Bundeskanzlerin Angela Merkel

Ihre Meinung zu Bundesregierung erlaubt Ermittlungen gegen Böhmermann

Dem Moderator Böhmermann droht eine Strafe wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Die Bundesregierung erlaubt Ermittlungen auf Basis dieses Spezialparagrafen. Das verkündete Kanzlerin Merkel - aber auch, dass der Paragraf 103 nun abgeschafft werden soll.

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267 Kommentare

Kommentare

Sieger56

Wie lange lassen wir uns das als Volk gefallen?!Warum stehen wir nicht auf und zeigen diesen Politikern mal die Rote Karte. ?! Bleiben wir immer noch auch unserem Po sitzen und merken nicht wie wir " verkauft " werden. Eine Schande Frau Kanzlerin und daß " zum Wohle des Deutschen Volkes.

ZZZ

Auch Diktatoren und Kinderschänder haben in Deutschland ein Recht auf faire juristische Abarbeitung ihrer Angelegenheiten.

Es kann ja auch gut sein, dass das Gericht zu Gunsten von Böhmermann entscheidet.
Was ist eigentlich aus der X3 Satire und ihrem juristischen Nachhall geworden? Um es mit Leben des Brian zu sagen "Ach, es geht schon wieder…"
Also hat Herr Böhmermann Ihnen doch etwas erklären können! Glückwunsch!

Ob man auf politischer Ebene solchen "Staatsmännern" mit dem Ego eines Kleinkindes in Zukunft noch in anderen Fragen entgegenkommen wird, muss sich eben zeigen.

coco62
Diese "angeblich" so mächtige Frau Merkel

..lässt sich von dem Despoten Erdogan in die Knie zwingen, reichen nicht schon die regelmäßigen Kniefälle vor der US-Politik, jetzt gibt sie diesen Forderungen auch nach, nur noch beschämend für die deutsche Demokratie. Es muß niemand dieses "Schmähgedicht" von Böhmermann gut finden, das sollte jeder für sich entscheiden, Frau Merkel hätte sich jedoch von Erdogans Forderung der Ermittlung gegen Herrn Böhmermann distanzieren sollen, dann hätte sie Rückrat bewiesen, doch das hat sie schon lange verloren, ihr geht es immer nur um Anpassung, Wohlgefallen, Aussitzen, "eine Hand wäscht die andere und auch wenn diese noch so schmierig ist"..., sich einem Herrn Erdogan willig erweisen zeugt von erbärmlicher Gefügigkeit. Sicher wird mit einer solchen Entscheidung die bissige und kritische Satire damit auch verhalten reagieren, ..nur nicht auffallen und unnötigen Ärger heraufbeschwören. Ein Stück Freizügigkeit der Meinungsäußerung ist hiermit weggebrochen.

Gast

Jetzt entscheidet also in Deutschland die Staatsführung, was Recht und was Unrecht ist. Man kann nur noch fassungslos zuschauen, wie europäische Werte und Grundrechte der Despotie auf dem Silbertablett präsentiert werden.

Martinus
Richtige Entscheidung; §103 StGB nicht abschaffen!

Die Erteilung der Ermächtigung gem. §104a StGB im Fall Böhmermann ist völlig richtig.
Wer absichtlich und geradezu demonstrativ verbotene Schmähkritik über den Rundfunk verbreitet, muss konsequent bestraft werden - alles andere würde unseren Rechtsstaat ad absurdum führen!
Die geplante Abschaffung des § 103 StGB halte ich dagegen für einen undurchdachten Schnellschuss. Auch in unserer heutigen Zeit müssen die Organe und Vertreter ausländischer Staaten vor Beleidigung geschützt werden - und zwar über den normalen Tatbestand der §§ 185ff. StGB hinaus, weil es hier um die internationalen Beziehungen unseres Landes und damit letztlich auch um das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland geht.

Gast
Gleiches Recht für Alle ?

Mal darüber nachgedacht ? Wenn Sie oder ich, oder Frauke Petry oder Lutz Bachmann oder sonstwer dieses "Gedicht" zum Besten gegeben hätte, wären sämtliche Medien über uns hergefallen mit Begriffen wie Hetze, Rassismus usw. und hätten unsere Verurteilung verlangt. Nun aber soll Herr Böhmermann das ungestraft tun dürfen. Das ist totales Messen mit zweierlei Mass und zutiefst ungerecht. Aber offenbar wollen sich ganz viele Zeitgenossen hinter Herrn B. verstecken, weil sie dasselbe auch gerne gesagt hätten, aber zu feige dazu sind ihre wahre Postion öffentlich kundzutun und dafür auch geradezustehen. Nette politische Kultur.

MHimbert
Aufruf an alle Satiriker, Comedians und (C)Kabarettisten

Veröffentlicht Schmähgedichte, Schmählieder, greift in die Tasten und zückt die Stifte! Macht es Dieter Hallervorden nach, der am 11.04. ein Erdogan-Lied veröffentlicht hat (Zitat: "Du (Erdogan) bist ein Terrorist").
Greift Erdogan, die Bundesregierung, egal wen mit heftiger Satire an. Zeigt was in euch steckt, zeigt was ihr gelernt habt.
Sie (die Mächtigen) können schließlich nicht jede und jeden vor Gericht zerren.

