Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

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250 Kommentare

Kommentare

Bernd Kevesligeti

Sicherkeine Träne für Compact. Und auch nicht für Elsässer, mit seiner irrlichternden Laufbahn. Vom Kommunistischen Bund (auch komischer Bund genannt) zu den Antideutschen und dann nach rechts.

Aber gesehen werden muss auch: Kommt das Bundesinnenministerium mit dem Verbot durch, mit Hilfe des Vereinsrechts, so droht natürlich mehr.

Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden. Am Ende gibt es dann eine Verengung der Medienlandschaft auf DuMont, Springer, Tagesspiegel, Spiegel und Co.

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wie-

>> Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden. 

Laufen die denn alle unter dem Vereinsrecht?

Sisyphos3

die Kurve hat ein Horst Mahler auch hingekriegt

zuerst bei der RAF und jetzt ein faschistischer Extremer

es gibt selbst in der Bibel Beispiele Saulus => Paulus

Herr Gesangsverein

Wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt wie die Frosthorns und gelassenbleibens der Tagesschau-Kommentarsektion dies bei ihnen politisch nicht genehmen Personen tun, dann kann man Faeser ganz locker als Linksextremistin einstufen (Stichwort VVN-BdA), was ich natürlich niemals tun würde! Aber ich kann Muster erkennen und komme zu folgender Einschätzung: bei kurdischen und linken Medien besteht kein Grund zur Sorge.

Bündnis Lara Waagerecht

Sicherkeine Träne für Compact. Und auch nicht für Elsässer, mit seiner irrlichternden Laufbahn. Vom Kommunistischen Bund (auch komischer Bund genannt) zu den Antideutschen und dann nach rechts.

Diesen Weg geht derzeit etwa die halbe ehemalige Linkspartei. 

Bündnis Lara Waagerecht

Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden.

Hoffentlich. Denn wenn sie gegen die Verfassung verstoßen, würde ich sagen, ich bitte darum. 

natootan

Wie bitte? Ich hoffe nicht, dass Frau Faeser als Fachfrau (!) hier mit ihrer wohl geplanten, sachlich entschiedenen Aktion irgendwie gegen Gesetze (oder noch schlimmer: gegen das Grundgesetz) verstoßen hat.

 

Denn bei sowas ist der deutsche Staat und die Justiz rigoros! Da kennen die kein Erbarmen.

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1970JohnDoe

Versprechen sie (bewusst klein geschrieben) sich irgendetwas mit ihrem infantilen Kommentar? Mal wieder Selbstbeweihräucherung? 

MRomTRom

++

Hm, das Urteil hat eine gängige VT der rechtsextremen Szene gegen 'das  S y s t e m'  weggeräumt.

++

Gerichte in Deutschland entscheiden frei und unabhängig von der Exekutive. Die von der AfD regelmäßig ins Feld geführten Behauptungen von der 'Systemjustiz' erwiesen sich mit so einem Urteil ein weiteres Mal als Erfindung.

Von einer Partei, der die Gerichte regelmäßig eine verfassungsrechtlich bedenkliche Praxis bestätigen und die Compact als verbündte Publikation behandelt.

++

melancholeriker

Sie können davon ausgehen, daß hinter Faeser eine breite Front von anständigen, klugen und über die faschistische Vergangenheit unseres Landes bestens informierten Menschen steht, die bereit ist, die Verfassung, die Integrität der Institutionen und die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Menschen zu schützen vor diesen Wiedergängern der überheblichen, rassistischen völkischen Ideogie, wie sie in den umstritten Publikationen ausgeschüttet wird. 

Wenn die Kontrollorgane des Staates hier kein Erbarmen kennen und das mit Sternchen wg. der Sache mit der größten Terrororganisation der Weltgeschichte auf dieser frischverheilten Erde, hätte ich wirklich mal Grund, stolz auf mein Land zu sein. Nicht wg. Außenwirkung. 

Giselbert

"So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge"."

So sehe ich dies auch. Ein Sieg für die Pressefreiheit. War doch das Verbot quasi nur über die Hintertür des Vereinsrechts möglich, nicht wegen nachgewiesener gesetzeswidriger Texte.

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wie-

>> War doch das Verbot quasi nur über die Hintertür des Vereinsrechts möglich, nicht wegen nachgewiesener gesetzeswidriger Texte.

Genau das wird doch erst bei dem noch folgenden Verfahren festgestellt: "Ob sich das Magazin sich aber gegen den Verbotsgrund richtet, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden."

gelassenbleiben

Abwarten! 

