
Ihre Meinung zu Karlsruhe berät über Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl
Das Verfassungsgericht prüft, ob die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl gegen das Grundgesetz verstößt. Mehrere kleine Parteien haben gegen die Klausel geklagt. 2011 hatten die Richter bereits die Fünf-Prozent-Hürde gekippt.
Wenn ich es als Partei auch nicht über die 3%-Hürde schaffen würde, dann würde ich mir mal so langsam Gedanken machen. Vielleicht sollte man das ganze Wahlkampfgedöns dann doch besser lassen.