Dies wäre die richtige Reaktion auf diesen Versuch, unsere "4. Kraft" im Staat (die Medien) auszuschalten.

Kajak74
Richtige Entscheidung. Das Gedicht von Hr. B. ist

Diffamierung,auch wenn er um die Präsentation/während des Vorlesens bemerkte DAS DARF MAN NICHT. So ist+bleibt es nicht erlaubt.Anderes:ein Banküberfall,nur weil ich vorher sage,daß es nicht erlaubt ist,ändert nichts an der Sachlage,daß ich einen Rechtsbruch begehe.Ein wenig übertrieben, aber es verdeutlicht die Sache an sich. Daher hat Frau M., zu deren Fans ich nicht gehöre, legitim+korrekt agiert:Paragraphen angewandt,denn es ist nämlich keine Meinungs-/Pressefreiheit o. Kunst mehr gewesen.Korrekt ist aber auch nun die Abschaffung des (hist.) Paragraphen,da ein jeder auch als Zivilperson klagen kann (wie durch Hr. E. geschehen).Die Abschaffung geht jedoch in einem Rechtsstaat nicht rückwirkend!Es ist auch noch keine juristische Entscheidung,das passiert vor einem Gericht von unab. Richtern!Meine Meinung:es war Rechtsbruch,was Hr. B. sich da geleistet hat.Dazu muß man (hier negative) Meinung+Gefühle gegenüber des "Klägers" beiseite lassen.Unabdingbar in einem Rechtsstaat!

AndreXzeven
Nur noch eine Frage der Zeit..

bis bei uns, wie in der Türkei, Redaktionen von Soldaten besetzt , Fernsehsender verstaatlicht und Demonstrationen verboten werden! Ein hoch auf diese Regierung! Danke Frau Merkel!

HMaier
Also unsere Presse macht es sich ja schon wirklich leicht ...

wenn ich das hier schon wieder lese. Offensichtlich sind so einige Pressevertreter der Meinung die Presse darf alles ... selbstverständlich inkl. der Festlegung was die Presse darf.

Egal ob Herr Böhmermann, der Journalistenverband oder auch die bisherigen Kommentare insbesondere im öffentl.-rechtl. Fernsehen. Es ist beschämend und ich bin mal gespannt was gemeldet wird wenn Herr Böhmermann tatsächlich verurteilt wird.

Ich tippe mal auf "Der Richter geht vor Erdogan auf die Knie" ... so ein Blödsinn!!!

Fahrrädchenfahrer
Die SPD ist dagegen,

also hat Merkel diese Entscheidung wieder allein gefällt und ihre Vassallen Kauder, Tauber und Co haben abgenickt.
Es ist wirklich unglaublich was in D in den letzten Monaten abgeht.
Merkel hat fertig ( Zitat Trappatoni )

humanmisery
andywand

Heute B. morgen die Pressefreiheit.
Satire kann nicht bleidigend sein wenn man ihren sinn erfasst.

Musiker60
Bye Bye "Mutti"

Ihren Kosenamen "Mutti" hat sie nun definitiv verwirkt. Als "Mutti" stellt man sich vor seine Kinder - egal welchen Unfug sie angerichtet haben. Generell ist es absurd, welche Dimension ein kleiner Satire-Beitrag auf einem Spartensender angenommen hat. Vor allem im Vergleich zu den wirklichen Problemen, bei denen es nicht zuletzt um Menschenleben geht. Vielleicht ist es auch die Taktik der "Ex-Mutti". Denn nun wird der "Fall Böhmermann" noch lange in den Medien präsent sein und von den wirklich wichtigen Dingen ablenken. Ich bin gespannt, wie die Künstler-Szene reagieren wird. Denn nun kann ja praktisch jeder Politiker aus jedem Land heimischen Journalisten und Satirikern den Mund verbieten oder sie einschüchtern.

Ratlos in Deutschland
Zustände

Was wird diese Frau morgen tun?
Mir wird Angst und Bange!
Zustände wie im alten Rom...
Daumen heben oder senken.
Nun bin ich auf die Gerichte gespannt.

Klabautermann 08
Hat wirklich jemand etwas anderes ...

... erwartet? Der türkische Sultan und die deutsche Sonnenkönigin, vereint gegen Demokratie und Meinungsfreiheit.

sixpack-1962
Hier

rumpalavern bringt überhaupt nix. Sowas muss auf der Strasse geregelt werden

montideluxe
In einem Rechtsstaat sollte es ein ganz normaler Prozess sein ..

... daß offensichtliche Vergehen auf verfolgt werden. Scheinbar haben einige Personen in diesem Forum ein sehr gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat.

Es gibt nun mal § 103 StGB und solange wie dieser nicht außer Kraft gesetzt wird, gilt er. Und zwar für alle.

Es wäre grundlegend falsch wenn man 'Künstlern' und 'Journalisten' einen Sonderstatus einräumt der ihnen erlaubt, GELTENDES Recht zu brechen und nicht strafverfolgt zu werden.

FreidenkenderGeist
Bin mal gespannt ...

Aber eigentlich hat es die deutsche Presse der ÖR verdient.

