Ihre Meinung zu Nach Solingen: Scholz und Merz sprechen über Migrationspolitik
Im Kanzleramt haben Kanzler Scholz und CDU-Chef Merz über die Migrationspolitik gesprochen. Merz hatte vorher Forderungen aufgestellt - aus Sicht der Regierung sind diese aber rechtlich nicht umsetzbar. Am Nachmittag will sich Merz äußern.
„Im Kanzleramt haben Kanzler Scholz und CDU-Chef Merz über die Migrationspolitik gesprochen. Merz hatte vorher Forderungen aufgestellt - aus Sicht der Regierung sind diese aber rechtlich nicht umsetzbar.“
Was gibt es dann noch groß zu besprechen? Unter die Ewigkeitsklausel des deutschen Grundgesetzes Fallendes - und die universellen Menschenrechte ganz allgemein - ist (bzw. sind) unverhandelbar.
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Sagt wer? War es vor 70 Jahren nicht auch mit Verhandlungen geschaffen worden? Eine Schuldenbremse konnte auch nachträglich mit aufgenommen werden! Wieso also lässt sich der Art. 16a nicht ändern oder streichen? Noch entscheiden in diesem Land Mehrheiten!
Das Grundgesetz sagt das. Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Ja! 1 UND 20! Was hat das mit 16a zu tun? Lesen Sie doch bitte das Grundgesetz! Sie zitieren falsch!
Wieso also lässt sich der Art. 16a nicht ändern oder streichen? Noch entscheiden in diesem Land Mehrheiten!
Sie sind ganz offensichtlich kein Verfassungsjurist und haben sich mit diesem Thema wohl auch nicht intensiver beschäftigt. Denn sonst wüssten Sie, daß Ihr zweiter Satz eine unzulässige Vereinfachung ist. Sozusagen Holzschnitt-Demokratietheorie. Würde er stimmen, dann könnte man ja die Demokratie auch einfach mal per Mehrheitsentscheid abschaffen. Der Mehrheitsentscheid, der alle zukünftigen Mehrheitsentscheide abschafft.
Dies nur als kleiner Denkanstoß.
Für Sie mal als kleiner Denkanstoß: Bereits letzten Thread zu dem Thema fielen Sie extrem unangenehm durch Relativierung, Verharmlosung und Schönrederei auf.
Gerade zu, als würden Sie die Opfer schulterzuckend hinnehmen, nach dem Motto: „Muss man mit leben“. Wie wäre Ihre Reaktion wohl, wenn ein Rechtsradikaler auf der Straße Menschen abschlachtet? Ihre Doppelmoral ist bezeichnend.
Egal ob der Fall Leonie, Bad Oyenhausen, Mannheim, Solingen und unzählige mehr … wie viele solcher „tragischen Einzelfälle“ braucht es noch, bis endlich mal gehandelt wird?
Anstatt zu ganz offen lügen wie Scholz letztens in einer öffentlichen Rede, als er behauptete, die illegale Migration sei gesunken (selbstverständlich aufgrund der tollen Regierungsarbeit). Das Gegenteil ist der Fall!
Mein zweiter Satz war ein Frage! Keine Feststellung!
Art. 16a lässt sich in Gänze ändern! Das hat das BVG bereits 1995 festgestellt!
"Würde er stimmen, dann könnte man ja die Demokratie auch einfach mal per Mehrheitsentscheid abschaffen."
Nun, unter diesem Aspekt wirken die Horrorszenarien der Machtübernahme der AfD noch lächerlicher.
Man kann durchaus mit entsprechenden Mehrheiten bestimmte Grungesetzänderungen vornehmen .
Sie diskutieren allerdings immer mit der Prämisse der multikulturellen Gesellschaftsveränderung , deshalb gibt es für Sie auch keine anderen Lösungen , weil Sie es schlicht nicht wollen .
So ehrlich sollten Sie sein .....
Gestern sah ich im TV einen Beitrag in dem ein dänischer Politiker oder Journalist meinte, das Deutschland nach dänischem Vorbild in der Lage wäre die Asyl- und Migration einzudämmen. Es fehle nur der politische Wille.
das würde in letzter Konsequenz bedeuten, wenn 99 % der Bürger in 50 .... 500 Jahren glauben das GG wäre schlecht gäbe es keine Möglichkeit es zu ändern nur weil mal ihr Uropa vor Hundert Generation das mal so bestimmt hat
übrigen der Artikel 16a ist auch am 28.6.93 neu hinzugekommen wie ging das dann ?
Unter diese Klausel fallen die Artikel 1 und 20. mehr nicht
Unter diese Klausel fallen die Artikel 1 und 20. mehr nicht
Und alle, die sich auf diese Artikel beziehen.
Darunter fällt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Ja. Wie wollen Sie dann den geforderten Aufnahmestopp, ergo die Abschaffung vom Asylrecht, rechtfertigen? 16a befindet sich zwischen 1 und 20.
Es ist nicht 1 bis 20, sondern 1 und 20 und alles, was daraus hervorgeht.
Ja. Ich hatte es immer falsch abgespeichert. Weiter unten äußere ich mich auch nochmal zu meinem Fehler.
Indem man Paragraf 16(2) an unseren Grenzen konsequent anwendet.
In der Pressekonferenz sgte Herr Merz aber, das Gesetze geändert werden können/müssen!
Ich rede vom deutschen Grundgesetz- oder vielmehr: den Ewigkeitsklauseln darin und den universellen - also von selbst geltenden - allgemeinen Menschenrechten.
Und wer hat die im Blick?
Herr Merz offensichtlich nicht.
Kommen Sie doch jetzt nicht damit … diese Rechte frei Schnauze einzuschränken oder gar auszusetzen, war während Covid offensichtlich gar kein Problem, was jetzt im Nachhinein relativiert, schöngeredet und ausgesessen wird.
Warum har er das nicht schon von Frau Merkel gefordert?
Und was ist mit Straftätern und Gefährdern ?
Sollen diese Leute allen Ernstes in Deutschland bleiben ?
Diese Leute bekommen dann auch noch vollumfänglich die Sozialleistungen ... Wie kann das sein ?
Andere Länder wie u.a. z.B. Dänemark macht das aber anders.
Andere EU-Länder folgen im Prinzip Dänemark.
Unter die Ewigkeitsklausel des deutschen Grundgesetzes Fallendes
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meine Güte
dann schaffen wir eben eine neue Verfassung !
im übrigen steht im GG Art 16a/2 dass nur der Anspruch auf Asyl hat der direkt kommt - nicht über ein sicheres Drittland
Das AsylR ist im GG verankert und kann nicht außer Kraft gesetzt werden. Richtig ist aber, dass die bestehend Rechts- und Gedetzeslage endlich konsequent umgesetzt und Nicht-Asylberechtigte sowie insbesondere Straftäter zeitnah abgeschoben werden müssen. Das Problem sind natürlich die Aufnahmeländer und mit diesen müssen möglichst schnell Abkommen angestrebt werden.