
Ihre Meinung zu BGH: Bei Arznei auf Rezept sind Apotheken-Geschenke tabu
Ein Brötchen-Gutschein oder Taschentücher zum Antibiotikum - damit ist Schluss, urteilte nun der BGH. Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten mehr dazubekommen. Von Gigi Deppe