Man hat seitens der ÖR Merkel in der Flüchtlingskrise unterstützt wo es nur geht, jeder Gegner der Politik Merkels wurde in Berichten (?) und Kommentaren runtergemacht, kritische Meinungen wurden in die rechte Ecke geschoben.

Merkels Dank für die Unterstützung bekommt man jetzt zu spüren

Didib57
Förderung der Politikverdrossenheit

Ich finde den Beitrag von Herrn Böhmermann auch nicht gut, aber die Entscheidung der Bundeskanzlerin und ihrer Minister wird die Wählerschaft immer mehr von den Wahlurnen abhalten. Ein riesiger Schaden für unsere demokratischen Grundwerte, sowie eine Bestätigung für Erdogans Politik.

fathaland slim
14:51, oldcop999

>>st das nicht schizophren? Eine Rechtsnorm wird für überholt erklärt und soll abgeschafft werden, zugleich wird eine Ermessensentscheidung für eine Verfolgung im Sinne derselben Rechtsnorm getroffen!<<

Ein geltendes Gesetz muss angewandt werden.

Es im Vorfeld eines anstehenden Rechtsstreites abzuschaffen, weil einem plötzlich auffällt, dass es nicht zielführend ist, wäre das genaue Gegenteil einer rechtsstaatlichen Vorgehensweise.

Gnom
Nach unserem StGB handelt die Kanzlerin richtig.

Das kann man nun gut oder schlecht finden, nur eines ist sicher: Egal, ob § 103 oder § 185 StGB, Herr Böhmermann ist schuldig der Beleidigung. Ungerecht ist, dass nach § 103 StGB eine höhere Strafe drohen kann. Daher fordere ich die Abschaffung des "Pascha- Paragraphen" und hoffe, Herr Böhmermann kommt mit einer geringen Geldstrafe davon...

Gunnar2000
Schämen Sie sich Frau Bundeskanzlerin...

das sogenannte Gedicht des Herrn Böhmermann muss man nicht mögen und ist schon deftig!
Dass Sie Frau Merkel als Deutsche Bundeskanzlerin vor jemanden wie Erdogan in die Knie gehen und Deutsche Werte verschleudern ....bricht Ihnen politisch hoffentlich das Genick!

Treten Sie sofort zurück!

yesman15
Was steckt in Wahrheit hinter dieser "Staatsaffäre"?

Ganz klar: Die Klage Erdogans ist ein eindeutiger Fake von Jan Böhmermann selbst!;-)

Vincent15
Abgesang

Ich freue mich über die falsche aber vorhersehbare Entscheidung der Kanzlerin. Das wird ihr so um die Ohren fliegen, daß eine Wiederwahl 2017 so gut wie ausgeschlossen ist. Zähle schon die Tage, wie lange das dt. Volk diese unsägliche Person noch aushalten muß.

Vincent15
Abgesang

Ich freue mich über die falsche aber vorhersehbare Entscheidung der Kanzlerin. Das wird ihr so um die Ohren fliegen, daß eine Wiederwahl 2017 so gut wie ausgeschlossen ist. Zähle schon die Tage, wie lange das dt. Volk diese unsägliche Person noch aushalten muß.

Andreas Kiel
Die Paragraphen 103, 104 ...

... sind eigentlich im Original anwendbar nur bei Majestätsbeleidigung.
Bei gewählten Politikern triff dieses nicht zu.

Ist nun Herr Erdogan als Sultan der Türkei anerkannt?

Gast
Also is ja alles gut

Wenn er etwas strafbares gemacht hat wird er bestraft - ansonsten nicht. Wo ist das Problem? Warum wird da so ein Hype darum gemacht?

Wäre dieser Hype nicht wäre das Ganze wohl schon längst beigelegt und auch für Erdogan wäre es dann wohl gar nicht so wichtig.

Also abwarten, Tee trinken, ruhig sein.

Gast
Beleidigung, nichts anderes

Herr Böhmermanns Verse sind bewusst beleidigend, eine Klage ist gerechtfertigt. Eine Verurteilung wird erfolgen. Und all das völlig zu Recht.
Erdogan hat bei der extra 3 Sendung peinlich überreagiert, keine Frage.
Im Fall Böhmermann hat er jedoch recht. Und Merkel hat richtig gehandelt. (Vermutlich völlig aus Versehen zum ersten Mal seit fast zwei Jahren).
Wenn mich jemand öffentlich als "Ziegenficker" titulieren würde, würde ihn ebenfalls anzeigen. Und wohl auch die Mehrheit jener, die hier im Forum verlauten lassen, dass grobe Beleidigungen offensichtlich von der Pressefreiheit geschützt werden.

Account gelöscht
was ist denn das für ein Rechtsverständnis

zu fordern, dass man einen Paragraphen nachträglich streicht, weil jemand evtl. dagegen verstoßen hat? So geht's ja nun auch nicht. Es gibt ein Rückwirkungsverbot, d.h. bestraft wird grundsätzlich nur, was zum Zeitpunkt der Tat strafbar war. Genauso wenig kann man aber eine Strafbarkeit rückwirkend abschaffen.
Und wie wäre es mit ein wenig mehr Vertrauen in die Gerichte? Schließlich entscheiden die jetzt über den Ausgang, und nicht, wie viele hier behaupten, die Regierung.

