Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Ihre Meinung zu Karlsruhe genehmigt Euro-Rettungsschirm mit Vorbehalten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt unter Auflagen gebilligt. Demnach muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und höhere Risiken nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind.

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210 Kommentare

Kommentare

Gast
Der Kraken

ist nun frei.

Gute Nacht Deutschland.

Mehr Worte brauche ich nicht.

Gast
Was bedeutet dies ?

Kann der Bundespräsident jetzt den ESM unterschreiben ? Dann gilt doch die alte Version.

Oder muss ein verbessertes ESM-Gesetz gemacht werden, welches dann erneut im Bundestag debattiert werden muss ?

Gast
Ein Trauerspiel Ich hatte es

Ein Trauerspiel

Ich hatte es nicht anders erwartet. Trotzdem bin ich unfassbar enttäuscht.

Mark McWire
Der Status Quo

Damit wird der Status Quo zementiert. Die bisherigen Beschlüsse bleiben erhalten, weitere Aufstockung muss durchs Parlament. Also recht unspektakulär.

Gast
Ein kluges Urteil

Die Haftung über den ESM wird auf 190 Milliarden begrenzt - basta. Alles darüber hinaus muss vom Bundestag beraten und abgesegnet werden und kann daher auch nicht dessen Budgetrecht beschneiden, weil der Bundestag die Zügel weiter in den Händen hält. Damit müssen die Unschärfen im Vertragstext beseitigt werden.

Besonders wichtig ist die Anmerkung von Andreas Voßkuhle, dass das BVerfG nicht darüber zu entscheiden hatte, wie sinnvoll oder unsinnig der ESM ist oder ob er zum Erfolg führen wird oder nicht. Das BVerfG ist eben keine Superrevisionsinstanz, das eine verfehlte Politik zu korrigieren hätte. Das muss auch deutlich gesagt werden - Karlsruhe ist eben nicht gesetzgeberische Gewalt. Nur der Bundestag ist direkt demokratisch legitimiert.

Gast
Das war es dann...

zu glauben das die Beschränkung auf 190 Milliarden eingehalten wird, ist schon an Dummheit grenzende Naivität. Der Rest wird Geschichte sein.

Gast
Wenns nicht so traurig wäre

wäre es fast schon wieder lustig daß nun auch noch das Verfassungsgericht (oder sollte man es besser in Murphygericht umbenennen?) einknickt.
Damit ist der Weg in die Katastrophe frei (daß sich das Volk mit Generalstreiks oder Massendemonstrationen wehrt ist ja kaum zu erwarten).

Maria-José Blumen
Weiser Richterspruch!?

Nur die Zukunft wird zeigen ob diese Entscheidung zur Verbesserung der Lage in Europa beitragen wird oder ob Deutschland mit seiner Bürgschaft baden geht.
Jedenfalls kann über die momentane Summe hinaus nicht gebürgt werden und bei jedem weiteren europäischen Ansinnen auf Geld des deutschen Steuerzahlers muß das bundesdeutsche Parlament wieder gefragt werden und öffentlich darüber entscheiden.

Das ist gut so.

Gast
...armes Deutschland

...armes, armes Deutschland....aber eigentlich war mit nichts anderem zu rechnen

Gast
Karlsruhe genehmigt Euro-Rettungsschirm

traurig, traurig, traurig
Demokratie sieht anders aus, Demokratie gehört in des Volkes Hand!

Gast
Da werden bei den Krisenstaaten aber die Sektkorken knallen!

Ich bin einfach nur fassungslos und kann nur hoffen, dass die vom Verfassungsgericht gemachten Auflagen nicht einfach ausgehebelt werden können.
Aber da wird sich bestimmt ein Weg finden lassen...

Systemisch Konsensieren
Ein Aber und die nächste Fußball-EM

Ich hatte Vosskuhle ohnehin viel zugetraut, aber das Urteil geht über meine Erwartungen hinaus. Das Limit von 190 Milliarden ist ein Schlag in die Magengrube des ESM: Im Anbetracht der Billionen, die Draghi, Monti und die anderen Ex-Goldmänner gerne gehabt hätten, ist das nichtmal ein Dreißigstel des gewünschten Haftungsbetrags! Damit kann die CDU einpacken - Aus der Traum von der Notenpresse auf dem Börsenparkett!

Andererseits ist der ESM natürlich nicht völlig vom Tisch. Der Bundestag darf ja dieses Limit ja durchaus überschreiten, und wer da an die perfide Schmierenkomödie beim Fall "Meldegesetz" denkt, denkt sicherlich richtig, wenn er ähnliche Ferkeleien schonmal für die nähere Zukunft beim ESM voraussagt.

Die nächste Fussball-EM wird also spannend. Weniger wegen dem Runden, das ins Eckige soll - sondern wegen den Steuerbillionen, die Draghi, Schäuble, Monti & Co ihren Kumpels von der Wall Street demnächst noch zuschustern sollen und wollen.

Gast
Das war meine letze Hoffnung....

...das die Vernuft gewinnt. Leider haben die Richter dem Druck der Politik nicht standgehalten. Die Probleme werden nicht gelößt, sondern nur mit Unsummen von Geld verschoben, Jetzt ist nur noch die Frage wann das ganze Finanzsystem zusammen fällt.

