Eine Hand hält ein Smartphone, auf dem sich die Facebook-App aufbaut.

Ihre Meinung zu Wer hat ein Recht auf das digitale Erbe?

Darf eine Mutter als Erbin auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugreifen? Nein, hat das Berliner Kammergericht gesagt. Nun prüft der Bundesgerichtshof diesen Grundsatzstreit. Von Frank Bräutigam.

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8 Kommentare

Kommentare

Sisyphos3
bin kein Jurist

aber kann man einen Facebook Account nicht auch wie ein Tagebuch betrachten,
oder wie einen Ordner mit Briefen, erhaltenen und verschickten ?
da schreibt man doch auch persönliches rein
Wie urteilen da Gerichte ?

B.Conny
Eine absurde Diskussion

Und wieder wird an dieser wirklich absurden, schon fast kafkaesken Diskussion bewiesen, wie sich die Internetgeneration zu rechtsfreien Räumen bewegt, denn:
- die scheinbar so gut geschützten Daten (der toten User) sind für Geheimdienste wie NSA mit absoluter Sicherheit zugänglich,
- auch das (mit dem User nur über einen Vertrag verbundene) Unternehmen kann, wenn es will, jederzeit auf die Daten zugreifen,
- wenn aber das Fernmeldegeheimnis schon bei einem vererbten Brief NICHT greift (und dies schon, seit es das Erbrecht gibt!), wieso sollte es dann nun bei elektronischen Briefen (denn Chats oder sonstige elektronische Kommunikation sind nichts anderes!) greifen - dies ist nicht nur unlogisch, sondern würde eine bestehende Rechtsnorm ad absurdum führen.
Wenn man Briefe erben kann, so ist es eine stringente Rechtsauslegung, dass man auch einen Email-Account erben kann. M.E. hat es sich das Berliner Gericht mit der eindimensionalen Rechtsauffassung zu einfach gemacht.

Tammy Speed Mind
Kein Zugang ?

`Schade, dass ihr Kind das Passwort nirgends aufgeschrieben hat, dann hätten die Eltern diesen Schlammassel, & die dem folgende Prozesskosten nicht.

alle wollen ja aktuell den unbedigten Datenschutz. Facebook & andere Dienste werden zu Milliaredestrafen bei jedem Nutzer bei nicht Einhaltung, oder nicht Löschung v Hasskommentaren (eigentlich Nutzer selbst gemacht) verdonnert.
==> das haben sie nun davon !

Die Eltern werden nie gewinnen, die linken pseudosozialen (eigene Business-Interessen?)Datenschützer wollten es ja so !

corsaflash
Kein Zugang?

Ich glaube, das Problem liegt woanders: O-Ton: "Der Zugriff auf den Account war ihr jedoch nicht möglich, weil Facebook das Konto bereits in den sogenannten "Gedenkzustand" versetzt hatte. Ein Zugang ist dann auch mit den Nutzerdaten nicht mehr möglich. Die Inhalte des Accounts bleiben aber weiter bestehen."
Möge rechtssicher verbeschieden werden.

Tammy Speed Mind
Die Nutzerin hatte wmgl. ihre s. g. "Facebook-Freunde"

Die Eltern wollen wissen, ob das Kind Selbstmord begangen hat - wieso befragen nicht ihre "FB-Freunde"?? Oder tun sie vor Gericht nur so, als wenn sie keinen Zugang hätten ?

Verursachen also Wirrwarr, und schon wieder was gegen "Facebook" eigentlich ohne Grund ? Das wäre dann nämlich ein triftiges Gegenargument des Gerichts, wenn so etwas herauskommen würde. Wer finanziert diese Prozesse sodann, falls es so wäre im Hintergrund ?

artist22
@Eine absurde Diskussion 14:17 von B.Conny

Sie sagen es.
Ich schüttele jeden Tag den Kopf bei solchen Themen,
wie man derart 'merkbefreit' kommentieren kann,
und dass von Leuten, die quasi mit dieser Technik aufgewachsen sind,
aber keinen Schimmer haben, was da abgeht.

eli
Warum kompliziert

sobald ein digitales Netzwerk vom Tod eines users erfährt, sollten aktive Seiten sofort komplett gelöscht ,werden, Speichermedien wie Wolken, usb oder Karten können vererbt werden. Damit Beiträge von anderen Usern über backups in Wolken nicht abgelegt werden, muss jeder user ausdrücklich der Speicherung seiner Aktivitäten auf Medienspeichern anderer ausdrücklich zustimmen.Damit wäre automatisches backup von whatsapp somit verboten.

Rochhardo
@Tammy Speed Mind

Der Gedenkzustand wird von Facebook auf Meldung ausgelöst. Bedeutet, dass vermutlich einer ihrer Freunde bei Facebook gemeldet hat: "Die Person dieses Profils ist tod". Dabei muss (meines Wissens) als Nachweis eine Todesanzeige sogar geschickt werden.

Sobald dieses in den Gedenkzustand versetzt wurde ist ein Zugriff auf das Nutzerkonto nicht mehr möglich. Auch nicht mit den passenden Nutzerdaten. Facebook möchte Freunden und Verwandten damit lediglich eine Stelle geben zum Gedenken und Erinnerungen teilen. Eine Form des digitalen Grabes.

Was man davon hält, darf jeder selbst entscheiden.