Die Vorab-Entschuldigung von Fr. Merkel bei H. Erdogan war allerdings erbärmlich, das finde ich auch.

Der Mann im Schatten
Ein Armutszeugnis für das Land der Dichter.

Der größte deutsche Lyriker der Neuzeit, wird zum Opferlamm um den Sultan zu beruhigen.
Souveränität sieht anders aus.

Dietmar56
Meinungsfreiheit

Meinungs- Presse- und künstlerische Freiheit ist immer höher einzuschätzen als die Profilierungssucht eines faschistischen Diktators. Jan Böhmermann hat den fatalen Fehler begangen, den guten Geschmack -auch nach unseren Vorstellungen- außer Acht zu lassen. Das war dumm! Dennoch kann auch nicht jedem Machtgehabe des Herrn Erdogan nachgegeben werden, der den "Flüchtlingspakt" nun für Erpressungen nutzt.
Warum hat er nicht eingegriffen, als Frau Merkel mit Hitler-Bärtchen in der türkischen Presse abgebildet war? Sein Verständnis von Menschenwürde ist doch sehr zweifelhaft, nicht nur im Bezug auf dieses Thema.

Gast
richtig so!

wenn eine Straftat vorliegen sollte, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln dürfen.
Anders herum wäre es schlimmer für den Rechtsstaat. Wenn nämlich "von ganz weit oben", wie es in Krimis oft heisst, Ermittlungen unterbunden werden.
Wenn mit einer Verurteilung zu rechnen ist, wird Anklage erhoben, wenn nicht, dann nicht.

Unmut2024
Staatsanwalt hat das letzte Wort

Ich finde es richtig, dass nicht die Politik entscheidet, ob eine Beleidigung vorliegt, sondern der Staatsanwalt. Man muss auch nicht für Erdogan sein, wenn man Böhmermanns Satire nicht als solche empfindet. Ich habe das Gedicht in tagesschau.de gelesen und muss sagen ,es ist nur ordinär . Diese Ausdrucksweise hat nichts mit Satire und Kritik zu tun. Auch das Lachen vergeht einem und bleibt im Hals stecken. Schade - was soll und muss sich ein Politiker, oder auch ausländischer Staatsmann/-frau eigentlich gefallen lassen?! Alle, die das gut finden, sollten sich mal fragen, ob es Ihnen persönlich gefallen würde so angegriffen zu werden.

Spiegel55
Die Vernunft soll siegen! Lob an Merkel!!!

Das Böhmermann´sche Gedicht ist ja geschmackslos und entehrend genug, noch schlimmer ist es aber, dass man einfach nicht einsehen will, dass hier einer Worte in den Mund genommen hat, die lieber keinen Weg nach außen gefunden hätten. Zu behaupten, dass es ja „Satire“ war, entspannt die Situation keineswegs. Auf welches Niveau lassen wir uns denn bitteschön mit der vermeintlichen Satire herab?
Ich halte nix von Satire, die auf Persönlichkeiten abzielt. Politischer Kritik in Form von Satire ist aber selbstverständlich willkommen.
Für mich rührt das Unverständnis vieler Bürger daher, dass es einfach an interkulturellen Kompetenzen mangelt und ohnehin schon gegenüber dem Erdogan voreingenommen sind.
Nur weil er im öffentlichen Dienst arbeitet und zufälligerweise nur der Präsi der Türkei ist, braucht er sich Satire in dieser Form nicht gefallen zu lassen.

hh1511
Vermutlich hat Frau Merkel rein rechtsstaatlich betrachtet

eine richtige Entscheidung getroffen.

Dennoch, ich denke, wenn sie sich gegenüber Herrn Erdogan mit ihrer persönlichen Meinung (die sie öffentlich kundgetan hat) zurück gehalten hätte - und das wäre ihre Pflicht als Bundeskanzlerin gewesen - dann wäre es vermutlich nie so weit gekommen. Hinter der verschossenen Tür hätte sie eine Chance gehabt, Erdogan aufzuklären, wie bei uns Satire verstanden wird . Durch ihre öffentliche Bewertung muß sich Erdogan ja geradezu aufgerufen gefühlt haben, Klage einzureichen, schon um nicht selbst das Gesicht zu verlieren.

Insofern Liebe Frau Merkel: Das Recht mag Ihnen recht geben, aber falsch verhalten haben Sie sich dennoch (mal wieder!)

denkmalnach16
Eine Entscheidungen hat immer konkrete Umstände

Was mich am meisten an der Begründung heute stört, ist der Verweis auf unseren Rechtsstaat, der natürlich richtig ist und gut das wir ihn haben! Frau Merkel aber ist nicht diejenige, die heute in dieser Sache Staatskunde erteilen sollte. Sie hat sich in die Sache eingemischt, will aber nicht vorverurteilen. Was war dann ihre Aussage vor 10 Tagen? Eine Privatmeinung? Alles zweideutig. Sie will Pressefreiheit und kennt die Zustände in der Türkei. Das hätte eine andere Entscheidung zugelassen, die durch unsere Gesetze und unseren Rechtsstaat geschützt gewesen wäre. Sie hätte nur Mut haben müssen. Diese Reinwaschung heute ist für mich nicht klug. Denn es gibt die Menschenrechtsverletzungen und die hätten etwas wert sein können über Satire und Imponiergehabe hinaus. Ein Job bei der UN für Merkel, so wohl undenkbar.