Schade, schade ...

twothe
Ein Lob an Karlsruhe

Wiedermal entscheidet das BVerG in einem hoch-kritischen Bereich überragend. Und zwar gerade deswegen, weil das Urteil nicht politisch angehaucht ist, sondern absolut korrekt und strikt nach Verfassung getroffen wurde.

Ein so korrektes und qualitativ hochwertiges Urteil - unabhängig davon was man persönlich politisch vom ESM halten mag - hat mein volles Lob.

Gast
Und die Austrittsklausel??

Ich hoff die haben auch an die Vertrags-Austrittsklausel gedacht, die im Original völlig fehlt. Das heißt, einmal gefangen kommst du nie mehr davon los, und das darfs doch nicht geben.
Diese Klausel ist extrem wichtig, damit man sich auch wieder von dem Fluch lösen kann.
Die Frage ist auch, wieviel Gewicht das Urteil hat, wenn die Verträge nicht entsprechend abgeändert trotzdem unterschrieben werden...

mcl1
Auch ich denke, gutes Urteil ...

Ich denke, das war die schärfste Waffe, die das BvG auffahren konnte, die Bedingung ist, dass völkerrechtlich verbindlich die Haftungsobergrenze festgeschrieben wird, damit kann nicht irgendein "Geheimzirkel" unbegrenzt agieren, egal ob Gourneursrat oder EZB oder wer-auch-immer.

Damit kann man leben, und jede Haftungserhöhung muss über den BUndestag genehmigt werden und ist somit automatisch immer wieder in der öffentlichen Diskussion.

Damit können nicht unkrollierbare, unwiderrufliche, ruinöse Tatsachen geschaffen werden, und ich als Euroskeptiker muss sagen ... ja ok, damit können wir alle gut leben.

Gast
Ein gutes Urteil für die "Heuschrecken"

Ein teures Urteil für Deutschland, ein gutes Urteil für die Spekulanten, die nun ihr Altpapier beim ESM gegen deutsches Steuergeld tauschen können.

Wenigstens die Haftungsbegrenzung ist nun sichergestellt ... obwohl der Vertreter des Bundes nicht explizit an die Weisung des Bundestages gebunden wurde :(

Gast
Alles geht zu Ende

Damit wird Deutschland endgültig abgeschafft!

Wir arbeiten bis Knapp 70 Jahre und haften für Nationen, die mit knapp 60 Jahre in der Sonne Ihre Rente genießen.

Super Staat. Selbst im Mittelalter waren Regierungen gnädiger!

msk66
Wer glaubt,

dass Europas Südstaaten sich wie einst Damon verhalten, um seinen Bürgen zu retten, der irrt. Des Menschen größtes Manko ist dessen Bequemlichkeit - und nun geht die Party richtig los; denn so wie ich das sehe wurden zwar die ESM, nicht aber die Kosten der indirekten Staatenstützung betrachtet. Da ist der auflaufende Posten ja doch wohl etwas größer. Aber wir haben's ja, Hurra, hurra, hurra.

Gast
Die nächste Wahl ist nicht weit

Ein Glück, daß schon in einem Jahr wieder gewählt wird. Bis dahin werden zwar noch hunderte Milliarden deutscher Steuergelder Schuldenstaaten hinterher geschmissen, aber dann werde ich anders wählen. Welche Partei ist mir völlig egal, Hauptsache dieser Wahnsinn wird endlich mal gestoppt.

Gast
@rmabb

Sind Sie blind und taub?

Jeder Sender berichtet darüber, selbst hier können Sie sich umfassend informieren, lesen können ist aber Voraussetzung.

Pessimist
ESM hinfällig...

Mit dem Urteil ist der ESM in seiner jetztigen Form hinfällig.

Das Urteil (ein gutes, wie ich finde) hat nämlich damit einen der größten Haken des ESM ausgehebelt:

Bei Bedarf kann der Gouvaneursrat die finanzielle Aufstockung des ESM beschließen und die Länder haben 7 Tage Zeit das Geld ranzuschaffen.

Das ist Heute, zumindest für Deutschland, vom Tisch.

Gast

Es war nicht Aufgabe des Gerichts, so zu urteilen wie die Mehrheit vielleicht empfindet. Einzig und allein ausschlaggebend ist die formale Übereinstimmung mit den Regelungen im Grundgesetz.

Auch wenn es mich als (zugegebenermaßen von Volkswirtschaft ahnungslosen) Steuerzahler verschreckt, mit welchen Größenordnungen hier gerechnet (gezockt?) wird, so sollte doch akzeptiert werden, dass es eine politische Entscheidung des Bundestages war, im Rahmen der Zugehörigkeit zu einem supranationalen Bündnis zu agieren. Und das erlaubt das GG durchaus.

Wenn die Mehrheit der Bundesbürger das nicht will - dann muss man demnächst eben deutlich anders wählen als bisher. Allerdings sehe ich diese Mehrheit konkret nicht.