So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge".

Nun, wie sagte der AFD Anwalt bei dem gescheiterten Versuch der AFD gegen die Einstufung vorzugehen, dass die AFD ein rechtsextremer Verdachtsfall ist: Herr Höcke sagt ja nicht immer nur rechtsextreme Sachen, manchmal sagt er auch nur Guten Tag. Ähnliches gilt wohl auch für Compact.

Alter Brummbär

Inwiefern ein Sieg der Pressefreiheit?

Das Urteil ist doch noch gar nicht gefallen.

falsa demonstratio

"So sehe ich dies auch. Ein Sieg für die Pressefreiheit. War doch das Verbot quasi nur über die Hintertür des Vereinsrechts möglich, nicht wegen nachgewiesener gesetzeswidriger Texte."

Sie zitieren nicht vollständig, indem Sie den vorausgegangen Satz "Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt." weglassen.

Pride

Das ist vom Gericht schon eine "mutige" Aussage. Es geht nicht darum, ob da auch rechtlich nicht zu beantstandende Artikel drin sind. Es geht um das Gesamtkonzept dieses Blattes, ob es damit gegen Minderheiten und die verfassungsmässige Ordnung hetzt.

saschamaus75

>> "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge"

 

Ähh, und was bedeutet das jetzt insgesamt? Ist das sowas wie: 'Ich bin pro Tag auch nur 20min. kriminell'? oO

 

Mauersegler

Zitieren wir doch vollständig: 

"Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt."

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39

Sieg? Es gibt noch gar kein Urteil in der Hauptsache.

abrechnungjetzt

Eine erneute schwere Klatsche für Fäser. Rücktritt fällig!

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Mauersegler

Rücktritt weswegen? Wollen Sie nicht wenigstens das Urteil abwarten?

IchMeinJaNur

Wenn wäre es ein "schwere Klatsche" für unsere Demokratie über die sie sich so sehr freuen.

Aber noch ist noch nichts endgültig entschieden.

Gorilla

So ist es, eine unhaltbare Person.

IchMeinJaNur

Deutsche Richter und Rechtsextremisten waren auch nach 1945 schon immer eine unheimliche Allianz.

Oktoberfestattentat... NSU ...

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1970JohnDoe

Und das hat jetzt was mit dem Artikel zu tun? Richtig. Nichts. 

Giselbert

Eine absurde Behauptung dies auf die heutige Justiz zu beziehen. Diese ist nur den existierenden Fakten und geltendem Recht gefolgt und hat hier das Vorgehen von Faeser korrigiert.

Neutrale Stimme

Informieren Sie sich mal ueber die Richter welche diesen vorleufigen Entschluss gegasst haben. Da werden Sie feststellen das ihr post und Behauptung ins lehre geht. 

nie wieder spd

Wie wahr, wie wahr.

Bauer Tom

"Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte"

 

Ich halte es fuer wichtig  sich hier folgende Fragen zu stellen. Wird hier deutlich genug unterschieden zwischen Hetze gegen Juden und Kritik an der israelischen Politik und zwischen Auslaenderfeindlichkeit und Kapf gegen illegale Einwanderung? Wenn nicht, waere das meiner Meinung nach angebracht.

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wie-

>> Wird hier deutlich genug unterschieden zwischen Hetze gegen Juden und Kritik an der israelischen Politik und zwischen Auslaenderfeindlichkeit und Kapf gegen illegale Einwanderung?

Ja. Natürlich. Wieso auch nicht.

fathaland slim

Hetze gegen Juden wird so gut wie immer als „Israelkritik“ verbrämt, und Hetze gegen Ausländer als Kritik an illegaler Einwanderung. Manche reden dann auch von Kampf, das macht die Sache noch deutlicher.

MRomTRom

++

'Wird hier deutlich genug unterschieden zwischen Hetze gegen Juden und Kritik an der israelischen Politik'

Ja. Der Verfassungsschutzbericht 2013 führt auf:

‚Das Elsässer-Magazin verbreitet immer wieder antisemitische Vorurteile. So bezeichnet das Magazin die UN und die EU etwa als „Attrappen-Institutionen der Hochfinanz“‘

++

Die Anti-Semiten von heute bedienen sich anderer Chiffre als die NS-Propaganda, meinen aber desselbe. Statt Finanzjudentum der Nazis heute 'Hochfinanz', meist noch personalisiert mit Rothschild und Soros. 

++

Kritk an Migration kann jeder äußern, aber keine völkische Hetze gegen Religionsgemeinschaften wie Muslime oder Juden.