Art_B
Wird spannend

Das kann ja richtig spannend werden! Ich wohne in den Niederlanden und sowohl auf politischer Ebene, als auch in sämtlichen Talkshows zeigte man völliges Unverständnis für Merkels Rumgedruckse. Ich denke in anderen europäischen Staaten liegt es ähnlich. Merkels Entscheid ist der Hammer. Wenn in der nächsten Zeit kein Sturm aus allen Richtungen kommt, wäre ich stark verwundert. Spannend ist zu sehen, was sich diese Frau alles erlauben kann, bis sie endlich mal in den Meinungsumfragen fällt. Es sieht aus als ob sie, wie Böhmermann, Grenzen ausloten will ;-)

Gast
Bundesregierung erlaubt ...

Es bestand überhaupt keine Notwendigkeit für die Bundesregierung, so zu entscheiden,
da Herr Erdogan durch eine Privatanzeige sich schon abgesichert hatte! Um so schlimmer ist der Entscheidungsalleingang der Kanzlerin bei der Pattsituation heute!

montideluxe
An alle Kritiker dieser Entscheidung eine Frage ....

... wäre es dem Rechtsstaat dienlicher gewesen, hätte Frau Merkel als Vertreterin der Legislative den judikativen Organen verwehrt, selbst über die Strafverfolgung einer Anschuldigung zu entscheiden welche eindeutig gegen einen zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat gültigen Paragraphen verstoßen hat ?

Meiner Meinung nach wäre nämlich genau das ein Schlag gegen den Rechtsstaat gewesen. Es passiert Frau Merkel in letzter Zeit nicht besonders oft aber hier hat sie die absolut richtige Entscheidung getroffen. Auch in der Hinsicht daß dieser Paragraph abgeschafft werden soll. Aber wie gesagt, bis dem so ist, behält der Paragraph seine Gültigkeit.

Gast
Türkenfeindlichkeit

Jetzt sollen die Gerichte mal klären, ob die Grenzen der Satire überschritten sind oder nicht. Das ist auch Demokratie und kein Verrat! Als standhafte Demokraten und Menschen mit hohen und unerschütterlichen moralischen Werte des Westens werden wir ein Gerichtsprozess wohl ertragen! Oder?
Ich persönlich finde das Gedicht ist vulgär, niveaulos und das schlimmste ist, es bedient "unbewusst" klassische und spezifische türkenfeindliche Ressentiments. Es geht gar nicht um Erdogan, sondern darum, dass mit diesen Ressentiments eine ganze Nation getroffen wird. Ich glaube es tut den meisten gut, dass nun öffentlich und im Kollektiven die eigene Antipathie gegenüber den Türken in indirekter Weise mittels dieses Gedicht zum Ausdruck gebracht werden kann. Ich glaube im Gedicht kommt das zum Ausdruck, was man am liebsten den Türken auf der Strasse sagen würde oder besser rausbrüllen würde. Diese Debatte empfinde ich als eine solche.

Higgs-BOSON-63

Vor einer Woche sind türkische Mitbürger auf die Straßen gegangen und haben demonstriert.

Vielleicht sollten wir alle, mal für ein Tag in die Türkei und demonstrieren gehen! Wie es uns wohl ergehen würde?
Wir reden davon das Deutschland ein rechtsstaat ist und wir behandeln unseren Herrn Erdogan nach deutschen Normen. Wie würde er uns behandeln? Na ich würd sagen der würde uns ordentlich behandeln. Schlag Stöcker, Tränengas. 6 Polizizisten auf ein demostranten.

Ich habe den Glauben an die Politik verloren.

Herr böhmerman, eine Runde satiere gegen Merkel bitte. Amgrifflache bittet sie ja genug

Weiterdenken
Unglaublich

das kann doch nicht wahr sein.

Wieder ein großer Schritt in Richtung Diktatur.

Bach_HH

Mein spontanes Entsetzen über die Entscheidung legt sich ein wenig - auch wenn ich sie weiterhin für falsch halte und nach wie vor der Meinung bin, dass Frau Merkel mit ihrer Entscheidung dem deutschen Volk schadet, d. h. einen Eidbruch begeht.
Zudem muss man feststellen, dass der § 103 gegen den Art 3 des GG verstößt. Da deutsche Gesetze - meines Wissens nach - nicht gegen das GG verstoßen dürfen, ist dieser § 103 / 104 an sich nichtig.
Dies hätte als klare Begründung gereicht, um das Ersuchen nach einer Strafverfolgung abzulehnen.
Als weiteres noch den Hinweis auf den Art 5 des GG und gut wäre es gewesen.
Ich kann nur hoffen, dass die Gerichte einen überholten Paragraphen einkassieren und die Anklage nicht zulassen.