Und was das "Aussteigen" aus der jetzt gefundenen Entscheidung angeht: Ein nicht mehr gewünschter Vertrag kann auch gebrochen werden. Das passiert in der Handelswelt jeden Tag.

Nur muss man dann natürlich auch bereits sein, die Konsequenzen zu tragen.

Gast
Im Namen des Volkes?

Wohl kaum- wohl eher im Namen der Verfassung, oder exakter im Namen der Politik, die weiter im europäischen Rahmen mitmischen kann.

Ich denke, das BVerfG hat eine große Chance vertan, die Bürger vor dem Vabanquespiel der Politik, getrieben von den Märkten, zu schützen und als letztes, den Bürgern verbliebenes Korrektiv, tätig zu werden.

Der "Fluch der guten Tat" wird sich einstellen, dass ist so sicher wie das Amen in der Kirche, und Heulen und Zähneklappern werden den Enthusiasmus der Eurokraten und ihrer Befürworter ablösen.

Die marktkonforme Demokratie mit ihrer impliziten und nicht mehr kontrollierbaren Schuldengemeinschaft, ist kein demokratischer Fortschritt, sondern ein Rückschritt für die Bürger- diese haben nun dank der Einheitlichkeit der Blockparteien keine Möglichkeit des Korrektivs mehr!

Gast
liebes Verfassungsgericht

wir gehen Heute zur Bank und da nehme ich 10.000.000€ Kredit auf und Ihr bürgt darfür, wer doch toll!!!!!

Bernd1
Sehr gutes Urteil !!

Jetzt muss ein Zusatz zu dem ESM Vertrag verfasst werden der die Erhöhung des Haftungskapitals des ESM unter Veto-Recht durch Deutschand stellt.
Und der deutsche Finanzminister im Gouverneursrat muss sich vom Bundetag eine Zustimmung abholen bevor er einer Erhöhung zustimmen kann.

Das ist ein optimales Urteil!

Gast

Gute Arbeit vom Bvg! Aber ich habe immer mehr die Eingebung, dass Deutschland und die EU von einem Gericht regiert wird. Zumindest in stark debattierten Angelegenheiten...

Gast

Also mir persönlich gefällt dieses Urteil nicht - aber ich kann ja sowieso nichts daran ändern.

Was mir allerdings auch bei fortgesetzter Verfolgung des Live-Streams nach wie vor absolut unklar ist, sind folgende Fragen:

- die Entscheidung ist nur vorläufig - Hauptverhandlung folgt... wie wirkt sich das denn aus? Völlig egal, was das BVerfG in der Hauptverhandlung beschließt, wenn der ESM ratifiziert ist, oder muss die Regierung auf die Hauptverhandlung warten?

- Regierung muss sicherstellen, dass im ESM die Haftungssumme beschränkt ist - heißt das, dass der "neue", geänderte ESM dann erstmal in der geänderten Version von den anderen Staaten ratifiziert werden muss?

Gast
Haftungsobergrenze

So sehr ich der Freude vieler hier zustimme, dass eine Haftungsobergrenze genannt wurde. Aber da gibt es einige Dinge die meine Freude dämpfen:

Es gibt diese Haftungsobergrenze schon lange! Man nennt es die No-Bailout Klausel des Maastricher Vertrages. Die Obergrenze ist nämlich exakt 0 (in Worten Null).

Abgesehen davon: Wie soll diese neue Empfehlung kontrolliert werden? Mit der Ausrede der Krise wurde bisher jede Vereinbarung gebrochen. Ein klares "Nein" wäre die (zumindest wirtschaftlich) einzig richtige Entscheidung gewesen.

Egal, mich persönlich trifft es am Wenigsten, Versicherungen sind gekündigt, Haus ist fast fertig und mein Geld als Selbständiger erhalte ich schon lange nicht mehr in Euro. Ich rege mich nicht auf, weil es mich treffen könnte, es tut mir um die Fleißigen in Deutschland leid, ehrlich.

Gast
Die Spekulationen gehen damit munter weiter

So viel Schlechtigkeit traut wohl das BVG den globalen Märkten nicht zu. Es liegt aber offen auf der Hand, dass die Party jetzt erst richtig losgeht. Jetzt ist diesen Schizo-Typen Tür und Tor sperrangelweit geöffnet, gegen den Euro zu wetten und die ganze Eurozone in den Abgrund zu stürzen. Ausbaden müssen es dann wieder die kleinen Leute, die brav ihre Steuern bezahlen und der Krake nicht entkommen können. Das ist der Anfang vom Ende, vom Untergang. Die Frage ist nur, wie lange es dauert, bis wir wieder die Verhältnisse haben wie 1931/1932. Wer sich die Taschen vollstopft ist ja wohl klar.Ich werde mir mit meinen Freunden schon mal einen Acker suchen, damit wir genug zu essen haben werden, wenn es dick kommt. Es geht um nicht mehr und auch nicht weniger. Um das nackte Überleben. Gute Nacht, liebe Welt.

adlatus
mein Weihnachtsgeld ist weg...

okay- mal rechnen:
190 Milliarden geteilt durch 82 Millionen brave deutsche Bürger
macht so 23.000,-- Euro und ein paar gequetschte Schuldenlast für jeden!