„Das zentrale Ziel von „Compact“ ist, die demokratisch legitimierte Regierung der Bundesrepublik Deutschland durch einen Sturz des vermeintlichen ‚Regimes‘ zu entmachten“, 

https://www.maz-online.de/brandenburg/was-ist-rechtsextrem-am-compact-m…

abrechnungjetzt

Das Gericht hat sehr weise geurteilt. Insbesondere der Hinweis des BVG auf MILDERE MITTEL DER DISZIPLINIERUNG sollte sich Fäser mal hinterm Spiegel klemmen.

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Questia

@abrech 15:32

Das Gericht hat noch gar nicht geurteilt. Ihr Jubel ist verfrüht.

Alter Brummbär

Das Gericht hat noch gar nichts geurteilt.

falsa demonstratio

"Das Gericht hat sehr weise geurteilt. Insbesondere der Hinweis des BVG auf MILDERE MITTEL DER DISZIPLINIERUNG sollte sich Fäser mal hinterm Spiegel klemmen."

Das Innenministerium sollte sich das nicht hinter den Spiegel klemmen, sondern offensiv demgemäß vorgehen.

Michael Will

Frau Faeser bitte. Nicht Faeser. 

Nettie

"Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug gesetzt"

Mit Verboten (durch wen auch immer) ist Menschenverachtung und Hetze - also Machtmissbrauch bzw. Gewalt - ohnehin nicht beizukommen.

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Sisyphos3

wohl wahr !

wie-

>> Mit Verboten (durch wen auch immer) ist Menschenverachtung und Hetze - also Machtmissbrauch bzw. Gewalt - ohnehin nicht beizukommen.

Wie lauten dann Ihre profunden Alternativvorschläge?

RockNRolla

Hat das dieses Magazin gemacht? Warum wurde das nie beanstandet? Das Magazin wurde noch nie erfolgreich verklagt.

Das wäre doch bei einem Hetzblatt aber zu erwarten.

 

Nicht  extrem Links, zu sein, ist noch lange keine Hetze oder rechtsradikal.

Nettie

Hass lässt sich nicht verbieten. Nur verursachen.

Und selbstverständlich ist Hass keine Meinung.

abrechnungjetzt

Warum steht in diesem Titel nicht die Begründung des Gerichtes??? Ausdrücklich hat das Gericht mildere Mittel als ein völliges Verbot des Verlags angemahnt. Schlechter Journalismus!

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Sisyphos3

Schlechter Journalismus!

 

Sensationspresse eben !

fathaland slim

Die Begründung des Gerichts lautet, daß die Entscheidung im Hauptverfahren getroffen wird.

Ein ganz klein wenig Lesekompetenz kann man eigentlich schon erwarten.

Questia

@abrech 15:33

Ich habe die Begründung im Artikel gefunden.

"Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das Compact-Verbot verhältnismäßig sei. So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge""

Was nützt guter Journalismus, wenn er auf mangelnde oder verblendete Lesekompetenz trifft?

RockNRolla

Quod erat expectandum.

Ich erwarte das von Nichtkomerziellen gar nicht mehr.

fathaland slim

Ausdrücklich hat das Gericht mildere Mittel als ein völliges Verbot des Verlags angemahnt.

Nein, hat es nicht. Die Entscheidung fällt im Hauptverfahren. Es handelt sich hier um ein einstweilige Verfügung. Das ist kein Urteil.

falsa demonstratio

"Ausdrücklich hat das Gericht mildere Mittel als ein völliges Verbot des Verlags angemahnt"

Das Gericht hat nichts "angemahnt", sondern auf die Möglichkeit der Anwendung miulderer MIttel hingewiesen: "Mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen"

Ich hoffen, dass das Bundesinnenministerium diese Mittel mit  Volldampf anwendet, denn "dem Anliegen der Antragsgegnerin, die Fortsetzung der Tätigkeiten der Vereinigung auf Dauer zu unterbinden, kann in ausreichendem Maße durch die in dem Beschluss näher bezeichneten Maßgaben Rechnung getragen werden. Diese dienen vor allem der weiteren Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel für das anhängige Hauptsacheverfahren", sagt das BVerwG.

Neutrale Stimme

Das wollte man hier nicht so breit treten das Faeser sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und es auch erstmal mildere mittel gibt

Mauersegler

Welche Begründung? Es gibt noch gar kein Urteil. Schlechter Kommentar.

