![Blick auf die Roben der Richter des Ersten Senats sowie ein Richterbarett beim Bundesverfassungsgericht](https://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/bundesverfassungsgericht-139~_v-mittelgross1x1.jpg)
Ihre Meinung zu BVerfG: Zwangsbehandlung auch ohne Zwangsunterbringung
Psychisch Kranke dürfen auch gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden - bisher allerdings nur, wenn sie in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht sind. Zu eng gefasst, meint das Bundesverfassungsgericht und sieht einen Verstoß gegen die staatliche Schutzpflicht.