Ihre Meinung zu Bundeskartellamt mahnt Hotelportal "Booking.com" ab
Die "Bestpreisklausel" von Hotelportalen behindert in den Augen des Kartellamts den Wettbewerb. HRS musste die Klausel bereits streichen. Dennoch halte Booking.com daran fest, so die Wettbewerbsbehörde. Sie geht jetzt dagegen vor.
man kann doch wohl auch einstellen - niedrigster Preis zuerst.
Und dann schaut man, wo das billigste Hotel liegt - wenn sehr weit weg von der Stelle wo man hin muss, ist das schlecht, dann zahlt man auch gerne etwas mehr.
Dann gibt es gewisse Details, für die man auch gern etwas mehr zahlt - incl. Frühstück, WLAN etc.pp.
Hotels mit Gemeinschaftsduschen im Flur sind auch nicht jedermanns Ding!
Wo also ist das Problem?