Ihre Meinung zu EU-Gericht: PKK zu Unrecht auf EU-Terrorliste
Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Die Vermögenssperre war nicht ausreichend begründet. Das urteilte das EU-Gericht. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil aber nicht.
Liebe User,
leider kann diese Meldung im Moment nicht kommentiert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation