Whistleblower könnten nicht mehr Gesetzesverstöße aufdecken...

Außerdem siehst du auch am Patentwar, wie schädlich sowas ist. Damit wird aktuell die Wirtschaft gelähmt. Das kann es doch nicht sein oder??

Resistance1405
@ daneel (19:36): das Urheberrecht hat zum Exzess geführt

@ daneel

Wenn wir aber im Gegensatz dazu das Urheberrecht weniger Streng machen oder ganz abschaffen würden, dann hätte das eine viel größere Kreativität zur Folge. Stell dir mal vor, jeder könnte Rhythmen für seine/ihre Musik frei nutzen, also opensource. Was glaubst du, wie viel mehr Musik wir dann zur Verfügung hätten. Guck dir doch dazu mal den Fall mit diesem Beat vor dem Bundesverfassungsgericht dazu an.

Und dass hier:

Urheberrecht hat es möglich gemacht, dass "normale" Leute z.B. vom Schreiben oder Komponieren leben konnten

stimmt so eben nicht. Das Urheberrecht hat dazu geführt, dass Millionen von Bürgern massenhaft abgemahnt wurden, die IP-Erfassung dabei zum Großteil sogar fehlerhaft war, es wurden Streaming-Plattformen massenhaft downgelegt obwohl es sich dabei NICHT um Filesharing-Plattformen gehandelt hat, wir User werdne NICHT im Verfahren angehört wie es bei jedem kleinen Verkehrssünder gemacht wird.

Dieser Exzess muss gestoppt werden.

Resistance1405
@ daneel (19:36): dieser Exzess gipfelte im Fall RedTube

@ daneel

Und dieser Exzess hat dann in diesem Fall RedTube gegipfelt, bei dem das Landgericht Köln und der BGH sogar zugeben mussten, dass sie falsch lagen. Guck hier:

http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-porno-landgericht-b…

Auch in diesem Fall hat der Bundesgerichtshof eine äußerst unrühmliche Rolle gespielt. Denn der Bundesgerichtshof hat diese fehlerhafte Herausgabe der Daten durch das Landgericht Köln überhaupt erst möglich gemacht. Das ist es ja. Darüber hinaus habe ich auf heise heute viele Kommentare von Musikern gelesen, die von der GEMA ausgenommen werden und von denen eben KEIN Geld sehen. Die sagen dass die GEMA das ganze Geld für die großen Label einsackt, aber nichts davon an die Musiker verteilt. Und dass kann es auch nicht sein. Deswegen hat sich ja die Alternativen C3S gegründet, die ja gerade möglichst viel Musik opensource verfügbar machen will nach dem Creative Commons Prinzip.

Resistance1405
@ daneel (19:36): wir User zahlen schon mehr als genug

@ daneel

Die Piraten wollen das in Frage stellen, damit sie nicht für das neueste Lied von Madonna zahlen müssen.

Da sprechen Sie den nächsten Punkt an. Wir User zahlen für Content im Internet schon mehr als genug. Wir zahlen das folgende:

1. Urheberrechtsabgabe auf Computer/Notebooks/Tablets/Smartphones/Rohlinge/usb-Sticks/SD-Cards/externe Festplatten/sonstige externe Datenträger
2. monatliche Internet-Flatrate für zu Hause
3. monatliche TV-Flatrate an private TV-Anbieter
4. die monatliche Flatrate für Smartphones oder prepaid-Flats
5. Internet-Flatrate für Internet an Notebooks unterwegs (ich mache es in der prepaid-Version)

Und dazu kommen dann diese absolut völlig überhöhten Schadenersatzforderungen dieser kruden Abmahnanwälte. Und dass ist auch ein solcher Exzess. Denn obwohl diese Schadenersatzforderungen von der Bundesregierung gedeckelt wurden, halten sich die Anwälte eben NICHT daran, sondern ziehen die User massenhaft ab.

Resistance1405
@ daneel (19:36): Unterschiede bei der Urheberrechtsabgabe

@ daneel

Dazu kommt noch ein weiterer Hammer. So ist es zum Beispiel so, dass die Urheberrechtsabgabe für private PCs und Notebooks weit höher ist, als für PCs und Notebooks in Firmen!! Bitcom-Mitglieder zahlen sogar noch weniger. Lies mal hier:

http://www.it-business.de/recht/zoelle-abgaben/articles/446941/

Für Consumerrechner liegt sie bei 13,1875 Euro, für Netbooks bei 10,625 Euro und für gewerblich genutzte Rechner bei 4,00 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 7,0 Prozent. Aufgrund eines Verbandsrabatts für die Bitkom-Mitglieder reduzieren sich die Sätze um 20 Prozent, so dass die Staffel tatsächlich bei 10,55 Euro, 8,50 Euro und 3,20 Euro liegt. Tablets und Smartphones werden von der Vereinbarung nicht umfasst, für sie fällt – derzeit – keine Abgabe an, ausgenommen sind aber auch Server.

