Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

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216 Kommentare

Kommentare

Bernd Kevesligeti

Sicherkeine Träne für Compact. Und auch nicht für Elsässer, mit seiner irrlichternden Laufbahn. Vom Kommunistischen Bund (auch komischer Bund genannt) zu den Antideutschen und dann nach rechts.

Aber gesehen werden muss auch: Kommt das Bundesinnenministerium mit dem Verbot durch, mit Hilfe des Vereinsrechts, so droht natürlich mehr.

Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden. Am Ende gibt es dann eine Verengung der Medienlandschaft auf DuMont, Springer, Tagesspiegel, Spiegel und Co.

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wie-

>> Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden. 

Laufen die denn alle unter dem Vereinsrecht?

Account gelöscht

die Kurve hat ein Horst Mahler auch hingekriegt

zuerst bei der RAF und jetzt ein faschistischer Extremer

es gibt selbst in der Bibel Beispiele Saulus => Paulus

Herr Gesangsverein

Wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt wie die Frosthorns und gelassenbleibens der Tagesschau-Kommentarsektion dies bei ihnen politisch nicht genehmen Personen tun, dann kann man Faeser ganz locker als Linksextremistin einstufen (Stichwort VVN-BdA), was ich natürlich niemals tun würde! Aber ich kann Muster erkennen und komme zu folgender Einschätzung: bei kurdischen und linken Medien besteht kein Grund zur Sorge.

Bündnis Lara Waagerecht

Sicherkeine Träne für Compact. Und auch nicht für Elsässer, mit seiner irrlichternden Laufbahn. Vom Kommunistischen Bund (auch komischer Bund genannt) zu den Antideutschen und dann nach rechts.

Diesen Weg geht derzeit etwa die halbe ehemalige Linkspartei. 

Bündnis Lara Waagerecht

Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden.

Hoffentlich. Denn wenn sie gegen die Verfassung verstoßen, würde ich sagen, ich bitte darum. 

natootan

Wie bitte? Ich hoffe nicht, dass Frau Faeser als Fachfrau (!) hier mit ihrer wohl geplanten, sachlich entschiedenen Aktion irgendwie gegen Gesetze (oder noch schlimmer: gegen das Grundgesetz) verstoßen hat.

 

Denn bei sowas ist der deutsche Staat und die Justiz rigoros! Da kennen die kein Erbarmen.

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1970JohnDoe

Versprechen sie (bewusst klein geschrieben) sich irgendetwas mit ihrem infantilen Kommentar? Mal wieder Selbstbeweihräucherung? 

MRomTRom

++

Hm, das Urteil hat eine gängige VT der rechtsextremen Szene gegen 'das  S y s t e m'  weggeräumt.

++

Gerichte in Deutschland entscheiden frei und unabhängig von der Exekutive. Die von der AfD regelmäßig ins Feld geführten Behauptungen von der 'Systemjustiz' erwiesen sich mit so einem Urteil ein weiteres Mal als Erfindung.

Von einer Partei, der die Gerichte regelmäßig eine verfassungsrechtlich bedenkliche Praxis bestätigen und die Compact als verbündte Publikation behandelt.

++

melancholeriker

Sie können davon ausgehen, daß hinter Faeser eine breite Front von anständigen, klugen und über die faschistische Vergangenheit unseres Landes bestens informierten Menschen steht, die bereit ist, die Verfassung, die Integrität der Institutionen und die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Menschen zu schützen vor diesen Wiedergängern der überheblichen, rassistischen völkischen Ideogie, wie sie in den umstritten Publikationen ausgeschüttet wird. 

Wenn die Kontrollorgane des Staates hier kein Erbarmen kennen und das mit Sternchen wg. der Sache mit der größten Terrororganisation der Weltgeschichte auf dieser frischverheilten Erde, hätte ich wirklich mal Grund, stolz auf mein Land zu sein. Nicht wg. Außenwirkung. 

abrechnungjetzt

Eine erneute schwere Klatsche für Fäser. Rücktritt fällig!

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Mauersegler

Rücktritt weswegen? Wollen Sie nicht wenigstens das Urteil abwarten?

IchMeinJaNur

Wenn wäre es ein "schwere Klatsche" für unsere Demokratie über die sie sich so sehr freuen.

Aber noch ist noch nichts endgültig entschieden.

Gorilla

So ist es, eine unhaltbare Person.

IchMeinJaNur

Deutsche Richter und Rechtsextremisten waren auch nach 1945 schon immer eine unheimliche Allianz.

Oktoberfestattentat... NSU ...

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1970JohnDoe

Und das hat jetzt was mit dem Artikel zu tun? Richtig. Nichts. 

