Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

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248 Kommentare

Kommentare

Krebs_52

Ein gelungenes Eigentor von Faeser. 

Eine Aktion aus dem Innenministerium, die genau das Gegenteil bewirkt, was Faeser eigentlich erreichen wollte: Alles verbieten, was einer 'Demokratie' im Wege steht.

So kurz vor den Landtagswahlen ist es ein Geschenk für die AfD...Danke.

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wie-

>> Alles verbieten, was einer 'Demokratie' im Wege steht.

Warum setzten Sie hier Demokratie in Parenthese?

>> So kurz vor den Landtagswahlen ist es ein Geschenk für die AfD...Danke.

Und das macht Sie nun froh oder zynisch?

Pax Domino

Sie haben es auf den Punkt gebracht 

Gez. Nie wieder Pax Domino 

Mauersegler

Nur verfassungsfeindliche Bestrebungen verbieten. Das ist eine der vordringlichen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Und entschieden ist noch nichts.

Gorilla

Nun ja, irgendwie muss die AFD ja auch mal von den gravierenden Fehlgriffen des Ministeriums profitieren.

Sternenkind

Der Staatsrechtler Professor Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, der selber für das konservative Magazin „Cicero“ schreibt, äußerte bereits seine klaren Bedenken: „Wir sehen, was ganz problematisch und heikel ist, nämlich eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich eher aus autoritären Staaten.“

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Sisyphos3

daran sieht man doch die Verzweiflung, bei den Umfrageergebnissen im Osten

MRomTRom

++

Compact ist nicht regierungskritisch sondern gegen wesentliche Elemente der Verfassung. So zum Beispiel gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

++

Das Gericht hat ausdrücklich festgetellt, dass  compact 'Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde' bietet.

++

Dieses Machwerk steht nicht für die Werte des Grundgesetzes ein und Pressefreiheit wäre nicht zu erwarten, wenn die politischen Vorstellungen von Jürgen Elsässer jemals Realität würden, das Gegenteil davon.

++

 

falsa demonstratio

Prof. Boehme-Neßler wird in dem Artikel, den Sie sich zu eigen machen, ohne das kenntlich zu machen, wie folgt zitiert:" 

Der Professor kritisiert, dass die SPD-Politikerin einen „Trick“ angewendet habe, um ihre Maßnahme durchzuziehen. „Der Trick ist: sie definiert die Redaktion und den Verlag von ‚Compact‘ als Verein und dann sagt sie, sie darf Vereinsrecht anwenden und dann verbietet sie ‚Compact‘ als Verein."

Demgegenüber heißt es in dem Beschluss des BVerwG: 

"Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist."

Mauersegler

Ein Staatsrechtler, der nicht zwischen Regierungskritik und Verfassungsfeindlichkeit unterscheiden kann? Arm.

Adeo60

Regierungskritisch oder verfassungsfeindlich - das ist die erste zu klärende Frage. Danach geht es um die Verhältnismäßigkeit.

Gorilla

Wer Angst vor Demokratie und kritischer Meinungsvielfalt hat, muss diese verbieten.

AbseitsDesMainstreams

Frau Faeser ist eine (sehr) Linke und verbietet ein politisches Magazin mit einer rechten oder vielleicht rechtsradikalen Meinung. Erbärmlich, denn zu einer Demokratie gehört ausdrücklich der Meinungspluralismus, auch wenn er nicht auf dem linksgrünen Meinungskorridor der Regierung liegt.

Um die Gerechtigkeit in der Demokratie wieder herzustellen sollte Frau Faeser persönliche Konsequenzen ziehen und umgehend zurück treten.

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nie wieder spd

Wenn Frau Faeser eine Entscheidung trifft, die definitiv der AfD hilft, kann man daraus nicht ableiten, dass Frau Faeser Links wäre. Eher das Gegenteil ist richtig.

gelassenbleiben

verbietet ein politisches Magazin mit einer rechten oder vielleicht rechtsradikalen Meinung

Ein Magazin mit einer rechten Meinung kann nicht verboten werden, denn diese ist erlaubt. Ein aktionistisches Magazin und so definiert sich Compact selbst, darf selbstverständlich verboten werden, wenn es rechtsextrem aktionistisch ist. („Wir wollen einfach das Regime stürzen.“)

Mauersegler

Verfassungsfeindliche Bestrebungen gehören nicht zum Meinungspluralismus. Und um die geht es.

ich1961

Ihr "Meinungspluralismus" ist ausschließlich Propaganda.