Und jetzt frage ich dich: ist sowas fair??

daneel
Die Kirche im Dorf lassen

Ja, manche haben über das Ziel hinausgeschossen. Ja, manche haben die Debatte für ihre eigenen Zwecke missbraucht. Aber wenn ich ein Buch schreibe, finde ich es nicht in Ordnung, wenn jemand es "teilt", damit andere es lesen können, ohne dafür zu bezahlen. Genau so wenn ich etwas komponiere. Wer nicht in der Lage ist, seine eigenen "Beats" zu produzieren, soll eben etwas anderes machen.

Wer soll Filme finanzieren, wenn keiner dafür zahlt, sie anzuschauen?

Ich bleibe dabei: die Piraten und ähnliche denkende Leute wollen die Abschaffung der Demokratisierung der schöpferischen Arbeit. Es steht jedem Künstler frei, seine Arbeit kostenlos zur Verfügung zu stellen, aber es ist eben SEINE Entscheidung. Mit demselben Argument könne man Vergewaltigung freigeben, mit der Begründung, dies führe zu mehr Sexualität.

Resistance1405
@ daneel (19:36): hier was zur Abgabe auf usb-Sticks

@ daneel

Dann hier mal was zur Urheberrechtsabgabe auf externe Datenträger und Rohlinge:

https://tinyurl.com/chwfmxk
heise.de: ZPÜ erhöht Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten drastisch (24.05.2012 17:36 Uhr)

Nun verlangt die ZPÜ für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von vier oder weniger GByte eine Abgabe in Höhe von 91 Cent. Für größere Sticks zahlt der Händler 1,56 Euro. Noch heftiger ist der Aufschlag bei Speicherkarten mit mehr als 4 GByte: Hier verlangt die ZPÜ ab 1. Juli stolze 1,95 Euro. Das entspricht einer Steigerung um satte 1850 Prozent.

Sie beruft sich bei ihrer Festsetzung, die im Namen der GEMA, der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2012 erfolgte, lediglich auf die Paragraphen 54 und 54a (Vergütung für private Vervielfältigung) des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).

Resistance1405
@ daneel (20:21): das Buch ist eben nicht unbezahlt

@ daneel

Zu dem Punkt mit dem Buch:

Aber wenn ich ein Buch schreibe, finde ich es nicht in Ordnung, wenn jemand es "teilt", damit andere es lesen können, ohne dafür zu bezahlen.

Wie du siehst, bezahlen wir User schon mehr als genug für die Inhalte im Internet, also auch für Bücher. Und damit sieht du, dass dein Buch eben NICHT unbezahlt ist, weil wir über diese ganzen Abgaben schon dafür mehr als bezahlt haben.

Gleiches gilt bei Musik:

Wer nicht in der Lage ist, seine eigenen "Beats" zu produzieren, soll eben etwas anderes machen.

Weisst du eigentlich, wie schwierig es ist, solche Beats herzustellen?? Das ist nunmal nicht so einfach, wie du dir dass vorstellst. Da steckt in der Tat eine Menge Arbeit drin. Und dass kann in der Tat nicht jeder. Und deswegen muss es möglich werden, dass man Rhythmen von Musik - hier geht es NICHT um ein komplettes Werk sondern um einen Splitter daraus - frei nutzen zu können. Hier ist das Urheberrecht völlig hinderlich.

Resistance1405
@ daneel (20:21): schon was von Crowd-Finanzierung gelesen?

@ daneel

Dann zu dem Punkt:

Wer soll Filme finanzieren, wenn keiner dafür zahlt, sie anzuschauen?

Dafür gibt es bei Kickstarter schon etliche Crowd-sourcing-Plattformen zur Finanzierung von Filmen. Erinnere dich zum Beispiel mal an den aktuellen Film von Die drei Musketiere" der in Würzburg gedreht wurde. Der war so ein Fall von einer Crowdfinanzierung. Daran kannst du sehen, dass sowas durchaus erfolgreich sein kann. Und durch diese zusätzliche Crowd-Finanzierung sind die Filme bereits wieder bezahlt. Also: was soll diese Meckerei??

