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Begleitet von Protesten und zahlreichen Festnahmen hat die Anhörung im Fall des Kreml-Kritikers Nawalny begonnen. Die russische Justiz fordert eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Nawalny wies die Vorwürfe zurück.
Der mutmaßliche Lübcke-Mörder hat zum Geschehen in der Tatnacht unterschiedliche Angaben gemacht. Um herauszufinden, welches Geständnis glaubhaft ist, wurden nach NDR-Informationen Akten des ehemaligen Verteidigers sichergestellt.
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy sitzt seit heute auf der Anklagebank. Er muss sich wegen des Verdachts der Bestechung und Einflussnahme verantworten. Kurz nach Beginn wurde der Prozess jedoch unterbrochen. Von Stefanie Markert.
In Berlin hat der Prozess zum "Tiergartenmord" begonnen. Am Anfang stand die Frage, wer der Täter ist - die Antwort darauf hat für Deutschland außenpolitische Bedeutung. Von Silvia Stöber.
Ex-Audi-Chef Stadler und drei weitere Angeklagte müssen sich von nun an vor Gericht verantworten. Es ist der erste Strafprozess im Dieselskandal. Der Vorwurf: Betrug. Zu Beginn verpasste das Gericht der Anklage einen Dämpfer.
Es war eigentlich nur ein routinemäßiger Termin, um im Fall Epstein, der vor zwei Wochen Selbstmord begangen hatte, die Akten zu schließen. Doch der Richter gab den Opfern das Wort. Von Peter Mücke.
2013 meldete Willi Balz mit seiner Firma Windreich unter spektakulären Umständen Insolvenz an. Ab heute muss sich der Gründer wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung vor Gericht verantworten.
In Stuttgart stehen ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, illegal Waffen in mexikanische Krisengebiete geliefert zu haben.
Sie wollten helfen - doch weil sie Flüchtlinge aus dem Meer retteten, stehen drei spanische Feuerwehrleute in Griechenland heute vor Gericht. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Von Oliver Neuroth.
Keine Berichte über seine Hochzeit - das hatte Günter Jauch vorher anwaltlich verfügt. Die "Bunte" hielt sich aber nicht daran und druckte trotzdem Details ab. Zu Recht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit geurteilt hat.