Das kostet also jeden dieses heisse Spiel um was auch immer zu "retten"- aber wer rettet uns?

Wenn man sich das vor Augen führt weiss man , das wir die Deppen sind-

jeder ist frei die Metzger selber zu wählen die ihn schlachten wollen-
also dann wählt 2013 auch schön!
Ich geh jetzt zur Bank und hole ab was da ist und hau es auf den Kopf-
wir werden eine Inflation kriegen das uns hören und sehen vergehen wird- aber siehe oben- wir wählen unsere Metzger ja selbst

Gast
Mit mehr war nicht zu rechnen . . .

immerhin habe die Richter festgestellt, das jede weitere Mittelvergabe an den ESM zustimmungspflichtig ist.

Der von der Politik im stillen erhoffte Automatismus einer Erhöhung der Einlagen durch Brüssel und die Berufung auf einmal geschlossene Verträge ist damit zwecklos.

Wenn der "Rettungsschirm" nicht reicht und am Ende mal wieder zu klein ist, muss die Politik erneut Farbe bekennen und dafür gegenüber dem Bürger in die Verantwortung treten.

Da kann sich dann jede Partei selber vorführen und zeigen über wie viele "rote Linien" man noch trampelt, bis dem Wähler endgültig die Hutschnur platzt.

chris2008
Verräter!

... mehr muss man da nicht mehr sagen!

Gast

...dann jedoch müsste der bundestag zuerst verfassungkonform gewählt werden, das war in den letzten jahrzenten nicht der fall wie eben dieses gericht am 25.07.2012 festgestellt hat. wie kann ein bundestag etwas erlassen, wozu sie nach dem grundgesetz garnicht legitimiert ist...irgendetwas läuft hier verdammt schief, richter vosskuhle und co. spielen hier mit faulen eiern...

Gast
Hoch die Gläser!

Nun ist es geschafft: Der Weg in die EU-Finanzdiktatur ist endlich frei! Jetzt steht der bedingungslosen und unwiderruflichen 'Eurorettung' nichts mehr im Weg.

Die Spekulanten jubeln - auf dem Parkett knallen die Korken. Raten Sie mal, warum!

Weniger jubeln kann, wer größere Beträge in Währung angelegt hat, z.B. durch Einzahlung in die Rentenkasse oder gar eine Lebensversicherung o.ä.. Das mit dem ruhigen Lebensabend kann dieser Personenkreis wohl vergessen.

Die Deutschen sind selbst schuld und verdienen die kommende Entwicklung. Wer hat sie denn gewählt, unsere große alternativlose CDUCSUFDPSPDGrüne-Einheitspartei? Viele Bürger. Wer hat sich nicht informiert, nicht engagiert, sich nicht aufgeleht, und wer wird wieder alles ertragen, weil man ja als kleiner Mann 'doch nichts machen kann'? Die meisten Bürger.

Es kommt wie es kommt. Durch unsere Untätigkeit haben wir es zu verantworten. Es trifft uns zurecht. Man wird anscheinend wirklich nur durch Schaden klug.

Gast
Ihr seid auch nur (!) Menschen!

Daher beschäftigt Ihr Euch nicht mit Geschichte = menschliches Handeln. Es war und ist immer so, dass einige wenige (Mächtige) über Millionen (Ohnmächtige & Dumme) Menschen bestimmen. So simpel erklärt sich mesnchliches "Zusammenleben".

Ich meine mit den Mächtigen nicht das BVerfG - hätten wir die nicht, meine ich wir wären längst in der Diktatur. So dauert es noch ein wenig länger, aber sie wird kommen. Das war, ist und bleibt für immer so, solange es Menschen gibt: immer ist die Macht über den/die anderen das was ein paar Führer wollen. Der ESM ist nur das moderne Beispiel schon früherer Machtelemente gegenüber dem ach so dummen Volk.

Gott sei Dank lebe ich wohl nicht mehr lange - es macht keinen Sinne mich darüber aufzuregen. Ihr müsst die Suppe ausbaden, die Ihr Euch habt kochen lassen.
Viel "Vergnügen" dabei.

Gast
Das Urteil

Ich halte es unter den gegebenen Umständen für ein kluges Urteil, das hier gefällt wurde. Insofern stimme ich dem Kommentar von 'twothe' (10:40) zu. Inwieweit sich die Politik im Anschluss wieder irgendwelcher Tricksereien bedienen wird, bleibt leider abzuwarten.

Gast
Matthäus 5,37

Eure Rede sei: Ja,ja,nein,nein. Und was darüber ist, das ist vom Übel.

Gast
@msk66

Ich teile Ihre Bedenken, denn ich sehe bei dieser Haftungsobergrenze nicht, dass in der Summe von 190 Milliarden € die künftigen Ankäufe von faulen Staatsanleihen der EZB enthalten ist. Auch werden die Target-2-Salden von diesem Urteil in keinster Weise berührt.

Die Haftungsobergrenze betrifft ausschließlich die Haftung aus dem ESM.

Gast
Schwarzer Tag für Deutschland!!!

Das "Ja" des Bundesverfassungsgerichts zum ESM ist eine Katastrophe für unser Land!