Resistance1405
@ daneel (20:21): hier mal was zur Filmfinanzierung

@ daneel

Hier mal für dich vom Handelsblatt ein Artikel über solche crowd-finanzierten Filme:

https://tinyurl.com/p5rjg9x
handelsblatt.com: Wenn Fans den Film finanzieren (08.12.2014 21:30 Uhr)

Wenn es gut läuft, gibt es bei der Filmfinanzierung per Crowd nur Gewinner: Unabhängige Filmemacher verwirklichen ihre Projekte, die Fans können den lang ersehnten Film schauen – und als Extra bekommen sie eine Rendite.

Auch Vu musste den Umgang mit der Crowd lernen. Mittlerweile hat er für „Traumlande“ fast 200.000 Euro eingesammelt. Doch der Weg dorthin war nicht leicht: „Zuerst wollten wir per Crowdfunding 100.000 Euro über die Plattform Kickstarter einnehmen, sind aber gescheitert“, berichtet Vu. Dann hat er eine Crowdinvesting-Kampagne hinzugefügt und über die Plattform Indiegogo genug Geld gesammelt, um die Produktion zu starten. Er bekam sogar fast doppelt so viel wie ursprünglich erhofft.

Resistance1405
@ daneel (20:21): hier noch mehr über solche Projekte

@daneel

Hier noch ein weiterer Artikel von crowdstreet zu dem Thema:

https://tinyurl.com/nnrp5ux
crowdstreet.de: Indiegogo verlängert Werkbank für crowdfinanzierte Filme

oder guck auch mal hier:

https://tinyurl.com/oluhl56
slashcam.de: Eigener iTunes Kanal für Kickstarter-Filme

Du siehst also, dass die Piraten recht haben mit ihrem Standpunkt und es nicht sein kann, dass wir User die Melkkühe der Nation sind und dass auch der Begriff "Raubkopie" eben nicht zutreffend ist, weil wir User mehr als genug dafür bezahlen und sogar Filme crowdfinanzieren.

Resistance1405
@ daneel (20:21): daraus lernst du: dein Punkt ist falsch

@ daneel

Und damit siehst du, dass dieser Punkt von dir:

Ich bleibe dabei: die Piraten und ähnliche denkende Leute wollen die Abschaffung der Demokratisierung der schöpferischen Arbeit.

Erst durch sowas entsteht wahre Demokratie und schöpferische Arbeit. Von daher sind solche "Piraten" und wir User eben KEINE Raubkopierer wie die Film- und Musikindustrie und solche Menschen wie du das sehen. Wir tun sehr viel für euch Musik- und Filmschaffende. Wir können nichts dafür, wenn die GEMA, die GVU und andere kriminelle Organisationen euch so ausnehmen. Übrigens: die werte GVU wurde schon einmal beim illegalen Betrieb von Warez-Servern erwischt! Bericht dazu hier:

http://www.pc-max.de/print/node/602

Und genau solche Honeypots wie diese Warez-Server und RedTube dienen eben genau zu diesem Zweck, User anzuködern um illegal ihre Daten abzufischen. Und dabei halten die Staatsanwälte, die GEMA, die GVU und die Geheimdienste noch die Hand auf.

daneel
Nicht ablenken!

Klar, wenn man selber über Crowdfunding oder wie auch immer etwas finanziert, dann ist das etwas anderes. Darum geht es nicht. Es geht darum, entweder das komplette Werk (Stichwort Pirate Bay) oder Teile davon (Stichwort Beats) zu übernehmen, ohne zu fragen, und ohne zu zahlen.

Ich finde die Zwangsabgabe auf Datenträger auch nicht in Ordnung, aber zweimal Unrecht ergibt nicht Recht. Man sollte nicht das Kind mit dem Badewasser ausschütten.

Wenn jemand andere Wege der Finanzierung suchen will, bitte schön, aber man hat nicht das Recht, ohne Zustimmung des Urhebers sein Werk zu verteilen oder zu nutzen.

http://bgr.com/2010/11/26/the-pirate-bay-founders-sentenced-to-jail-6-5…

Das ist die richtige Reaktion.

Ja, gute Musik zu schaffen ist schwierig. Aber dadurch hat man nicht das Recht, sich einfach zu bedienen, wenn man nicht so begabt ist.

