Ihre Meinung zu EU-Gericht: PKK zu Unrecht auf EU-Terrorliste
Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Die Vermögenssperre war nicht ausreichend begründet. Das urteilte das EU-Gericht. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil aber nicht.