
Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Zitat: „Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“, ist außerdem in der Begründung des Gerichts zu lesen."
Warum lese ich hier nichts davon? Hat Fäser das angeordet?
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@abrech 15:42 und vorher
| "Hat Fäser das angeordet?" |
Auch wenn es schwer fallen könnte: Gerichte urteilen unabhängig und die ÖRR berichten frei.
Das sind Grundsätze der Demokratie, die Sie hier laut geifernd für sich einfordern, und die allen zustehen, die sich an die freiheitliche Grundordnung der Verfassung halten.
"Warum lese ich hier nichts davon? Hat Fäser das angeordet?"
Rechtsextreme und ihre absurden Verschwörungstheorien, das eine gibt es nicht ohne das andere.