Netzwerkkabel

Ihre Meinung zu FAQ zur Provider-Haftung: Sperren Ja - aber als letzter Schritt

Access-Provider müssen Websites sperren, wenn sie erfahren, dass es dort illegale Inhalte gibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Aber was bedeutet das genau? Details und Einschätzungen von Kolja Schwartz und Frank Bräutigam.

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24 Kommentare

Kommentare

Werner40

da könnte man ja auch die Post für die Inhalte von Briefen verantwortlich machen und verlangen, von bestimmten Absendern keine Sendungen mehr zuzustellen.

Prof.
Es wird nicht gesperrt

Das "Ja, aber" ist nur Luft. Es gibt kein Gesetz und auch keine Regelung dafür.

Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte es zwar verlangen, aber durchsetzbar ist es sowieso nicht.

Lenyat
Es. funktioniert. nicht.

So langsam ist es eigentlich nur noch traurig, wenn Leute versuchen, die Mittel der analogen Welt im Internet anzuwenden. Da gibt es etwas illegales? Dann stellen wir eine Sperre davor, und keiner kann mehr da hin. Was für eine unsinnige Vorstellung! Technisch betrachtet ist es eben gar nicht möglich, den Zugang zu blockieren, man kann ihn nur erschweren. Möglicherweise filtert man damit für eine Weile diejenigen aus, die sich nicht auskennen - aber das Problem löst das nicht.

Ich übertrage es mal zurück in die reale Welt: Jemand bietet etwas Illegales an, aber an einem Ort, auf den unsere Strafverfolger keinen Zugriff haben, also im Ausland. Und die Reaktion besteht dann darin, dass in Deutschland keine Landkarten mehr verkauft werden dürfen, in denen die Adresse verzeichnet ist, damit da keiner mehr hinfindet?
Neuland, wirklich.

Gast
staat statt statt

Er: Hallo?

Sie: Guten Morgen, Sie wünschen?

Er: Ist das hier eine Ermittlungsbehörde?

Sie: Ja, Sie wünschen?

Er: Das ist aber toll hier! Das ist wohl eine stattliche Ermittlungsbehörde, oder?

Sie: Nein, nein! Wir sind eine staatliche Ermittlungsbehörde!

Er: Na, dann bin ich hier falsch.

Sie: Wieso?

Er: Weil ich bei Tagesschau.de gelesen habe, dass ich mich mit meinem Anliegen an eine stattliche Ermittlungsbehörde wenden soll. Mit dem Staat möchte ich nichts zu tun haben! Auf Wiedersehen!

ArneBab
Widersprüchlich: Anfang und „Was heißt das jetzt“

Am Anfang steht „Der Access Provider muss sperren“, unter »Was heißt das jetzt« steht, Host-Provider müssen sperren, „Jedenfalls, wenn ihnen das zumutbar und technisch möglich ist.“

Was heißt das jetzt für den Access Provider? Was ist, wenn es technisch nicht möglich ist, den Zugriff zu sperren?

Und haben wir es hier mit effektiver Zensur über den Umweg des Urheberrechts zu tun? Wenn auf einer Seite eine einzelne Datei existiert, die das Urheberrecht verletzt, die Seite aber SSL verwendet, so dass der Access Provider nicht feststellen kann, auf welche Datei zugegriffen wird, muss dann die gesamte Seite gesperrt werden — wie es China mit GitHub gemacht hat?

PS: Ein Link auf das Urteil wäre praktisch.

Agent lemon
Was sind illegale Inhalte?

Geht das bei Strandnacktbildern meiner Schwester im Alter von 5 Jahren los? Die Frau ist heute 55 und lacht darueber. Das ist doch der reine Irrsinn. Idiocracy ist das.

ArneBab
Es geht nicht um Inhalte, sondern um Links

Es geht nicht um eine Seite, die Inhalte bereitgehalten hat, durch deren Verbreitung das Urheberrecht verletzt wird, sondern um eine Seite, die Links auf Seiten enthält, die diese Inhalte bereitstellen.

