Ihre Meinung zu Karlsruhe genehmigt Euro-Rettungsschirm mit Vorbehalten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt unter Auflagen gebilligt. Demnach muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und höhere Risiken nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind.
Haftungsgrenze und Bundestagskontrolle ist schon mal was. Ich hätte mir mehr gewünscht. Rückstellungspflichten im Bundestagshaushalt und Haftungsreglungen für die ESM-Direktoren wären für mich das Minimum gewesen.
Zum Ziel des Konstruktes und zur EZB konnte das Gericht nicht entscheiden da es nicht in seiner der Zuständigkeit liegt.
Das kann nur der Wähler alle 4 Jahre!