Neutrale Stimme

Informieren Sie sich mal ueber die Richter welche diesen vorleufigen Entschluss gegasst haben. Da werden Sie feststellen das ihr post und Behauptung ins lehre geht. 

nie wieder spd

Wie wahr, wie wahr.

Bauer Tom

"Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte"

 

Ich halte es fuer wichtig  sich hier folgende Fragen zu stellen. Wird hier deutlich genug unterschieden zwischen Hetze gegen Juden und Kritik an der israelischen Politik und zwischen Auslaenderfeindlichkeit und Kapf gegen illegale Einwanderung? Wenn nicht, waere das meiner Meinung nach angebracht.

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wie-

>> Wird hier deutlich genug unterschieden zwischen Hetze gegen Juden und Kritik an der israelischen Politik und zwischen Auslaenderfeindlichkeit und Kapf gegen illegale Einwanderung?

Ja. Natürlich. Wieso auch nicht.

fathaland slim

Hetze gegen Juden wird so gut wie immer als „Israelkritik“ verbrämt, und Hetze gegen Ausländer als Kritik an illegaler Einwanderung. Manche reden dann auch von Kampf, das macht die Sache noch deutlicher.

MRomTRom

++

'Wird hier deutlich genug unterschieden zwischen Hetze gegen Juden und Kritik an der israelischen Politik'

Ja. Der Verfassungsschutzbericht 2013 führt auf:

‚Das Elsässer-Magazin verbreitet immer wieder antisemitische Vorurteile. So bezeichnet das Magazin die UN und die EU etwa als „Attrappen-Institutionen der Hochfinanz“‘

++

Die Anti-Semiten von heute bedienen sich anderer Chiffre als die NS-Propaganda, meinen aber desselbe. Statt Finanzjudentum der Nazis heute 'Hochfinanz', meist noch personalisiert mit Rothschild und Soros. 

++

Kritk an Migration kann jeder äußern, aber keine völkische Hetze gegen Religionsgemeinschaften wie Muslime oder Juden.

„Das zentrale Ziel von „Compact“ ist, die demokratisch legitimierte Regierung der Bundesrepublik Deutschland durch einen Sturz des vermeintlichen ‚Regimes‘ zu entmachten“, 

https://www.maz-online.de/brandenburg/was-ist-rechtsextrem-am-compact-m…

abrechnungjetzt

Das Gericht hat sehr weise geurteilt. Insbesondere der Hinweis des BVG auf MILDERE MITTEL DER DISZIPLINIERUNG sollte sich Fäser mal hinterm Spiegel klemmen.

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Questia

@abrech 15:32

Das Gericht hat noch gar nicht geurteilt. Ihr Jubel ist verfrüht.

Alter Brummbär

Das Gericht hat noch gar nichts geurteilt.

falsa demonstratio

"Das Gericht hat sehr weise geurteilt. Insbesondere der Hinweis des BVG auf MILDERE MITTEL DER DISZIPLINIERUNG sollte sich Fäser mal hinterm Spiegel klemmen."

Das Innenministerium sollte sich das nicht hinter den Spiegel klemmen, sondern offensiv demgemäß vorgehen.

Michael Will

Frau Faeser bitte. Nicht Faeser. 

Nettie

"Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug gesetzt"

Mit Verboten (durch wen auch immer) ist Menschenverachtung und Hetze - also Machtmissbrauch bzw. Gewalt - ohnehin nicht beizukommen.

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Account gelöscht

wohl wahr !

wie-

>> Mit Verboten (durch wen auch immer) ist Menschenverachtung und Hetze - also Machtmissbrauch bzw. Gewalt - ohnehin nicht beizukommen.

Wie lauten dann Ihre profunden Alternativvorschläge?

RockNRolla

Hat das dieses Magazin gemacht? Warum wurde das nie beanstandet? Das Magazin wurde noch nie erfolgreich verklagt.

Das wäre doch bei einem Hetzblatt aber zu erwarten.

 

Nicht  extrem Links, zu sein, ist noch lange keine Hetze oder rechtsradikal.

Nettie

Hass lässt sich nicht verbieten. Nur verursachen.

Und selbstverständlich ist Hass keine Meinung.

abrechnungjetzt

Warum steht in diesem Titel nicht die Begründung des Gerichtes??? Ausdrücklich hat das Gericht mildere Mittel als ein völliges Verbot des Verlags angemahnt. Schlechter Journalismus!

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Schlechter Journalismus!

 

Sensationspresse eben !

fathaland slim

Die Begründung des Gerichts lautet, daß die Entscheidung im Hauptverfahren getroffen wird.