JuwelenJosef
Hin und her gerissen zwischen Trauer und Wut

Traurig über eine der schwächsten Bundesregierungen die das Land je gesehen hat, mit einer Kanzlerin die nicht im Stande ist, Grundsätze unseres Wertesystems gegen Tyrannen wie Erdogan zu verteidigen!
Wütend über selbstgefällige Moralapostel wie Herrn Maas, der neben der Zensur von Facebook Kommentaren wohl keine Zeit findet sich um seine ordinären Aufgaben zu kümmern.

Kopfschuetteln
Ganz ehrlich ...

... wenn mich jemand als Sodomiten, Gang-Bang-König und Kinderschänder bezeichnen würde, wäre ich schockiert wenn mir dazu noch das Recht einer Klage entzogen werden würde.

Im Laufe der Flüchtlingskrise hat Merkel bei mir ihr gesamtes Ansehen verloren, aber in diesem Fall kann sie sich nicht einfach hinstellen und sagen, dass eine Klage nicht zugelassen wird.

Es gibt keine Vorwände für diese widerlichen Beleidigungen, nicht die Satire und auch nicht die Vorgeschichte, um so Erdogan (den ich wirklich für einen unsympathischen und gefährlichen Despoten halte) den Unterschied zwischen Erlaubtem und Verbotenen zu demonstrieren.

PS: Vor kurzem konnte ich kopfschüttelnd nicht verstehen, warum Merkel sich da überhaupt eingemischt hatte. Der Zusammenhang wurde mir erst deutlich, all ich mich endlich dazu durchgerungen habe den Text zu lesen.
Sowas geht überhaupt nicht und bei niemandem. Punkt.

meela
Frau Merkel

schlägt Can Dündar und Erdem Gül ins Gesicht. Prozess gegen kritische Journalisten in der Türkei ist an der Tagesordnung Frau Merkel.
Ich habe vor dieser Frau langsam angst.

Gast

Was für eine Schande für die Demokratie. .... aber gleichzeitig ein Endpunkt dieser desolaten Regierung unter Merkel. . Einfach nur lächerlich was diese Frau macht.....

Merlin55
Bundesregierung erlaubt Ermittlungen gegen Böhmermann

Mal eine Frage an alle, die diese Entscheidung befürworten und/oder verteidigen und dabei auf rechtsstaatlichkeit pochen:
Wieso darf eine Person, die in dieser Angelegenheit befangen ist und diese Befangenheit im Vorfeld sogar öffentlich gezeigt hat, dann noch an erster Stelle darüber mit entscheiden?

Tedd24
Ich halte diese Entscheidung von Merkel für falsch

Wäre zuvor kein Abkommen mit der Türkei abgeschlossen worden, glaube ich Merkel hätte anders gehandelt.

Alles schon sehr bedenklich!

haumiblau
Ich schäme mich

für dieses Land. Für Merkel nicht, diese Frau ist Satire pur.

german-canadian
Merkel...

...hat nichts anderes als den Rechtsstaat verteidigt indem sie die Angelegenheit der Justiz überlässt.
Die Zeiten in dem ein Cäsar, König, Präsident oder Kanzlerin den Daumen hebt oder senkt sind vorbei, denn in Deutschland gibt es die Gewaltenteilung.
Nun liegt der Fall bei der Justiz und damit auf der rationalen Ebene und nicht mehr bei der emotionalen politischen Ebene.

E. Anna
Zorn und Unverständnis

Ich möchte jetzt gerne mal die Sache Böhmermann umkehren und ein Türke hätte Frau Merkel beleidigt...
Was würde wohl ein Herr Erdogan unserer Kanzlerin erzählen... ?

Weshalb lässt sie die deutsche Nation lächerlich machen in aller Welt - durch solch eine Aktion.
Jetzt werden wir schon von der Türkei registriert. Fremdschämen ist angesagt.

kritsche Stimme
untragbar ....

Bitte ein Volksbegehren, damit diese Frau von der Bildfläche verschwindet !

Sie ist nicht mehr tragbar und bricht mit jeder Tat ihren Amtseid, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden!

Wieso wird der Bundesstaatsanwalt nicht gegen die aktiv?

Misterplay
Pfui

Merkel schäm dich . Was hast du nur aus Deutschland gemacht. Bei den nächsten Wahlen bleibt uns wohl nur eine Alternative....

Bernd1
Frau Merkel hat Recht und die Kritiker denken zu wenig nach

Mein Glückwunsch zu dieser richtige Entscheidung der Kanzlerin!
Jetzt haben die Gerichte das letzte Wort und genau so sollte es sein.
Nicht die Politik sondern die Justiz ist die richtige Instanz um zu entscheiden wo die Grenzen der Satire liegen.
Genau das wird jetzt passieren!

*
Das ändert aber nichts daran dass dieser Paragraf 103 abgeschaftt weren sollte, er ist überholt!

Gast
Nachdenken

Schade, dass sich Herr B. nicht die Queen als Opfer ausgesucht hat. Man stelle sich vor, wie der Boulevard über ihn hergefallen wäre. Das Verwerfliche an einer Beleidigung eines Staatsoberhauptes bzw. einer Majestät wäre zentral in jedem Beitrag gewesen und die Forderung nach Anwendung des P. 103 massiv gewesen. Aber bei Erdogan.......wie immer: ScheuklappenträgerInnen messen gerne mit zweierlei Mass.

Analytikus
Schämen? Wofür?

