Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Da werden wohl in Kürze von Compact erhebliche Schadenersatzforderungen an die Regierung geltend gemacht werden.
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Sowas wie einklagbare Schadensersatzforderungen gibt's da wohl allgemein nicht.
Das ist falsch. Es sind Ausgaben nicht erschienen durch das fahrlässige Handeln des Staates. Selbstverständlich gibt es dafür Schadensersatz.
Der entgangene Umsatz ist durch die kostenlose Werbung der Innenministerin sicherlich sehr schnell wieder eingefahren. Das ist ein typischer Fall von Streisand-Effekt.
@harry 15:18
| "Da werden wohl in Kürze von Compact erhebliche Schadenersatzforderungen an die Regierung geltend gemacht werden." |
Ist das nicht etwas zu früh?
Denn dagegen spricht für mich, dass erstens das Hauptsachverfahren noch nicht abgeschlossen ist und dass zweitens die formelle Rechtmäßigkeit wohl besteht.
>> Da werden wohl in Kürze von Compact erhebliche Schadenersatzforderungen an die Regierung geltend gemacht werden.
Dann stimmen Sie der Einschätzung des Bundesinnenministeriums von "Compact" als "zentralem Sprachrohr der Szene" also zu, wenn Sie "erhebliche Forderungen auf Schadensersatz" prognostizieren?
Nein - wir sind immer noch ein Rechtsstaat
Das können die ja versuchen - aber das Urteil nur "vorläufig" ist, besteht da heute kaum ein Rechtsanspruch.
Vor allem auf die Leser.
Eine steile Vermutung. Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Bundesinnenministerium in vielen Punkten recht. In der Hauptsache wurde nicht entschieden.
Da werden wohl in Kürze von Compact erhebliche Schadenersatzforderungen an die Regierung geltend gemacht werden.
Nein, das Verbot ist ja laut Gericht formell korrekt.
"... erhebliche Schadenersatzforderungen...."
Wenn sowas tats. einklagbar sein soll, fürfte der Amtsschimmel da ziemlich lange wiehern. Bis dahin ist das nächste Verbot in Kraft.
Auf jeden Fall!