Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Sicherkeine Träne für Compact. Und auch nicht für Elsässer, mit seiner irrlichternden Laufbahn. Vom Kommunistischen Bund (auch komischer Bund genannt) zu den Antideutschen und dann nach rechts.
Aber gesehen werden muss auch: Kommt das Bundesinnenministerium mit dem Verbot durch, mit Hilfe des Vereinsrechts, so droht natürlich mehr.
Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden. Am Ende gibt es dann eine Verengung der Medienlandschaft auf DuMont, Springer, Tagesspiegel, Spiegel und Co.
5 Antworten einblenden 5 Antworten ausblenden
>> Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden.
Laufen die denn alle unter dem Vereinsrecht?
die Kurve hat ein Horst Mahler auch hingekriegt
zuerst bei der RAF und jetzt ein faschistischer Extremer
es gibt selbst in der Bibel Beispiele Saulus => Paulus
Wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt wie die Frosthorns und gelassenbleibens der Tagesschau-Kommentarsektion dies bei ihnen politisch nicht genehmen Personen tun, dann kann man Faeser ganz locker als Linksextremistin einstufen (Stichwort VVN-BdA), was ich natürlich niemals tun würde! Aber ich kann Muster erkennen und komme zu folgender Einschätzung: bei kurdischen und linken Medien besteht kein Grund zur Sorge.
Sicherkeine Träne für Compact. Und auch nicht für Elsässer, mit seiner irrlichternden Laufbahn. Vom Kommunistischen Bund (auch komischer Bund genannt) zu den Antideutschen und dann nach rechts.
Diesen Weg geht derzeit etwa die halbe ehemalige Linkspartei.
Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden.
Hoffentlich. Denn wenn sie gegen die Verfassung verstoßen, würde ich sagen, ich bitte darum.