Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Wenn ich es richtig verstehe, dann meint das Bundesverwaltungsgericht, man müsse verfassungswidrige Beiträge, u.a. gegen die Menschenwürde, dehalb akzeptieren, weil es auch Beiträge gibt, die nicht gegen die Verfassung verstoßen. Im BVerwG sitzen zwar qualifizierte Richter, jedoch erscheinzt mir diese Begründung abstrus. Sonst werden Rechtsverstöße schließlich auch verhindert und erfolgt, auch, wenn der Beschuldigte großzügige Kompensation zu betreiben glaubt, was hier nicht mal gegeben ist.