
Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Kein Anspruch auf Lift für Wohnungseigner
Ein Rentner will auch im hohen Alter noch in seiner Wohnung im fünften Stock leben können und seine schwerbehinderte Enkelin pflegen - aber gegen einen Aufzug im Haus sperren sich Nachbarn. Vor dem BGH verlor der Kläger nun. Von Max Bauer.
...ich wäre froh, wenn hier bei mir ein Mieter/Wohnungseigentümer auf seine Kosten einen Aufzug einbauen würde. Den würde ich nämlich auch gerne mitnutzen bei "schweren" Einkäufen.
Vielleicht sollten die Anderen dran denken, dass auch sie vielleicht im Alter in diesem Haus auch darauf angewiesen sein könnten.