Über die Entscheidung der Regierung kann man definitiv geteilter Meinung sein. Aber das "Gedicht" von Böhmermann? Tut mir leid, das ist eine absolut unterirdische Geschmacklosigkeit. Ich würde mich jedenfalls schämen, wenn ich so etwas schreiben würde. Das ist unterstes Pubertierenden-Niveau.
Und ich bin mir sicher, dass jeder, der nun hier im Forum schreit, Herrn Böhmermann wegen Beleidigung verklagen würde, wenn er selbst das Ziel dieser Zeilen gewesen wäre. Oder sollte ich mich da täuschen?

MKir13
@15:00 von dr.bashir


Frage an die Juristen - Wenn es so ist, dass dieser §103 jetzt eben noch gilt und Erdogan nach diesem das Recht hat, dass wg. "Majestätsbeleidigung" ermittelt wird, warum ist dann überhaupt eine Zustimmung der Regierung nötig?

Weil wegen §103 StGB nur ermittelt wird, wenn die Voraussetzungen des §104 StGB vorliegen. Eine davon ist die Zustimmung der Regierung.

w.gerber
Mies

Frau Merkel, 2x haben Sie unüberlegt, spontan gehandelt aber richtig: Flüchtlinge & Atomausstieg. Jetzt wieder das zu lange grübeln und abwarten: rauskommt Murx (das passende Wort würde zensiert). Sie haben leider einfach keine kohärenten Werte, sprich Rückgrat. Oh je!

Zaungast@ch
Erneute Fehlentscheidung von Fr. Dr. Merkel

Erneut eine bedauerliche Fehlentscheidung dieser Bundesregierung unter Angela Merkel.
Die Bundesregierung lehnt es ab, sich schützend vor einen Bürger zu stellen, obwohl es das Gesetz (antiquiert hin oder her) vorgesehen hätte. Dies ist ein Kniefall vor dem geltungssüchtigen Patriarchen eines Schwellenlandes.
Die Effekte werden vielfältig sein. Hier nur einige:
1. Wie schon ein andere Beitrag sagt, wird in kommenden Wahlen die AfD zusätzliche Wählerschichten gewinnen. Ich tippe sogar auf 5%+
2. Sehen sich militante Islamisten in Ihrer Meinung bestätigt:" Seht her, der Westen ist schwach. Wir schlagen ihn mit seinen eigenen Waffen."
3. Wird die Spaltung und Radikalisierung der Gesellschaft zunehmen.

Frau Dr. Merkel geht wie eigentlich immer den leichtesten Weg: Bloss keine Verantwortung übernehmen. Die Justiz soll entscheiden. Führungsstärke oder "Leadership" sieht anders aus.

MehmetK
Naja, in Deutschland herrsch sowieso so ein Krankheitsbild

mit Erdogan, jedenfalls hat man das Gefühl.

Ich find die Entscheidung von Merkel ok.

Andersherum hätte ich das Gefühl bekommen, jetzt darf ich auch alle Beleidigen und kann mich immer auf Pressefreiheit und Satire berufen, falls ich es natürlich vorher ankündige ^^^^^^^^^^^haha.

Genau so wie der dumme Spruch, wenn ich eine Straftat ankündige, und es begehe, darf ich nicht belangt werden, weil ich es ja wissentlich sogar vorher angekündigt habe.
LOL Böhrman-Logik.

Sonst würden einige auf den Gedanken kommen, alles vorher anzukündigen und dann zu begehen. Und später natürlich nicht bestraft zu werden. Über diese Logik kann ich lachen ^^. Böhrman-Logik.

Gast
Satire pur auf Merkel'sche Art….

Nein, Merkels Entscheidung war selbstredend nicht richtig und ihre Erklärungsversuche für diese Entscheidung exemplifizieren nur, wie sie wieder versucht, es Erdogan Recht zu machen und sich dabei mit einem anachronistischen Strafrechtsbegriff (Majetätsbeleidigung) rechtfertigt, den sie nun abschaffen will- das ist Satire pur auf Merkel'sche Art!

Merkel hatte sich selbst einer anderen Entscheidung beraubt, als sie ohne Not die Böhmermann Satire öffentlich bewertete, und damit Erdogan zu diesem Ritt durch das deutsche Strafgesetz ermuntert hat. Ohne selbst das Gesicht zu verlieren, konnte sie nun gar nicht anders entscheiden- denn mit dem Antrag von Erdogan (nach §185 StGB) muss sich die Staatsanwaltschaft sowieso mit der Angelegenheit befassen. Sich jetzt hinzustellen, und mit dem Hinweis auf die Gewaltenteilung und der Zuständigkeit der Justiz zu argumentieren ist mehr als wohlfeil, weil sie selbst dafür erst den Rahmen gesetzt hat.
Ein Possenspiel deutscher Politik ohnegleichen….

Balszac
Recht

Wer selbst das Recht ständig bricht, dem sollte man bei uns kein Recht gewähren.

MKir13
@15:05 von und-nachts-da-ruft

Diese Ermächtigung nicht zu erteilen, zum Beispiel mit Verweis auf die Obsoleszenz und baldige Abschaffung des Gesetzes sowie die Klagemöglichkeit nach § 185 StGB, wäre keineswegs ein Verstoß gegen ein Gesetz gewesen.

