
Ihre Meinung zu BGH erschwert Tricksereien auf eBay
Mit zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof Tricksereien auf der Auktionsplattform eBay erschwert: Es geht um das "Shill Bidding" und um "Abbruchjäger". Welche Maschen sich dahinter verbergen und wie der BGH entschied, erklären Anissa Baumgartner und Tobias Sindram.
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ein Produkt während es zur Versteigerung aussteht dem Verkäufer versehentlich kaputt geht, z.B. wenn man eine Vase verkaufen will, die zwischenzeitlich herunterfällt und zersplittert?