Ich bin mir sehr sicher:
Der 12. September 2012 wird als "schwarzer Tag" in die Geschichte unseres Landes eingehen!

Jetzt muß Deutschland ewig für die vielen EU-Pleite-Staaten (griechenland, Portugal, Irland, Zypern, Spanien,Italien etc.) und deren bankrotte Banken zahlen.

Darüber werden sich unsere Kinder und Enkel gewiß "sehr freuen".....!

Deutschlands Zukunft steht durch dieses, wie ich meine, skandalöse Urteil mehr denn je auf dem Spiel!

Jetzt kann jeder Bürger dieses Landes nur noch angstvoll fragen:
Quo vadis, Germania?

Gast
Wie wahr: Ein kluges Urteil,

aber warum wurde hier das BVerfG eingeschaltet? Wann zeigt der deutsche Bundesbürger endlich, was er von seinen leider gewählten Politiker hält.

Gast
Deckel drauf; Wähler entscheidet per Parlament

Politik darf zur Wahrung der Stabilität der EWU die Mittel wählen (wie ESM), die ihr geeignet erscheinen, auch wenn der Erfolg nicht garantiert werden kann, weil dies niemand könne.

Dabei ist die Haushaltsautonomie (keine Fremdbestimmung über Einnahmen und Ausgaben)zu wahren. Ergo muss jede Erhöhung von Einzahlungen und Anteilen vom Gesetzgeber (Bundestag)einzeln genehmigt werden. Die Demokratie sei damit gewahrt, denn der Bundestag ist vom Volk gewählt.
Also weitere finanzielle Souveränitätsabgabe an EU-Organe nur durch Bundestagsermächtigung.

Gleiches wird auch bei der EZB (Währungsstabilität als Maßstab vs. Haftung erhöhendem Bailoutverbot) im späteren Hauptverfahren zu bewerten sein.

Im Grunde ist der deutsche Wähler nun aufgerufen, seine Kandidaten und Parteien vorher auf ihre Bereitschaft weitere Zustimmungen für Anfragen oder EZB-Vorhaben auf neue Zahlungen und/oder Haftungen zu erteilen abzuklopfen.

Wie aber steuert/kontrolliert man seinen dann unabhängigen Abgeordneten?

Pessimist
Matthäus 25, 29

Denn jedem, der da hat, wird noch hinzugegeben werden, so daß er Überfluß hat;
wer aber nicht hat, dem wird auch noch das genommen werden, was er hat.

Gast
ganz schön schlitzohrig, diese Richter

Wenn der Bundestag und Bundesrat (beides!!) nicht gefragt werden, bzw. nicht ausführlich informiert werden ( lach - Geheimhaltung?),
kann Deutschland den "ewigen" ESM verlassen - das ist das wesentliche und konterkarriert den Vertrag.

Dass es herauskommt, wenn nicht ausreichend informiert wird, läßt sich 1. bei Forderungen des ESM an die Bundesregierung und 2. bei Ankäufen von Staatsanleihen, Zahlungen an Banken etc. verifizieren (Geldflüsse lassen sich nachverfolgen).

Liebe Tagesschau- Redaktion, warum lassen Sie den wichtigsten Satz von Voßkuhle aus ?

Um die "Rettungspolitik" grundsätzlich zu ändern, brauchen wir im nächsten Jahr eine richtig hohe Wahlbeteiligung (sorry, zuerst mal ein gültiges Wahlgesetz)und Medien, die die letzte Legislaturperiode beleuchtet - dann klappt das schon mit der "Rettung" des GG und der Demokratie.

der_marc
@Verena1981:

Und wen wollen Sie beim nächsten Mal wählen?
Etwa die sog. "Opposition", die schon mit Blanko-Schecks für die anderen Staaten bzw. Banken winkt?
Oder gar die NPD, die kurz vor einem Verbot steht?
Tolle Alternativen...

Bernd1
@ adlatus - Rechenfehler?

Sie schreiben:
"okay- mal rechnen:
190 Milliarden geteilt durch 82 Millionen brave deutsche Bürger
macht so 23.000,-- Euro und ein paar gequetschte Schuldenlast für jeden!"

Bei mir sind es lediglich ca. 2.300 € pro Kopf.
Es ist schon ein Problem mit den vielen Nullen!
Aber da kommt es dann auchnicht mehr drauf an, oder?

Gast
Da hilft nur noch auswandern

am besten irgendwo in den Club Med, es sich dort gut gehen lassen und von den doofen deutschen Steuerzahlern leben. Zu denen möchte ich nämlich nicht mehr gehören.

gast

Dass man als Bürger nichts entscheiden kann, hat unser Parteifilz schon lange hingekriegt. Dass man als Bürger noch für dumm gehalten wird mit aufgepasst "Schweigepflicht" und vom Gericht abgesegnet ist doch wohl die Höhe.
Wo bleibt das "demo" in der Kratie?
Wäre es nicht ehrlich dies mit "Parteikratie" zu ersetzen.

Kirl
Besser als gar nichts

Natürlich hätte sich die übergroße Mehrheit der Deutschen gewünscht, dass Karlsruhe den ESM komplett kippt. Das ist nicht geschehen. Aber immerhin wurden dem Konstrukt zwei Giftzähne gezogen: die unbegrenzte Haftungsklausel und die Verschwiegenheitspflicht.

