Ihre Meinung zu EuGH-Entscheidung: Kartellamt darf Datenschutz bei Meta prüfen
Das Bundeskartellamt darf auch die Einhaltung des Datenschutzes prüfen: Nach diesem EuGH-Urteil war es in Ordnung, dass die Behörde dem Meta-Konzern das Sammeln von Nutzerdaten ohne ausdrückliche Zustimmung verboten hatte. Von Gigi Deppe.
Ein Erfolg für das Bundeskartellamt gegen die Datenkrake Facebook &co. Allerdings nur ein kleiner Schritt insgesamt für Datenschutz und gegen den gläsernen Bürger.