Resistance1405
@daneel (20:21): hier noch was bezüglich Smartphone-Abgabe

@ daneel

Hier noch was zu deiner Aufklärung über diese Urheberrechtsabgabe auf Smartphones:

https://tinyurl.com/putzj7c
spiegel.de: Smartphone-Abgabe: Gema, VG Wort und Co. drohen Handy-Konzernen (Montag, 24.02.2014 – 13:19 Uhr)

Die ZPÜ möchte "für die Zeit seit dem 1.1.2011":

36 Euro pro Mobiltelefon mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 Gigabyte

16 Euro für Mobiltelefone mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von weniger als 8 Gigabyte

12 Euro für Mobiltelefone ohne Touchscreen

Damit die Forderungen aus diesem Tarif nicht verjähren, heißt es in dem Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, werde man noch in diesem Jahr beginnen, diese "auch für die Periode nach dem 1.1.2011 vor Gericht durchzusetzen".

Dazu frage ich: wie viel sollen wir Bürger und Internet-User noch gemolken werden?? Dann werden solche Teile absolut unerschwinglich.

Resistance1405
daneel (20:56): das ist doch nicht unbezahlt

@ daneel

Klar, wenn man selber über Crowdfunding oder wie auch immer etwas finanziert, dann ist das etwas anderes. Darum geht es nicht. Es geht darum, entweder das komplette Werk (Stichwort Pirate Bay) oder Teile davon (Stichwort Beats) zu übernehmen, ohne zu fragen, und ohne zu zahlen.

Nochmal: über diese ganzen Abgaben und diese ganzen sonstigen Gebühren bezahlen wir mehr als ausreichend, damit wir solche Sache nutzen können. Warum bist du so dagegen, dass wir Bürger und Internet-Nutzer - nachdem wir schon so viel bezahlen - sowas nicht frei nutzen können sollen?? Willst du, dass die Musik sterben soll?? Wie viel willst du uns noch abmelken??

Dann zu dem Punkt:

Ich finde die Zwangsabgabe auf Datenträger auch nicht in Ordnung, aber zweimal Unrecht ergibt nicht Recht.

Wo ist hier bitte Unrecht?? Und wo ist hier bitte gleich zweimal Unrecht?? Wie bitte?? Und diese Abgabe macht solche Gerät unerschwinglich. Damit muss Schluss sein.

Resistance1405
@ daneel (20:56): das sieht der EuGh anders

@ daneel

Wenn jemand andere Wege der Finanzierung suchen will, bitte schön, aber man hat nicht das Recht, ohne Zustimmung des Urhebers sein Werk zu verteilen oder zu nutzen.

Das sieht der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung zum Streaming aber gewaltig anders. Guck mal hier:

http://www.absatzwirtschaft.de/eugh-bewertet-video-streaming-als-legal-…

Des Weiteren befand der EuGH, dass die Interessen der Urheberrechtsinhaber nicht ungebührlich verletzt würden, da die Zugänglichmachung auf der Webseite durch die Betreiber regelmäßig mit Einwilligung der Rechtsinhaber erfolge. Im Ergebnis sah der EuGH alle genannten Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des Art. 5 der Informations-Richtlinie als erfüllt an. Wenn auch gewagt, die Entscheidung des EuGH ist nachvollziehbar.

Der Entscheidung schließe ich mich an. Wenn der Urheber sowas ins Netz hochläd muss er damit rechnen, dass es weiter verlinkt (verteilt) wird.

Hansi2012
Ja und doch verloren

Schon interessant, wie man durch Überschriften in den Medien die Leser manipuliert.
Hier heißt es "BGH, Ja zu sperren .... ".
Au der T-Online Seite heißt es "Gema und Co. verlieren vor dem BGH".

Ich nachfolgende Text wurde bei beiden natürlich der Sachverhalt richtig dargestellt. Doch nicht jeder liest alle Artikel; und so bestimmen Überschriften die sich bildende Meinung.

Resistance1405
@ daneel (20:56): der Fall liegt gerade beim EuGH!!

@ daneel

Und dann zu diesem Link von dir:

Der Fall wird gerade aktuell von der niederländischen Regierung an den Europäischen Gerichtshof abgegeben:

https://tinyurl.com/plh64xs
reuters.com: Dutch Supreme Court seeks European clarification on Pirate Bay

The Dutch Supreme Court referred a landmark case against the file-sharing website Pirate Bay to the European Court of Justice on Friday, a move that could lead to a precedent in efforts to curtail the sharing of copyrighted movies and music online.

Pirate Bay, which opened in 2003, provides links to files stored on other users' computers. Its creators have faced legal action for copyright infringement in several countries, but the Dutch case could influence the broader clash between users and the entertainment industry.