Niemand muss sich rechtsextremen Meinungen ausetzen - weder die Regierung, noch ich oder sonst wer!.

 

Gorilla

Geben Sie Frau Faeser noch ein Jahr, dann wird sie Geschichte sein. Bis dahin, werden wir noch viel zu lachen haben.

abrechnungjetzt

Zitat:  „Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“, ist außerdem in der Begründung des Gerichts zu lesen."

Warum lese ich hier nichts davon? Hat Fäser das angeordet?

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Questia

@abrech 15:42 und vorher

| "Hat Fäser das angeordet?" |

Auch wenn es schwer fallen könnte: Gerichte urteilen unabhängig und die ÖRR berichten frei.

Das sind Grundsätze der Demokratie, die Sie hier laut geifernd für sich einfordern, und die allen zustehen, die sich an die freiheitliche Grundordnung der Verfassung halten.

IchMeinJaNur

"Warum lese ich hier nichts davon? Hat Fäser das angeordet?"

Rechtsextreme und ihre absurden Verschwörungstheorien, das eine gibt es nicht ohne das andere.

ich1961

Sollte trotzdem reichen:

****Der Verfassungsschutz bewertet es nun nicht mehr als Verdachtsfall, sondern als gesichert extremistisch.  ....Inhaltlich tritt "Compact" als Sprachrohr und reichweitenstarke Plattform der sogenannten Neuen Rechten auf. Chefredakteur und Geschäftsführer ist Jürgen Elsässer, ....****

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/compact-magazin-101.html

****...sprach Elsässer offen über sein Ziel: den "Umsturz": Im Juni 2023 schrieb er auf der "Compact"-Homepage, "dieses Regime stürzen" zu wollen. Bei einer Rede in Gera schlug er vor, in der Fläche der ostdeutschen Bundesländer ein "Deutsches Demokratisches Reich" zu errichten, angeführt von einem "Reichskanzler Höcke". Sich selbst und den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke stellte Elsässer wie folgt vor: "Zwei Männer, ein Ziel: Deutschland muss wieder souverän werden."****

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/07/compact-verbot-medium-vere…

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Sternenkind

Bekommst die Compact Sonderausgabe dafür

RockNRolla

Die Klimakleber wollen auch ein anderen Staat. Eine andere Führung. Ein komplett neues System.

Dumm daher reden kann dann  wohl nicht strafbsr sein..

Sowas muss eine Demokratie aushalten. Wir dind nicht in China, wo jede Abweichung geahndet werden muss.

Neutrale Stimme

Lesen Sie den Artikel nochmal.

Es geht darum was gedruckt und online verbreited wird. Nicht was der Eigentuemer vieleicht denkt. 

Es gibt keine Artikel des Magazins welche gegen geltendes recht verstossen haben.

Pressefreiheit ist ein hohes Gut das man nicht so leicht verbieten kann. 

Pride

Genau. In diesen Gesamtzusammenhängen ist das Verbot als für mich auch rechtlich nicht als angreifbar zu sehen. Danke für die detailierten Darlegungen. 

Giselbert

"Der Verfassungsschutz bewertet ..."

Der Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Inneren, somit erwarte ich von dieser Stelle keine neutrale Bewertung, weshalb ja letztlich auch Gerichte entscheiden müssen.

An der Aussage von Herrn Elsässer gibt es nichts zu mäkeln, erklärt er den "Umsturz" doch im gleichen Atemzug wie der gemeint sei, nämlich auf demokratischer Basis (also über Wahlen). Zu gerne werden solche Aussagen aus dem Kontext gerissen, um so was Verwerfliches konstruieren zu wollen.

tagesschlau2012

Da wollen wir mal hoffen das viele Ihren Link der ts von 2021 lesen.

Wer sich auch die Mühe macht die RKI Files zu lesen wird ic ein paar Fragen zu der Einstufung stellen.

Danke für den Link vo Ihnen.

Montag

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut (Artikel 5 Grundgesetz). 
Andererseits: Die Pressefreiheit wird beschränkt durch allgemeine Gesetze (z.B. Persönlichkeitsrechte).