Sternenkind

Der Versuch die Pressefreiheit auszuhebeln ist gescheitert. 

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RockNRolla

Und das ist gut so.

Wenn das so einfach wäre, könnte die AFD demnächst ganz andere Verbote aussprechen. Das will doch Niemand.

Werner40

Das ist Quatsch. Es geht um Überprüfung der Verhältnismäßigkeit.

Sisyphos3

so könnte man das durchaus sehen

mir scheint da sind einige in Berlin Verzweifelt und wissen nicht was sie tun können

wie-

>> Der Versuch die Pressefreiheit auszuhebeln ist gescheitert. 

Das hier eine Opfererzählung an den Fakten vorbei nicht fehlen darf, war zu erwarten.

saschamaus75

>> Der Versuch die Pressefreiheit auszuhebeln ist gescheitert. 

 

Ähh. "im Eilverfahren teils vorläufig" hört sich für mich nach 'ist noch nichts in Papier&Tüten und kann sich ganz schnell ändern' an. -.-

 

gelassenbleiben

Äh nein, das Hauptverfahren läuft weiter. Eine endgültige Entscheidung über ein Verbot wird im Hauptsacheverfahren fallen.

Sternenkind

„Aber sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, so Wolfgang Kubicki.

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falsa demonstratio

„Aber sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, so Wolfgang Kubicki.

Das Zitat stammt bereits von Mitte Juli und ist keine Reaktion auf den aktuellen Beschluss des BVerwG.

RockNRolla

Ach Wolfgang. Du Träumerslieselsbübchen....

Rücktritt? Wegen einer gut gemeinten Aktion?

Niemals. 

Das kommt heutzutage nicht mehr vor. Das Wort an sich, ist unbekannt. 

Giselbert

Dies wäre wünschenswert, weil dies m. E. lediglich ein Versuch war die politisch Opposition mundtot zu machen.

Pride

Der Kubicki ist doch selbst Anwalt. Kann er sich da nicht selbst ein Urteil zum Verbot bilden? Wenn wohl nicht, sollte er sich mit seiner Rücktrittsforderung doch zurückhalten. 

Pax Domino

Ja wenn das schon ein Rechtsgelehrter fordert , dann packen Sie es an Frau Innenministerin !

Mauersegler

Das Verbot ist aber nicht aufgehoben.

IchMeinJaNur

Der Rechtsaußen der FDP, Kubicki erzählt viel wenn der Tag lang ist.

Giselbert

Gut so, im Grunde hat die Meinungs- und Pressefreiheit mehrfach gesiegt, nicht nur mit dem Erfolg im Eilverfahren sondern:

Der Schuss ging eh nach hinten los. Hat doch ein anderes Medienunternehmen die Veröffentlichung des Compact-Nachfolgers "Näncy" übernommen. Aufgrund des politischen und medialen Fokus erreichte man einen 10 x höheren Onlineabsatz.

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Werner40

Meinungsfreiheit hat Grenzen.

wie-

>> Aufgrund des politischen und medialen Fokus erreichte man einen 10 x höheren Onlineabsatz.

Und das macht Sie stolz und eben nicht entrüstet?

falsa demonstratio

"Der Schuss ging eh nach hinten los. Hat doch ein anderes Medienunternehmen die Veröffentlichung des Compact-Nachfolgers "Näncy" übernommen. 

Aufgrund des politischen und medialen Fokus erreichte man einen 10 x höheren Onlineabsatz."

Wer sagt das?

Sisyphos3

also ich habe von denen noch nie gehört !

jetzt werde ich mal schauen was die so schreiben .....

Pride

Tja, und wenn sich das Verbot bestätigt, haben die dann erst recht Sanktionen zu erwarten.

gelassenbleiben

Aufgrund des politischen und medialen Fokus erreichte man einen 10 x höheren Onlineabsatz.

Wer liesst denn so einen rechtsradikalen rassistischen Blödsinn?

Gorilla

Sehr schön, Sinn und Zweck vollumfänglich erreicht. So kann es weitergehen. Da geht noch was.

Krebs_52

Ein gelungenes Eigentor von Faeser. 

Eine Aktion aus dem Innenministerium, die genau das Gegenteil bewirkt, was Faeser eigentlich erreichen wollte: Alles verbieten, was einer 'Demokratie' im Wege steht.

So kurz vor den Landtagswahlen ist es ein Geschenk für die AfD...Danke.

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Sisyphos3

So kurz vor den Landtagswahlen ist es ein Geschenk für die AfD

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so sehe ich das auch !