Google-Nutzer erhalten künftig mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten. Allerdings gelten die neuen Regeln nicht für alle Dienste des US-Konzerns.
Das Bundeskartellamt darf auch die Einhaltung des Datenschutzes prüfen: Nach diesem EuGH-Urteil war es in Ordnung, dass die Behörde dem Meta-Konzern das Sammeln von Nutzerdaten ohne ausdrückliche Zustimmung verboten hatte. Von Gigi Deppe.
Google soll seinen Nutzern künftig mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer privaten Daten einräumen. Das fordert das Bundeskartellamt. Bislang verarbeitet der Konzern Nutzerdaten dienstübergreifend.
Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass Apple im Umgang mit Nutzerdaten von Apps den Wettbewerb behindert. Möglicherweise habe der Konzern für Konkurrenten strengere Regeln als für die eigenen Angebote.
Die "Bestpreisklausel" von Hotelportalen behindert in den Augen des Kartellamts den Wettbewerb. HRS musste die Klausel bereits streichen. Dennoch halte Booking.com daran fest, so die Wettbewerbsbehörde. Sie geht jetzt dagegen vor.