Die Gerichte werden eine Grenze ziehen müssen, zwischen der Pressefreiheit (im Sinne des Grundgesetz), und Situationen, die gegen allgemeine Gesetze verstoßen (die daher nicht im Rahmen der Pressefreiheit erlaubt sind.)

Dabei werden die Gerichte auch entscheiden müssen: Können nur einzelne Artikel, Behauptungen usw. untersagt werden? Oder kann ein Medium komplett verboten werden? (Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.)

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AbseitsDesMainstreams

Es ist hier eine Auseinandersetzung von linken Meinungen (Faeser) und rechten Meinungen (Compact Magazin). Das ist eigentlich normal in einer Demokratie. Aber die Linken bzw. Sozialisten sind an der Macht und verbieten jetzt andere Meinungen. Das ist Machtmissbrauch einer Regierung in einer Demokratie.

Questia

Wer die Pressefreiheit missbraucht, darf und soll und muss daran gehindert werden

Art. 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.

Pride

Ich wundere mich sowieso schon länger, dass das Gericht wie hier die erste und letzte Entscheidung inne hat. Wie kann das mit der Kontrolle der Entscheidungen des Gerichts überhaupt einhergehen? Über Entscheidungen wie zu diesem Fall sollte letztlich das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil fällen können. 

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wie-

>> Über Entscheidungen wie zu diesem Fall sollte letztlich das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil fällen können. 

Das kommt noch, spätestens im Zuge des Verbots dieser "AfD".

Klärungsbedarf

Wird es sicher auch. Das BVerwG ist letzlich nur letzte Instanz im regulären Rechtszug. Auch dessen Entscheidungen können von BVergG überprüft werden.

Neutrale Stimme

Nur weil Ihnen das Ergebnis nicht passt, sind auf einmal die Gerichte schuld?!

Mauersegler

Das Bundesverwaltungsgericht ist nunmal das zuständige Gericht für Vereinsverbote.

Bündnis Lara Waagerecht

Über Entscheidungen wie zu diesem Fall sollte letztlich das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil fällen können.

Nach einem Urteil des obersten Verwaltungsgericht hätte die rechtsgerichteten Zeitung ein Klagerecht vor dem BVerfG in Karlsruhe.

PeterK

Es gibt nicht umsonst hohe Hürden für das Verbot von Parteien oder Vereinen (im vorliegenden Fall wurde ja das Vereinsrecht angewendet).

Dass diesmal ein rechtes Schmierblatt davon profitiert ist m.E. ärgerlich, aber damit muss ein politischer Diskurs klarkommen.

Als viel ekliger werde ich den mehr oder weniger unverhohlenen Hass und die Schadenfreude rechter Protagonisten empfinden, auf den man sich jetzt wohl einstellen muss.

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wie-

>> Als viel ekliger werde ich den mehr oder weniger unverhohlenen Hass und die Schadenfreude rechter Protagonisten empfinden, auf den man sich jetzt wohl einstellen muss.

Was tatsächlich gerechtfertigte Begründung für Kritik am politischen Handeln von Frau Faeser sein dürfte. Zumal eine breite Plattform für Protagonisten der rechtsextremen Ecke sicherlich gegeben sein wird.

Pax Domino

Ein Schmierblatt ?????  Gerade ein Jahresabo bestellt. 

Pax Domino 

melancholeriker

 

"... Als viel ekliger werde ich den mehr oder weniger unverhohlenen Hass und die Schadenfreude rechter Protagonisten empfinden, auf den man sich jetzt wohl einstellen muss..."

 

Passiert exemplarisch bereits in acht von zehn Beiträgen in diesem Forum. Um 1945 herum hätte die US - Polizei hier längst interveniert und dann wäre das Ganze ziemlich langweilig und einseitig. Ich bin immer wieder erstaunt, wie selbstverständlich und unverschämt das nationalistische, ausgrenzende, unverhohlen aggressiv egoistische Menschenbild rechter Menschlichkeitsverdränger sich ausbreitet und von Meinungsfreiheit flötet. Ja, eklig. 

Be We

Und - schwuppdiwupps - ist man als rechter Protagonist geframet, wenn man nicht Nancys Meinung ist.

