Ihre Meinung zu Nach Solingen: Scholz und Merz sprechen über Migrationspolitik
Im Kanzleramt haben Kanzler Scholz und CDU-Chef Merz über die Migrationspolitik gesprochen. Merz hatte vorher Forderungen aufgestellt - aus Sicht der Regierung sind diese aber rechtlich nicht umsetzbar. Am Nachmittag will sich Merz äußern.
„Im Kanzleramt haben Kanzler Scholz und CDU-Chef Merz über die Migrationspolitik gesprochen. Merz hatte vorher Forderungen aufgestellt - aus Sicht der Regierung sind diese aber rechtlich nicht umsetzbar.“
Was gibt es dann noch groß zu besprechen? Unter die Ewigkeitsklausel des deutschen Grundgesetzes Fallendes - und die universellen Menschenrechte ganz allgemein - ist (bzw. sind) unverhandelbar.
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Unter diese Klausel fallen die Artikel 1 und 20. mehr nicht
Unter diese Klausel fallen die Artikel 1 und 20. mehr nicht
Und alle, die sich auf diese Artikel beziehen.
Darunter fällt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Ja. Wie wollen Sie dann den geforderten Aufnahmestopp, ergo die Abschaffung vom Asylrecht, rechtfertigen? 16a befindet sich zwischen 1 und 20.
Es ist nicht 1 bis 20, sondern 1 und 20 und alles, was daraus hervorgeht.
Ja. Ich hatte es immer falsch abgespeichert. Weiter unten äußere ich mich auch nochmal zu meinem Fehler.
Indem man Paragraf 16(2) an unseren Grenzen konsequent anwendet.
In der Pressekonferenz sgte Herr Merz aber, das Gesetze geändert werden können/müssen!
Ich rede vom deutschen Grundgesetz- oder vielmehr: den Ewigkeitsklauseln darin und den universellen - also von selbst geltenden - allgemeinen Menschenrechten.
Und wer hat die im Blick?
Herr Merz offensichtlich nicht.
Kommen Sie doch jetzt nicht damit … diese Rechte frei Schnauze einzuschränken oder gar auszusetzen, war während Covid offensichtlich gar kein Problem, was jetzt im Nachhinein relativiert, schöngeredet und ausgesessen wird.
Warum har er das nicht schon von Frau Merkel gefordert?
Und was ist mit Straftätern und Gefährdern ?
Sollen diese Leute allen Ernstes in Deutschland bleiben ?
Diese Leute bekommen dann auch noch vollumfänglich die Sozialleistungen ... Wie kann das sein ?
Andere Länder wie u.a. z.B. Dänemark macht das aber anders.
Andere EU-Länder folgen im Prinzip Dänemark.
Unter die Ewigkeitsklausel des deutschen Grundgesetzes Fallendes
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meine Güte
dann schaffen wir eben eine neue Verfassung !
im übrigen steht im GG Art 16a/2 dass nur der Anspruch auf Asyl hat der direkt kommt - nicht über ein sicheres Drittland
Das AsylR ist im GG verankert und kann nicht außer Kraft gesetzt werden. Richtig ist aber, dass die bestehend Rechts- und Gedetzeslage endlich konsequent umgesetzt und Nicht-Asylberechtigte sowie insbesondere Straftäter zeitnah abgeschoben werden müssen. Das Problem sind natürlich die Aufnahmeländer und mit diesen müssen möglichst schnell Abkommen angestrebt werden.