Damit wurde den Kritikern in wesentlichen Punkten recht gegeben, was natürlich ein Schlag ins Gesicht des Finanzministers und der blauäugigen Abnicker im Bundestag ist.

Ansonsten hat Voßkuhle natürlich in dem Punkt recht, dass Politik von den dafür gewählten Vertretern gemacht wird und nicht von den Richtern in Karlsruhe. Wer aber diese Vertreter sind, das ist unser aller Verantwortung. Sprich: Es wird 2013 Zeit, dass wir Parteien und Personen wählen, die so ein Machwerk wie den ESM gar nicht erst zustande kommen lassen!

Bernd1
@ mondfee - Falsche Baustelle?

Sie schreiben:
"Ich teile Ihre Bedenken, denn ich sehe bei dieser Haftungsobergrenze nicht, dass in der Summe von 190 Milliarden € die künftigen Ankäufe von faulen Staatsanleihen der EZB enthalten ist. Auch werden die Target-2-Salden von diesem Urteil in keinster Weise berührt."

Was haben die Target-Salden mit den Staatshaushalten zu tun?
Erst einmal gar nichts, denn es handelt sich um Verpflichtungen aus dem Außenhandel.
Man sollte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln wenn man einen Apfelkompott herstellen möchte ;-)

Gast
@msk66

Ich teile Ihre Meinung. Genau DAS ist der große Haken an der Sache, von dem hier leider fast keiner spricht.

Gast
@ mabb - Was bedeutet dies?

Das bedeutet jetzt, dass das Gesetz in der jetzigen Fassung noch nicht unterschrieben werden kann. Es wird von der Regierung verlangt, dass eine Haftungsobergrenze von 190 Mrd. eingebaut werden muss. Das geht am schnellsten und effektivsten, wenn sich die Regierung mit den Staaten auf diese Lesart der Verträge einigt. Meiner Meinung nach wird sich aber nichts daran ändern, dass Deutschland im Zweifel für die gesamte Summe wird haften müssen. Der Bundestag wird zwar bei der Erhöhung der Haftungssumme befragt werden müssen. Aber es lässt sich ja leicht über fremdes Geld entscheiden. Und was bringt es, wenn die Staaten keine Schuldenbremse in die Verfassung schreiben und auch so handeln? Nix. Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen. Gezahlt werden muss trotzdem. Mit dem Vertragswerk, selbst in geänderter Form, können wir uns getrost die vier Buchstaben abputzen. Es ist das Papier nicht wert, worauf es geschrieben wurde.

Gast
Deutschland "kann" nun (endlich) dem Pakt beitreten?

Wie toll, daß dieser von der deutschen Regierung ersehnte Pakt nun Deutschland schröpfen kann.
Geld, das Deutschland fehlt.
Geld, das noch mehr Schuldenmachen bedeutet.
"Im Namen des Volkes" löst sich Deutschland immer mehr auf, nivelliert nach unten auf Mittelmaß.
Das Mittelmaß, also das neue Deutschland, kann sich freuen.
Man hat es mit Hilfe von Regierung und Gericht endlich geschafft, Deutschland kleinzukriegen.
Nur wegen und mit der Kunstwährung Euro.
Ein mit Menschenleben billiger, mit Vermögen teurer, unnötiger Krieg.
Sollen wir Umerzogenen nun diese Niederlage feiern?

Snoopy
Vorbehalte am Ar...

Man kann mal gepflegt davon ausgehen, dass die Vorbehalte des Bundesverfassungsgerichtes von der Politik bestmöglich ignoriert werden.

Meiner Meinung ist das BVerfG auch aus Angst vor dem Aufschrei eingeknickt und hat sich gefügt. Das Wesen des ESM ist es doch genau, keinerlei Einschränkungen zu unterliegen. Das wird sich vermutlich auch nach diesem Urteil nicht ändern.

Also weiter volle Kraft voraus in Richtung Mauer.

wega
Nachfolgende Generatioen

können einen nur noch leid tun.Mehr gibt es wirklich nichts zusagen.

Brian
Mal schaun was jetzt passiert

Wenn D'Land jetzt die entsprechenden Völkerrechtlichen Vorbehalte einbaut kann es passieren, dass andere Länder dies als Nachverhandlung oder gar Nachträgliche Vertragsänderung interpretieren. Dann können sie sich darauf berufen ihre jeweilige Ratifizierung rückgängig zu machen oder zumindest nachträglich unter einen ähnlichen Vorbehalt zu stellen.

Ausserdem sit ja klar, dass diese Vorbehalte sicherstellen sollen, dass das Urteil der Hauptverhandlung noch Auswirkungen haben kann.

Es ist jedenfalls sicherlich kein klarer Sieg der ESM Befürworter.

Gast
Denn sie wissen nicht was sie tun

"Im Namen des Volkes", so haben sie es überschrieben.