Meines Erachtens wirft es ein recht schales Licht auf diejenigen, die meinen, dass durch Verbote des politischen Gegners irgendetwas besser wird. Wir können alle am Ende froh sein, wenn das Verfahren mit Pauken und Trompeten abschmettert wird.

Es gab schon mal dunkle Zeiten, in der die Opposition mit allen Mitteln bekämpft wurde.

Grotesk, dass die Seite, die vorgibt gegen diese Zustände zu kämpfen, sich dann aber deren Methoden bedient.

Giselbert

Die Freude und der Jubel über das Ergebnis des Eilantrages ist auf vielen Kanälen im Internet groß. Die Familie Elsässer die Herausgeber haben sich auch schon zu Wort gemeldet. Das Magazin Compact darf während des Hauptverfahrens weiter erscheinen.

Ich freue mich mit den Herausgebern und wünsche dem Magazin noch langen Bestand und viel Erfolg in der Hauptverhandlung.

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wie-

>> Ich freue mich mit den Herausgebern und wünsche dem Magazin noch langen Bestand und viel Erfolg in der Hauptverhandlung.

Bleiben uns bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung dann weitere Beiträge von Ihnen erspart, da Sie Ihre Zeit und Aufmerksamkeit dann voll Ihrem "gesichert rechtsextremistischen" "Leib- und Magenblatt" widmen werden?

Pax Domino

Dem schließe ich mich ohne wenn und aber an. Mit Gruß

Pax Domino 

falsa demonstratio

"Ich freue mich mit den Herausgebern und wünsche dem Magazin noch langen Bestand und viel Erfolg in der Hauptverhandlung."

Sie freuen sich über Folgendes: 

"Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt."

Ihre Freude wundert mich allerdings nicht.

MRomTRom

++

'Die Freude und der Jubel über das Ergebnis des Eilantrages ist auf vielen Kanälen im Internet groß.'

++

Auf den Kanälen der AfD und der rechtsradikalen Szene. Dabei merken die Erfreuten gar nicht, wie dieses Urteil ihre Narrative entleert.

++ 

fathaland slim

Ich freue mich mit den Herausgebern und wünsche dem Magazin noch langen Bestand und viel Erfolg in der Hauptverhandlung.

Das überrascht nicht.

Bündnis Lara Waagerecht

Die Freude und der Jubel über das Ergebnis des Eilantrages ist auf vielen Kanälen im Internet groß.

Die würde ich dicht machen. 

gelassenbleiben

Ich freue mich mit den Herausgebern und wünsche dem Magazin noch langen Bestand und viel Erfolg in der Hauptverhandlung.

Um ehrlich zu sein, dass habe ich von einem bekennenden AFD Wähler auch nicht anders erwartet. Immerhin wählen Sie ja auch eine rassistische und rechtsextremistische Partei.

AbseitsDesMainstreams

Ich fand das Compact Magazin bislang eher langweilig. Aus Solidarität unter Demokraten und Regierungsgegnern werde ich jetzt regelmäßig die nächsten Monate ein Magazin am Kiosk kaufen.

Malefiz

Unglaublisch von Ihnen, daß Sie sich darüber auch noch freuen können!

Gorilla

Dem kann ich nur zustimmen.

Stein des Anstosses

…So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit "in weiten Teilen nicht zu beanstandende Beiträge"….

Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie".

Das Hauptsacheverfahren kann so ausgehen und so ausgehen. Blinder  war das Verbot sicher nicht. Aber knapp daneben, wäre eben auch vorbei.

Aber den völlig Falschen wird hier sicher nicht Hetze und Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen. 

Humanokrat

Das Bundesverwaltungsgericht hat Zweifel angemeldet, mehr nicht. Und dann gilt im Zweifel für die Presse- und Meinungsfreiheit, selbst wenn das Gericht feststellt, dass ...

1. die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. 
2. "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennbar sind sowie aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauszulesen sei.

Wer sich jetzt hier brüskiert und sich auf die Verfassung beruft, um die Publikationsfreiheit von gerichtlich festgestellt verfassungsfeindlichen Beiträgen geschützt zu sehen, begeht einen tiefen zynischen Fehlschluss. Es wurde lediglich festgestellt, dass es für ein komplettes Verbot eines Urteils des Verfassungsgerichts bzgl,. der Angemessenheit eines Verbots bedarf. 

