
Ihre Meinung zu Erben haben Zugang zu Konten in sozialen Netzwerken
Darf eine Mutter als Erbin auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugreifen? Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsatzfrage mit "Ja" beantwortet. Frank Bräutigam erläutert die Hintergründe.