Und damit schließt sich der Kreis zu dem Urteil vom EuGH mit dem Verbot solcher Filter!

daneel
zweimal Unrecht

Ich finde die Zwangsabgaben nicht in Ordnung. Sie sind das erste Unrecht. Aber das zweite Unrecht ist, dass man meint, man hat dadurch das Recht, etwas zu klauen.

Historisch ist es aber so gewesen, erst wurde geklaut, dann kamen die Abgaben, nicht umgekehrt.

Resistance1405
@ daneel (20:56): die ISP warnt bereits eindeutig

@ daneel

Außerdem gibt es von der ISP bereits eine eindeutige Warnung, dass genau dass der Anfang der Internet-Zensur ist:

https://tinyurl.com/ohq7kha
torrentfreak.com: PIRATE BAY CENSORSHIP MARKS THE END OF OPEN INTERNET, ISP WARNS (NOVEMBER 14, 2015)

The ISP under legal pressure to block The Pirate Bay in Sweden has criticized efforts to make the provider an accomplice in other people's crimes. In a joint statement two key executives of Telenor / Bredbandsbolaget warn that folding to the wishes of private copyright holder interests could mark the beginning of the end for the open Internet.

The companies argued that if the ISP wants avoid liability it should block its customers from accessing The Pirate Bay and streaming portal Swefilmer.

Telenor subsidiary Bredbandsbolaget (Broadband Company) has fought the action every step of the way and will find out at the end of November whether those efforts have paid off.

Resistance1405
@ daneel (21:13): das ist nur teilweise richtig

@ daneel

OK, das mit der Zwangsabgabe ist in der Tat Unrecht, soweit korrekt.

Aber: durch diese Zwangabgabe die wir User zahlen, wird das andere Unrecht das du behauptest eben zu Recht. Weil wir eben dafür bezahlt haben. Und wenn wir dafür mit diesen ganzen Gebühren und Abgaben bezahlt haben, dann ist es kein Klau mehr.

Und auch der historische Fakt ist teilweise falsch:

Historisch ist es aber so gewesen, erst wurde geklaut, dann kamen die Abgaben, nicht umgekehrt.

Diese Abgabe, die heute Haushaltsabgabe heißt, zahlen wir schon immer. Früher hieß das Teil GEZ-Abgabe. OK, diese anderen Flatrates kamen später, dass ist korrekt. Aber: auch den angeblichen "Klau" gab es auch damals schon in Form von Musikkasetten, die man sich vom Radio oder sonstwo runtergezogen hat. Ich habe es gemacht, gebe ich freimütig zu. Außerdem habe ich mir früher auch Kasetten von anderen kopiert für mich oder meine Familie.

Resistance1405
@ daneel (21:13): warum das Urteil technisch nicht funktioniert

@ daneel

Außerdem: es gibt noch einen Grund, warum dieses Urteil vom BGH technisch nicht funktionieren kann.

Der Grund ist, dass viele solche Betreiber nämlich weit weg im Ausland sitzen und NICHT in Deutschland. Damit gilt für die eh nicht deutsche und nicht europäisches Recht. Zusätzlich stehen deren Server im Ausland und nicht in Deutschland. Damit sind weder die deutschen TKÜ-Betreiber noch die europäischen TKÜ-Betreiber in der Pflicht zu sperren. Denn eigentlich wären die auslänischen TKÜ-Betreiber in der Pflicht. Aber: die handeln nach den dort im Ausland geltenden Gesetzen.

Und damit können die GEMA und die GVU nicht an die Server heran. Bleibt nur die Telekom, an die sie rankönnten und wir User. Und genau dass ist das Ziel. Es geht um TOTALÜBERWACHUNG, um Datenabschöpfung in großem Stil und es geht um die Abschaffung unserer Demokratie und Freiheit.

daneel
Bitte bei der Sache bleiben!

GEZ ist für die Finanzierung von Fernsehen und Rundfunk, keine Abgabe wegen Filesharing.

Ja, mit Kassetten war das auch illegal, aber der Ausmaß war wesentlich kleiner. Früher konnten manche mit Musik reich werden. Heute sagen manche Bands, es lohnt sich gar nicht, Aufnahmen zu veröffentlichen, weil sie sowieso gleich "geteilt" werden.

Man kan hören, ob ein Lied aus 1966 oder 1967 stammt. Damals gab es viel neues. Heutzutage nicht mehr. Warum wohl?