Wir leben in einem Rechtsstaat und so etwas wird von Gerichten entschieden. Fr. Faeser hat nichts falsch gemacht und das Richtige gewollt. Über die Taktik kann man streiten. 

Giselbert

Was für eine Schlappe für Faeser und den Verfassungsschutz.  Gut so, dass hier das Gericht den Übereifer gegen rechtspolitische Medien (und somit der Opposition) gestoppt hat.

tagesschlau2012

Da hat ja Frau Faeser tolle Werbung für Compact gemacht.

Die nächste Ausgabe wird eine Rekord Auflage haben und viele werden sich mal die Internetseite ansehen.

Recht so Frau Faeser.

MRomTRom

++

Das Verwaltungsgericht stellt zwei wesentliche Punkte fest

++

Bei Compact gibt es 

-- "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" 

--"eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen"

++

Beides Gründe, diesem Organ entweder Verfassungstreue beizubringen oder es aus dem Verkehr zu nehmen.

++

rainer4528

Habe mir gerade nochmal die Kommentare vom 16.7 durchgelesen. Bin gespannt wer heute was schreibt.

Sisyphos3

es ist ne blöde Sache, wenn man vor lauter blinden Hass auf alles was Rechts ist,  Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gleich mitverbietet

abrechnungjetzt

Fr. Fäser, es geht nicht um den Kampf gegen räächts, sondern um den Kampf für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es ist Aufgabe des Bundesinnenministeriums, alle Angriffe auf diese abzuwehren, egal aus welcher Richtung, von welcher Religion bestimmt oder was auch immer. Und ja, es ist traurig, wenn das Personal fehlt, dies ohne Stümperei zu erfüllen.

LifeGoesOn

Und genau deshalb haben es radikale Gruppen und Demokratiefeinde so einfach in Deutschland, die Gerichte fallen sinnvollen Entscheidungen immer wieder in den Rücken.

Das Compact-Magazin gehört verboten, daran bestehen keine Zweifel. Punkt.

privatetomtom

Ungeachtet der Tatsache, dass ich das Blatt bis heute noch nie gelesen habe, empfinde ich die Entscheidung des Gerichts als großartig hinsichtlich der Meinungs-und Pressefreiheit! Diesem Innenministerium kann man gar nicht oft genug seine verfassungswidrigen Entscheidungen um die Ohren hauen – super!! Ich warte mit Wohlwollen auf Nancys Rücktrittsgesuch….

gelassenbleiben

Ist doch ok, wenn das Gericht in Ruhe entscheidet. Wichtig scheint mir dieser Satz: Alles spricht laut der Mitteilung des Gerichts dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist.

Es handelt sich nicht  um einen Freispruch. Um das hier uu entscheiden, braucht das Gericht offensivhtlich länger + im Zweifel gilt erstmal die Unschuldsvermutung:Ob sich das Magazin sich aber gegen den Verbotsgrund richtet, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden. 

Denn So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge".

Nun, wie sagte der AFD Anwalt bei dem gescheiterten Versuch der AFD gegen die Einstufung vorzugehen, dass die AFD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist: Herr Höcke sagt ja nicht immer nur rechtsextreme Sachen, manchmal sagt er auch nur Guten Tag. Ähnliches gilt auch für Compact. Jetzt kommt es auf das Hauptverfahren an, das finale Ergebnis gilt

RockNRolla

Oh jeh. Da war Frau Faser wohl mal wieder zu voreilig.

Anstatt Copakt zu verbieten, hst sie es größer, als jeh zuvor gemacht. 

Dieses Verbot war von Anfang an falsch. Rein aus Ideologie musste das weg. Das Magazin schreibt  nicht für die Regierung? Geht gar nicht.

Mit der gleichen Ideologie könnte sie auch gegen allerlei kirchen, sekten, ngo vorgehen.

Da wäre aber ein großer Aufschrei , zu erwarten. Der Kampf gegen Rechts hingegen, heiligt alle Mittel.

Wann tritt diese Frau zurück?

Andere sind für weniger abgetreten. Wann handelt Scholz?

MRomTRom

++    Compact ist das Zentralorgan des deutschen Rechtsextremismus ++

Das Gericht fragt nun nach der  V e r h ä lt n i s m ä ß i g k e i t  des Verbots. 