„konnte über diese Webseite auf eine Sammlung von Links und URLs zugegriffen werden, die das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musikwerke ermöglichten, die bei Sharehostern wie "RapidShare", "Netload" oder "Uploaded" widerrechtlich hochgeladen worden waren“ — BGH Pressemitteilung Nr. 194/15 vom 26.11.2015. Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ge…

Prof.
@Lenyat

Das Kuriose an dieser Sache ist, ich glaube nicht, dass diese Leute überhaupt begreifen, was das Internet ist:
Es ist ein dezentrales Kommunikationsnetz, dass genau deswegen überhaupt erst flächendeckend eingeführt wurde. Das Internet ist die Antwort auf ein Atomkriegszenario. Das bedeutet einfach, ob Provider oder nicht: Es funktioniert dennoch.

Das Internet kann nicht abgeschaltet werden.

ArneBab
Rechtlicher Dammbruch

Privatleute können die Sperrung ganzer Seiten verlangen, weil auf den Seiten Links zu Dateien sind, an denen diese Privatleute die Verwertungsrechte halten.

Und egal, was es an Anforderungen dafür gibt: Das ist ein Dammbruch.

artist22
@Es. funktioniert. nicht. 11:41 von Lenyat

"Neuland, wirklich."
So ist das.
Ich kritisiere schon seit Jahren die Defizite
unserer 2+3 Gewalt (Legislative+Judikative),
was das Neuland angeht.

Am weitesten ist anscheinend das
BVerfG noch in diesem Bereich.
Aber das ist ja auch ein entsprechend penibles und langwieriges Verfahren.

Und letztlich NICHT die Aufgabe dieses Gerichts, die 'Bildungsversäumnisse'
der unteren Instanzen wettzumachen.

Tja, wie wollen wir je den 'modernen'
Volksüberwachern von den Five Eyes
Paroli bieten?
Wir haben weder die 'Platinenkontrolle'
noch die 'Regulationskontrolle'.
Da helfen dann auch keine
besseren Softwerker mehr.

Demokratie-Jetzt
Schöne Neue Welt

Das freie Internet ist in jeder Meinungsdiktatur ein Dorn im Auge, und das nicht nur im fernen Nordkorea oder China.

Wäre doch toll, denken die naiven Meinungskontrolleure, wenn wir alles löschen oder sperren könnten, was uns nicht passt.

Sie haben natürlich begriffen, dass das Internet der letzte freie Raum ist, den sie natürlich "kontrollieren" wollen, vermutlich sogar mit dem allerbesten Gewissen und ohne jedes Unrechtsbewusstsein.

Schöne Neue Welt

I

Resistance1405
@ all: CETA-Verfassungsklage wird BGH-Urteil vernichten!!

@ all

ich sage dazu nur mal:
das soll nur wieder den Abmahnern, dem BKA, den Geheimdiensten und Regierungen in die Hände spielen. Das trägt absolut die Handschrift der Abmahner! Vielen Dank auch, werter BGH!!

Aber ich warne den BGH! Dieses Urteil wird nicht lange Bestand haben! Denn mit der Verfassungsklage gegen CETA, TTIP und TISA und Co wird auch dieses Urteil bald in die Tonne verschwinden!! Meine Vollmacht an die Sammelklägerin gegen CETA geht heute raus! Bin gerade dabei, sie in den Umschlag zu packen und in die Post zu tun!!

Ätsch, werter BGH!! Ich lasse mir solche Schweinereien nicht bieten!! STOPP!! Der BGH verletzt hier Artikel 5 GG!!

Wolfes74
@um 12:12 von Prof.