Ein ganz klein wenig Lesekompetenz kann man eigentlich schon erwarten.

Questia

@abrech 15:33

Ich habe die Begründung im Artikel gefunden.

"Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das Compact-Verbot verhältnismäßig sei. So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge""

Was nützt guter Journalismus, wenn er auf mangelnde oder verblendete Lesekompetenz trifft?

RockNRolla

Quod erat expectandum.

Ich erwarte das von Nichtkomerziellen gar nicht mehr.

fathaland slim

Ausdrücklich hat das Gericht mildere Mittel als ein völliges Verbot des Verlags angemahnt.

Nein, hat es nicht. Die Entscheidung fällt im Hauptverfahren. Es handelt sich hier um ein einstweilige Verfügung. Das ist kein Urteil.

falsa demonstratio

"Ausdrücklich hat das Gericht mildere Mittel als ein völliges Verbot des Verlags angemahnt"

Das Gericht hat nichts "angemahnt", sondern auf die Möglichkeit der Anwendung miulderer MIttel hingewiesen: "Mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen"

Ich hoffen, dass das Bundesinnenministerium diese Mittel mit  Volldampf anwendet, denn "dem Anliegen der Antragsgegnerin, die Fortsetzung der Tätigkeiten der Vereinigung auf Dauer zu unterbinden, kann in ausreichendem Maße durch die in dem Beschluss näher bezeichneten Maßgaben Rechnung getragen werden. Diese dienen vor allem der weiteren Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel für das anhängige Hauptsacheverfahren", sagt das BVerwG.

Neutrale Stimme

Das wollte man hier nicht so breit treten das Faeser sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und es auch erstmal mildere mittel gibt

Mauersegler

Welche Begründung? Es gibt noch gar kein Urteil. Schlechter Kommentar.

Sternenkind

Der Versuch die Pressefreiheit auszuhebeln ist gescheitert. 

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RockNRolla

Und das ist gut so.

Wenn das so einfach wäre, könnte die AFD demnächst ganz andere Verbote aussprechen. Das will doch Niemand.

Werner40

Das ist Quatsch. Es geht um Überprüfung der Verhältnismäßigkeit.

Account gelöscht

so könnte man das durchaus sehen

mir scheint da sind einige in Berlin Verzweifelt und wissen nicht was sie tun können

wie-

>> Der Versuch die Pressefreiheit auszuhebeln ist gescheitert. 

Das hier eine Opfererzählung an den Fakten vorbei nicht fehlen darf, war zu erwarten.

saschamaus75

>> Der Versuch die Pressefreiheit auszuhebeln ist gescheitert. 

 

Ähh. "im Eilverfahren teils vorläufig" hört sich für mich nach 'ist noch nichts in Papier&Tüten und kann sich ganz schnell ändern' an. -.-

 

gelassenbleiben

Äh nein, das Hauptverfahren läuft weiter. Eine endgültige Entscheidung über ein Verbot wird im Hauptsacheverfahren fallen.

Sternenkind

„Aber sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, so Wolfgang Kubicki.

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falsa demonstratio

„Aber sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, so Wolfgang Kubicki.

Das Zitat stammt bereits von Mitte Juli und ist keine Reaktion auf den aktuellen Beschluss des BVerwG.

RockNRolla

Ach Wolfgang. Du Träumerslieselsbübchen....

Rücktritt? Wegen einer gut gemeinten Aktion?

Niemals. 

Das kommt heutzutage nicht mehr vor. Das Wort an sich, ist unbekannt. 

Pride

Der Kubicki ist doch selbst Anwalt. Kann er sich da nicht selbst ein Urteil zum Verbot bilden? Wenn wohl nicht, sollte er sich mit seiner Rücktrittsforderung doch zurückhalten. 

Pax Domino

Ja wenn das schon ein Rechtsgelehrter fordert , dann packen Sie es an Frau Innenministerin !

Mauersegler

Das Verbot ist aber nicht aufgehoben.

IchMeinJaNur

Der Rechtsaußen der FDP, Kubicki erzählt viel wenn der Tag lang ist.

Krebs_52

Ein gelungenes Eigentor von Faeser. 

Eine Aktion aus dem Innenministerium, die genau das Gegenteil bewirkt, was Faeser eigentlich erreichen wollte: Alles verbieten, was einer 'Demokratie' im Wege steht.

So kurz vor den Landtagswahlen ist es ein Geschenk für die AfD...Danke.

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Account gelöscht

So kurz vor den Landtagswahlen ist es ein Geschenk für die AfD

---

so sehe ich das auch !