Beim NPD-Verbot war die Sachlage ganz ähnlich. Das Bundesbverfassungsgericht stellte fest, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Organisation ist. Nur sei sie zu klein und nicht in der Lage, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen.

++

Compact wird offensichtlich  ähnlich gesehen. Verfassungsfeindlich, aber nicht in jedem einzelen Beitrag.

++

Wer das Machwerk wiederholt liest, bestraft sich allerdings schon selbst.

++

Tralafit

Egal was man davon hält ein rechtsaussen Publikationsorgan zu verbieten (deren einzelne Ausgaben gar nicht mal verboten waren) und die beteiligten rechten Unternehmer in Konsequenz entschädigunglos zu enteignen: in der Verbotsverfügung gab es extrem zynische Interpretationen der Europäischen Menschenrechtskonvention, die schlichtweg unhaltbar sind. Als zuvor mit Linksaussen eine Publishingplattform für Bekennerschreiben für politische Straftaten von Linksanarchisten verboten wurde, hat man einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Jetzt bei diesem Medium geht es noch weiter. In jedem Fall ist es eine Tragödie, ein lose-lose: Wenn es durchkommt, ist der Rechtstaat kompromittiert. Wenn Compact durchkommt, ist die Politik blamiert. 

abrechnungjetzt

Mal sehen, ob wieder ein "Brennpunkt" darüber berichtet, wie beim Verbot.

Werner40

Verhältnismäßigkeit überprüfen ist ok. 

zerocool76

Da lag ich mit meiner Vermutung zum damaligen Artikel richtig, als ich schon befürchtete, dass das Verbot auf wackeligen Beinen stehen würde. Wir haben zu viele Ideologen in der Politik, die mit anderen Sichtweisen große Probleme zu haben scheinen. Ich halte es lieber mit dem Satz „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“
 

Krid01

Mit dem GG spielt man nicht. Eine Regierung die das tut um einen billigen PR Gag zu haben, ist eine Schande für unser Land. Was passiert denn jetzt? Zum einen wird das Magazin Schadensersatz einklagen und bekommen - zum anderen wird die Auflage durch die Decke gehen. Vorher kannte dieses Magazin kaum jemand - heute kennt es jeder. Der kostenlose Wahlkampf für die AfD sei nur am Rande erwähnt.

abrechnungjetzt

WELT-Autor Deniz Yücel, sicher frei von jeder Sympathie für Rechtsextreme und für deren "Compact"-Magazin , schrieb schon am 29.07.2024: "Mit moralischem Rigorismus lässt sich kein Ministerium führen. Wer dies versucht, schadet der Demokratie mehr, als es das „Compact“-Magazin und Jürgen Elsässer je könnten. Und das Vertrauen in die Pressefreiheit sinkt auch mit solchen Aktionen"

Opa Klaus

Wenn die Regierung der BRD Angst hat, dass ein Schmierblättchen wie Compact mit geschätzt 40.000 Abos Deutschland in den Abgrund stürzen würde, dann scheint das Vertrauen in die Bürger nicht allzu groß zu sein. Andere Schmierblättchen wie die "WILD" müssten dann ja auch verboten werden. Da regt sich der deutsche Michel über die Einschränkung der Pressefreiheit in der RF, China und Ukraine auf und steht dem aber in nichts nach

Komisch irgendwie....

Magnus Senex

Was fuer ein peinlicher Vorgang fuer unsere "Bundesministerin des Innern und fuer Heimat der BRD"!
Gerade mal 4 Wochen nach Bekanntgabe des von ihr (Kraft ihres Amtes) verfuegten "Compact"-Verbotes wird dieses Verbot vom BVerwG mit erheblichen Zweifeln an der Verhaeltnismaessigkeit teilweise vorlaefig ausser Vollzug gesetzt.
Ein Schnellschuss "in's eigene Knie", welcher dem "Compact"-Magazin als Print- und Onlinemedium mit Sicherheit eine hoehere Auflage beschert - die Neugier ist geweckt bei vielen, die das Magazin vorher gar nicht kannten!
Frau Faeser, diese Entscheidung des BVerwG ist ein Desaster fuer Sie, ziehen Sie Konsequenzen und treten Sie zurueck!
 

abrechnungjetzt

„Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki gerade dem Tagesspiegel. 

Und das sagt ein erfahrener Jurist!