"Das Internet kann nicht abgeschaltet werden."
Natürlich kann das Internet abgeschalten werden bzw. für den Ottonormalverbraucher unzugänglich gemacht werden.
Letztendlich ist das Internet ein techn. Produkt und ein solches bedarf immer einer Möglichkeit on/off.
Sie als Prof sollten das wissen.

Zwicke
Meinungsfreiheit ist nicht teilbar!

Ich persönlich halte überhaupt nichts von jedweder Begrenzung (gar institutionell verfügte Sperrungen) von Websites oder Internet-Inhalten! Meine BEGRÜNDUNG: Das "www" ist eine sozialisierende Informations-Revolution unserer Neuzeit - wie früher die Verbreitung des Buchdrucks = Info (und Bildungsmöglichkeit) für´s "breite" Volk. Damit einher gehen leider auch zweifelhafte Randerscheinungen, wobei deren "Klassifizierungen" als solche auch stark abhängen von Interessen/Moralvorgaben der "Mächtigen". Systemimmanent für "offene Medien" ist aber auch, daß nur und gerade die Offenheit für alle (auch fragwürdige) Veröffentlichungen erst die Möglichkeit zum öffentlichen Wettstreit der Meinungen = Meinungsbildung führt (z.B. pro/contra Islamismus). Erfahrungsgemäß werden gesellschaftlich negative Strömungen so am ehesten zurückgedrängt. Was bleibt ist die Eigenverantwortung. Aber wenn heute (trotz Jugendschutz) schon elfjährige erste sexuelle Erfahrungen sammeln, liegt das nicht am "www"...

Erna Müller
Dafür den BGH zu belästigen ist schon eine Frechheit

Jeder der nur halbwegs vom Internet was versteht weiß, dass Sperren "kinderleicht" zu umgehen sind. Insofern gleicht das ganze Verfahren schon einem Witz. Sperren sind nichts neues, meist reicht ein VPN-Server um sie zu umgehen. Einzig und allein Löschen hilft, in der Hoffnung alle Kopien "erwischt" zu haben.

Letztlich sollten sich die "Rechtinhaber" fragen lassen, warum ihre "Werke" meist bereits vor Veröffentlichungsdatum im Internet auftauchen. Entweder im eigenen Stall mal besser ausmisten oder das ganze wird bewusst als Zusatzeinnahmequelle mit angeschlossener Abmahnindustrie betrieben.

Prof.
@Wolfes74

Nein, da liegen Sie vollkommen falsch.
Klar kann der Staat den Zugang erschweren, aber nicht verhindern.

Wenn Ihre Logik richtig wäre, wieso ist es dann möglich, dass ein Hackerangriff über Ländergrenzen stattfinden kann und ganze sicherheitsrelevante Staatsbehörden massiv beeinträchtigen?

Gast
Schöne alte Welt

Das freie Internet ist in jeder Meinungsdiktatur ein Dorn im Auge, und das nicht nur im fernen Nordkorea oder China. Leider befinden wir uns in Deutschland schon seit Jahren auf einem fatalen Weg zur Diktatur des mainstreams in der veröffentlchten Meinung. Es ist zu befürchten, dass dies auch auf Internetinhalte übergreift.

Sören

Wer sagt eigentlich, was illegal ist?
- Anscheinend duerfen demnaechst Privatleute das Gesetz in die Hand nehmen.
Wer haftet fuer falsche Sperrungen?
- Wie ich Deutschland kenne, niemand.
Wird Suchmaschinen demnaechst gesperrt?
- Es duerfte fuer Suchmaschinenbetreiber unmoeglich sein, alle Rechteverletzungen herauszufiltern. Also muessen diese, als Linksammlung, auch gesperrt werden.
Es geht der GEMA um eine Linkliste, in der Links zu Musik ihrer Mitglieder enthalten ist. Wenn die Seite gesperrt wird, wie sieht es mit den Links zu legalen Angeboten auf dieser Seite aus?
Muessen die Provider auch sperren, wenn z.B. die chinesische Regierung kommt und eine Sperrung von Berichten ueber das Tian'anmen-Massaker verlangt?

