Ihre Meinung zu BVerfG: Zwangsbehandlung auch ohne Zwangsunterbringung
Psychisch Kranke dürfen auch gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden - bisher allerdings nur, wenn sie in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht sind. Zu eng gefasst, meint das Bundesverfassungsgericht und sieht einen Verstoß gegen die staatliche Schutzpflicht.