Wenn sich jetzt sogar Spekulanten und bekennende Revolutions-Finanziers wie George Soros (Meldung von gestern) aus dem Schatten der "Verschwörungstheorien" in das Licht der Öffentlichkeit wagen, soll das ein Zeichen sein, daß die europäischen Staaten jetzt sicher eingetütet worden sind.

Die Verfassungsrichter haben sich heute wesentlich mitschuldig gemacht. Das Volk, in dessen Namen sie heute vorgaben zu sprechen, wird sich wohlmöglich an die beteiligten Personen in den roten Roben erinnern.

tagesschlau2012

Unsere Kindeskinder werden uns dafür hassen das Ihre Zukunft in die Hand von unfähigen Politiker und Bankern gelegt wurde.
Herr Schäuble,
sie können schon jetzt für das Jahr 2013 die 190.000 Mio einplanen.
Es ist nur eine Frage wann das AAA weg ist und wir 6-10 % Zinsen für Geld bezahlen müssen das wir nicht verbraucht haben.

Gast
Sehr bedauerlich,

weil nun der selbstbedienungsladen geöffnet ist und das mit Vollmacht ohne durch die Hintertür gehen zu müßen!

Ein Schelm wer nun denkt das man am besten gar nicht mehr arbeiten gehen sollte und so auch keine Steuern mehr zahlt! Schade das man dem Finanzamt kein schreiben zusenden kann und seine Steuern als zweckbindend (Einsatz nur in und für Deutschland) deklariert!
Auf der anderen seite könnte Deutschland mit einem Schlag alle seine schulden beim ESM abladen - was natürlich nicht funktioniert! Auf alle Fälle ist diese Entscheidung auf den ersten und zweiten Blick für die wenigen noch vorhandenen Geberländer ein Schlag ins Gesicht, welche auf ein anderes Urteil gehofft haben!
Die 190 milliarden kann man umgehen, das haben wir in den letzten Tagen und Wochen gesehen! Hilfe annehmen aber keine Haftung und Einschränkungen - siehe Spanien!

belo1953
Bundesverfassungsgericht - Politiker?

Nein, das Verfassungsgericht ist keine gesetztgebene Institution, das können nur die Politiker! Sie können nur entscheiden ob das Gesetz dem Grundgesetz entspricht und das haben Sie gemacht. Dies sollten die Kritiker bedenken.
Es hat der Regierung mal wieder gezeigt das sie schlampige Gesetze unters Volk bringen will. Steuergelder verteilen ohne das Parlament zufragen ist Verfassungswidrig. Wer dagegen ist kann es ja bei der nächsten Wahl zum Ausdruck bringen.

Gast
@der_marc

"Oder gar die NPD"
Leider ist genau das zu befürchten, da es im halbwegs pseudodemokratischen Spektrum keine Partei gibt die sich gegen diesen Schwachsinn verwehrt. Dahre besteht bei der nächsten Wahl das Risiko daß links- und rechtsextremistische parteien einen erheblichen Zulauf bekommen werden.

Gast
Danke BVerfG

Sie haben mir heute die Entscheidung abgenommen ob ich nach dem Studium in der Schweiz bleiben werde oder nicht... Ich werde bleiben... Meine Steuern bekommen lieber die Schweizer als irgendwelche Staaten in denen Steuerhinterziehung Volkssport ist. Vielleicht beantrage ich auch die schweizer Staatsbürgerschaft... Und wieder eine Fachkraft und künftig gut verdienender Steuerzahler weniger... Tja selbst schuld. Ach ja bis 2013 werde ich meinen Pass behalten werde meinen Beitrag dazu leisten bei der kommenden Wahl eine Partei in den Bundestag zu bringen die diesen Wahnsinn stoppen will.

Gast
@Bernd1

Ich bin keineswegs auf der falschen Baustelle.
Mir geht es um die gesamten Haftungsrisiken Deutschlands und da gehören die Target-2-Salden ja wohl dazu oder glauben Sie im Ernst, dass diese, wenn es zu Staatspleiten kommen wird, sich in Wohlgefallen auflösen.
Diese "Verpflichtungen aus dem Außenhandel" stellen für mich Haftungsrisiken dar und im schlimmsten Fall ist die Bundesbank dabei- und damit der Steuerzahler.

Gast
auf zum EuGH!

"Der dauerhafte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist eine internationale Finanzorganisation mit Sitz in Luxemburg."

Luxemburg? So so, dann juckt dieses deutsche(!) Urteil wen? Genau: niemanden!

Also ab zum europäischen Gerichtshof und auf Einhaltung der Verträge von Lissabon (gegen ESM und Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB) klagen. Ach mist, man kann ja als Bürger der EU gar nicht dort klagen. Dies ist ja Staaten vorbehalten und diese sind so fest im Netz der Bankenlobby eingesponnen, dass diese Klage wohl nie stattfinden wird.

Es ist ein Trauerspiel, denn diese bejubelte Höchstgrenze ist sowas von unverbindlich für alle Beteiligten...

christerix
Halbe Erleichterung - uneinsichtige Parlamentarier

Ja, die Haftungsobergrenze und die Transparenz vor dem Bundestag - das sind wirklich gute Nachrichten.