 

wie-

>> Alles verbieten, was einer 'Demokratie' im Wege steht.

Warum setzten Sie hier Demokratie in Parenthese?

>> So kurz vor den Landtagswahlen ist es ein Geschenk für die AfD...Danke.

Und das macht Sie nun froh oder zynisch?

Pax Domino

Sie haben es auf den Punkt gebracht 

Gez. Nie wieder Pax Domino 

Mauersegler

Nur verfassungsfeindliche Bestrebungen verbieten. Das ist eine der vordringlichen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Und entschieden ist noch nichts.

Gorilla

Nun ja, irgendwie muss die AFD ja auch mal von den gravierenden Fehlgriffen des Ministeriums profitieren.

Sternenkind

Der Staatsrechtler Professor Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, der selber für das konservative Magazin „Cicero“ schreibt, äußerte bereits seine klaren Bedenken: „Wir sehen, was ganz problematisch und heikel ist, nämlich eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich eher aus autoritären Staaten.“

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Account gelöscht

daran sieht man doch die Verzweiflung, bei den Umfrageergebnissen im Osten

MRomTRom

++

Compact ist nicht regierungskritisch sondern gegen wesentliche Elemente der Verfassung. So zum Beispiel gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

++

Das Gericht hat ausdrücklich festgetellt, dass  compact 'Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde' bietet.

++

Dieses Machwerk steht nicht für die Werte des Grundgesetzes ein und Pressefreiheit wäre nicht zu erwarten, wenn die politischen Vorstellungen von Jürgen Elsässer jemals Realität würden, das Gegenteil davon.

++

 

falsa demonstratio

Prof. Boehme-Neßler wird in dem Artikel, den Sie sich zu eigen machen, ohne das kenntlich zu machen, wie folgt zitiert:" 

Der Professor kritisiert, dass die SPD-Politikerin einen „Trick“ angewendet habe, um ihre Maßnahme durchzuziehen. „Der Trick ist: sie definiert die Redaktion und den Verlag von ‚Compact‘ als Verein und dann sagt sie, sie darf Vereinsrecht anwenden und dann verbietet sie ‚Compact‘ als Verein."

Demgegenüber heißt es in dem Beschluss des BVerwG: 

"Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist."

Mauersegler

Ein Staatsrechtler, der nicht zwischen Regierungskritik und Verfassungsfeindlichkeit unterscheiden kann? Arm.

Adeo60

Regierungskritisch oder verfassungsfeindlich - das ist die erste zu klärende Frage. Danach geht es um die Verhältnismäßigkeit.

Gorilla

Wer Angst vor Demokratie und kritischer Meinungsvielfalt hat, muss diese verbieten.

AbseitsDesMainstreams

Frau Faeser ist eine (sehr) Linke und verbietet ein politisches Magazin mit einer rechten oder vielleicht rechtsradikalen Meinung. Erbärmlich, denn zu einer Demokratie gehört ausdrücklich der Meinungspluralismus, auch wenn er nicht auf dem linksgrünen Meinungskorridor der Regierung liegt.

Um die Gerechtigkeit in der Demokratie wieder herzustellen sollte Frau Faeser persönliche Konsequenzen ziehen und umgehend zurück treten.

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nie wieder spd

Wenn Frau Faeser eine Entscheidung trifft, die definitiv der AfD hilft, kann man daraus nicht ableiten, dass Frau Faeser Links wäre. Eher das Gegenteil ist richtig.

gelassenbleiben

verbietet ein politisches Magazin mit einer rechten oder vielleicht rechtsradikalen Meinung

Ein Magazin mit einer rechten Meinung kann nicht verboten werden, denn diese ist erlaubt. Ein aktionistisches Magazin und so definiert sich Compact selbst, darf selbstverständlich verboten werden, wenn es rechtsextrem aktionistisch ist. („Wir wollen einfach das Regime stürzen.“)

Mauersegler

Verfassungsfeindliche Bestrebungen gehören nicht zum Meinungspluralismus. Und um die geht es.

ich1961

Ihr "Meinungspluralismus" ist ausschließlich Propaganda.

Niemand muss sich rechtsextremen Meinungen ausetzen - weder die Regierung, noch ich oder sonst wer!.

 

Gorilla

Geben Sie Frau Faeser noch ein Jahr, dann wird sie Geschichte sein. Bis dahin, werden wir noch viel zu lachen haben.

abrechnungjetzt

Zitat:  „Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“, ist außerdem in der Begründung des Gerichts zu lesen."

Warum lese ich hier nichts davon? Hat Fäser das angeordet?