
Ihre Meinung zu FAQ: Das BGH-Unrechtsurteil zu der Verfolgung der Sinti und Roma
1956 befand der BGH, dass die meisten Sinti und Roma - obwohl zu Tausenden von den Nazis ermordet - keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Ein aus heutiger Sicht skandalöses Urteil, das auch noch rassistisch begründet wurde. Jetzt arbeitet der BGH sein eigenes Urteil auf. Von K. Anabah und K. Schwartz.
Eine Entschuldigung ist angebracht und müsste auch von Seiten der verschiedenen LKA folgen, die noch mitunter bis weit (lange) in die Bundesrepublik hinein die Aktenbasis und Begrifflichkeiten der Nationalsozialisten nutzten. Und, wie auch hier in der Kommentierung, setzen sich in der Bevölkerung diskriminierende Zuschreibungen fort (DIE Roma). Wir sind noch weit davon entfernt, Sinti und Roma als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger zu begreifen.