Nein, denn das deutsche Wort für derartiges Vorgehen lautet Willkür. Noch existiert nämlich kein Gesetz, daß §103f. StGB für obsolet erklärt und zum Zeitpunkt des Vorfalles war ein solches auch nicht angekündigt.

Ute Oberdörster
Richtige Entscheidung der Kanzlerin

Ich finde die ganze "Geschichte Böhmermann" inkl. Herrn Böhmermann ziemlich peinlich. Auch Satire darf nicht alles! Bestandteil einer solchen Satire zu sein, würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Armes Deutschland, wenn sowas was Herr Böhmermann so abliefert, normal, toll und mutig sein soll!

Anton Pichler
Die zwei Lügen der Kanzlerin

Ihre Entscheidung bedeute keine Vorver- bzw. beurteilung. Ebendiese ist jedoch notwendig, um dem Strafverlangen Erdogans zuzustimmen oder eben nicht. Die Abschaffung des Paragraphen 103 § stehe in keinem Zusammenhang mit der Causa 'Böhmermann'. Nun, diese Aussage erklärt sich selbst.

DavidFlaig
Hochachtung für merkel

Die einzige Möglichkeit neutral zu bleiben und so die Gewaltenteilung vor antiquierten Vorschriften im Strafgesetzbuch zu schützen, war meines Erachtens Merkels Vorgehen. Unerträglich die Vorstellung, dass Merkel und nicht künftig erst noch die Justiz geholfen hätten!

Gast
Unsere Merkel

ist eine wahre Drama Queen .

Grundsätzlich wird absolut alles zur Chefsache und ganz grundsätzlich wird alles anders gemacht als der Rest der Welt.

Wie in derzeit bestehenden Diktaturen.

TimothyTruckle
um 17:25 von Merlin55

Weil sie Bundeskanzlerin ist !

Und das Gesetz das so vorsieht !

Rechtsstaatlich genug ?

Gast
Re 17:32 german-canadian

"Nun liegt der Fall bei der Justiz und damit auf der rationalen Ebene und nicht mehr bei der emotionalen politischen Ebene."

Sie irren.
Der Fall hat mit dem Strafantrag (§185) von Erdogan auf der rationalen (juristischen) Seite gelegen.
Es gab und gibt also überhaupt keine 'Not' für die politische Ebene, die diese antiquierte Strafrechtsnorm abschaffen will, darüber so zu befinden.
Ein Versagen der Strafverfolgung nach §103 StGB hätte an Erdogans Strafverfolgungswunsch nichts geändert, die Dinge aber ins rechte Licht gerückt und signalisiert, dass man Erdogan, der die Meinungsfreiheit im eigenen Land schändlich missachtet, keine Extrawurst brät… .

Boris.1945
17:42 von Angry Bird

... siehe Rheinische Post

http://m.rp-online.de/politik/deutschland/erdogan-gedicht-angela-merkel-....
Besser kann man das nicht kommentieren!
///
*
*
Ich sehe in den "Ziegenficker" (Satire) Karl Eduard" Böhmermann als ganz normalen Linken der sich für den "Bildungsauftrag" der ÖR durch die § mogeln wollte.
*
Schön das dem Normalbürger an der Parkuhr Satire auch weiterhin nie helfen würde

tagesschlau2012
@15:09 von Gnom

"Das kann man nun gut oder schlecht finden, nur eines ist sicher: Egal, ob § 103 oder § 185 StGB, Herr Böhmermann ist schuldig der Beleidigung."
#
#
Schuldig ist er erst dann wenn der Richter einen Schuldspruch spricht, solange ist Herr Böhmermann nur Angeklagter.

tashina
@ Bernd1 17.37

"Jetzt haben die Gerichte das letzte Wort und genau so sollte es sein.
Nicht die Politik sondern die Justiz ist die richtige Instanz um zu entscheiden wo die Grenzen der Satire liegen.
Genau das wird jetzt passieren! "
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Wieso "Jetzt" ?!
Die Gerichte hätten auch ohne diese Zustimmung das letzte Wort gehabt, der Staatsanwalt hätte auch ohne diese Zustimmung ermitteln müssen (aufgrund der "normalen" Anzeige von Erdogan) - der Rechtsstaat war zu keinem Zeitpunkt gefährdet ..

Der einzige Unterschied ist "jetzt" : bei Anwendung des $ 103 sind höhere Strafen möglich .. Den Weg hat Merkel frei gemacht - ganz entsprechend der Erdogan - Forderung nach "hoher Strafe" für Böhmermann ..

Und: da die Regierung ihre Zustimmung zur Anwendung des § 103 geben muss, wäre ebenfalls eine Ablehnung möglich gewesen .. Merkel war also nicht verpflichtet, diesen Paragraphen anzuwenden ..

Was gibt es da zu beglückwünschen ?!

Ich finde diese Anbiederei widerlich ...

kommentator_02
Analytikus, 17:42

||Oder sollte ich mich da täuschen?||

Ja.
Und, niemand (keine Person) war das Ziel der unterirdischen Zeilen - hätten Sie die gesamte Sendung gesehen, wüssten Sie das.