Zwicke
@11:36 von wolkeacht

"Die Büchse der Pandora wurde geöffnet > Im Gegenzug sollte es dann aber auch straffrei sein, wenn geschützte Werke aus dem Internet geladen werden."
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Offenbar verwechseln Sie das Internet (nominell eine Info-Plattform) mit einem Selbstbedienungsladen. Gleichzeitig sprechen Sie selbst von "geschützten Werken"...
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Nur weil es nicht genügend technische Möglichkeiten zum Kopierschutz gibt, heißt das doch keinesfalls, daß sich jeder nach Gutdünken beim anderen frei und zum Eigennutz bedienen kann. Im weitesten Sinn wäre das mit Ladendiebstahl vergleichbar. Da werden auch käufliche Waren präsentiert, ohne daß sich jeder einfach unentgeltlich frei bedienen darf. Oder bei urheberrechtlich geschützten Medieninhalten.
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Das kann man freilich nur nachvollziehen, wenn man ein gewisses Mindestmaß an Sozialisierung verinnerlicht hat.

Sören
Noch vergessen: Das Urteil

Noch vergessen:
Das Urteil bedeutet doch sicher auch, dass Provider auf Zuruf der Regierung oder Geheimdiensten Seiten wie Netzpolitik.org sperren muessen, oder?

Zwicke
@13:00 von Resistance1405

"Aber ich warne den BGH!"... >> WHOW! Was muß man zu sich nehmen, um in der ersten Tageshälfte schon derart hoch zu greifen?

Ritchi
Nichts Neues.

Typisch
Das Urteil ist typisch für unsere Gerichte. Wieder ein Einmischen in die Politik. Es ist nicht Aufgabe des BGH Gesetze zu schreiben, sondern für deren Einhaltung zu sorgen. Wenn der Gesetzgeber hier eingreifen wolle, könne er es tun. Er traut sich aber nicht, deshalb wird das Ganze über den BGH geregelt. So wird es den in Sachen Urheberrecht oftmals übereifrigen Richtern (wir gedenken gerne der Groteske in Köln mit den Pornoportalen) ein leichtes, ganze Seiten im Web zu zensieren, schließlich könnte man ja über eine Kette von Verlinkungen zu einer möglicherweise gegen deutsche Gesetze verstoßenden Seite gelangen.
Nun gut, wer ein VPN mit Sitz im Ausland oder auch nur einen solchen Proxy verwendet, bleibt von dieser Zensur unberührt. Aber solche simplen Mittel der Umgehung deutscher Richtergründlichkeit sind den Richtern unbekannt, dafür benötigt man schließlich ein klitzekleines Verständnis für den eigenen PC.

Zwicke
@12:05 von Agent lemon

"Was sind illegale Inhalte? Geht das bei Strandnacktbildern meiner Schwester im Alter von 5 Jahren los? Die Frau ist heute 55 und lacht darueber."
_
Sie haben ja Recht. Trotzdem sei angemerkt, daß es immer noch Spanner gibt, die sich noch heute an schlüpfrigen Bildchen von Mata Hari, Josephine Baker, Marylin Monroe oder Filmchen über die ehem. DDR-FKK-Kultur ergötzen. Ganz zu schweigen von den Altherrenclubs, die zum "Bikinigucken" zum Billigpreis eine Woche nach Malle fliegen, oder im heimischen Freibad kleine Mädchen (oder Bübchen) beobachten... Ist halt alles irgendwie einem Primärtrieb geschuldet und wird auch ewig so bleiben. Zum Glück aber ist die Mehrheit der adulten Mitmenschen hinreichend sozialisiert... Und die "anderen"... werden immer irgendwo und irgendwie "fündig"...
_
Übrigens: Wann waren Sie zuletzt (natürlich nur zum Relaxing) am Pattaya-Beach?

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