Aber die Regierungen haben bereits gezeigt, dass man sich auch locker darüber hinwegsetzen kann ... oder vielleicht haben Merkel und ihre Leute bereits neue Ideen, wie man das BVG-Urteil galant umgehen kann.
Ich denke an das Wahlgesetz (Überhangsmandate), auch vom BVG gescholten, aber von CDU/CSU auf die lange Bank geschoben.

Was passiert eigentlich, wenn in der Hauptverhandlung festgestellt wird, dass die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat. Immerhin haben die ja auch getrickst, dass sie die Länder nicht direkt finanzieren.

Und die Abgeordneten, die zugestimmt haben?
Sie haben absolute Kompetenzlosigkeit bewiesen, sie waren dabei, Deutschland finanziell in andere Hände zu geben.
Sie verstehen es immer noch nicht, dass man in der EU zuerst für gleiche Bedingungen sorgen muss (Rentenalter, Gehälter, Versicherungen, Steuern) und erst dann eine Schuldenunion aufbauen kann.

Übel!

Gast
Das Verfassungsgericht hat versagt

Danke. Das ist eine Kriegserklärung.

Es ist die purste Rechtsbeugung. Bravo.

Gast

"Im Anbetracht der Billionen, die Draghi, Monti und die anderen Ex-Goldmänner gerne gehabt hätten, ist das nichtmal ein Dreißigstel des gewünschten Haftungsbetrags!"

Wie kommen Sie darauf? Wo steht die von Ihnen genannte Summe von mehr 5,7 Billionen €(Dreißigstel von 190)Lesen Sie den ESM, bevor Sie Politiker anderer Länder verunglimpfen.

Die Haftungsgrenze von 700 Milliarden (190 Milliarden für D) sind seit langem im Vertrag festgelegt. Das BVG hat nur noch mal betont, dass eine Erhöhung dieses Betrages nur mit Zustimmung des Bundestages erfolgen kann. Dass war nach Aussage der Bundesregierung bisher schon so. Das BVG hatten nur eine schwammige Formulierung moniert. Da muss jetzt noch mal eine Klarstellung in der Auslegung erfolgen.

Zum unbegrenzten Anleihenkauf auf dem Sekundärmarkt der EZB hat das BVG eindeutig erklärt, dass es hier nichts seitens des BVG zu monieren gibt. Gauweilers Antrag bezüglich der EZB wurde zurecht zurückgewiesen mit Verweis auf die Unabhängigkeit der EZB

Gast
Ein kluges Urteil..................

Ich stimme Ihnen voll zu.

Das Rad dreht sich vorwärts und es gibt mutige Leute die nun an gestärkt an der Vision der Vereinigten Staaten Europas weiter arbeiten können.

Den meisten Kritikern geht die Weitsicht ab, dass es nur gemeinsam weiter gehen kann.

Gast
Die Richter haben nach Recht und Gesetz geurteilt

und dies ausführlich juristisch und nicht politisch begründet.

Richter entscheiden nicht nach dem, was Sie und andere für politisch vernünftig halten, sondern was die Verfassung zum Handeln der Politik sagt. Druck ist nicht möglich, da das Gericht unabhängig ist.

Die Politik hat den ESM gewollt. Niemand hat sie dazu gezwungen. Sie können diese politische Entscheidung als falsch ansehen, wie Gauweiler etc. Dann müssen sie halt Parteien wie z.B. die Linke oder die freien Wähler wählen, die gegen diese Politik sind und hoffen, dass Sie mal die parlamentarische Mehrheit erreichen. Dann können Sie diese Politik ja rückgängig machen. Ich werde Parteien wählen, die den ESM unterstützen und die haben bisher die parlamentarische Mehrheit durch freie Wahlen erhalten.

Das BVG hat nur festgestellt, dass der ESM, den diese Parteien ausgehandelt haben, rechtlich in Ordnung ist, mit der Verfassung übereinstimmt und dies juristisch begründet.

Gast
Mutige Leute, Vision Europa, Weitsicht?

Den meisten Kritikern geht die Weitsicht ab, dass es nur gemeinsam weiter gehen kann.

Solche politisch gefärbten Pauschalisierungen ohne Begründung sind sehr leicht zu entkräften: Die meisten sogenannten "Eurokritiker" haben gar nichts gegen ein vernünftig gestaltetes Europa, im Gegenteil, sie sind stolz, den USA oder Asien etwas entgegen setzen zu können. Aber dazu muss auch gemeinsam agiert werden, müssen Inflationsziele auf gleichen Niveau angesteuert werden, müssen Lohnstückkosten angeglichen werden und da muss auch die Neuverschuldung angeglichen werden und nicht zu Lasten anderer in neue Höhen getrieben werden.

Wenn der fleißige Deutsche nur noch für Andere arbeitet (um das Target2-Saldo zu erhöhen und dafür keine Werte zu bekommen und um Banken mit Spielgeld zu befüllen), dann ist das nicht das Europa, dass sich ein Mensch mit Sachverstand wünscht.

Gast
Pessimist , Thunder

"Bei Bedarf kann der Gouvaneursrat die finanzielle Aufstockung des ESM beschließen und die Länder haben 7 Tage Zeit das Geld ranzuschaffen. Das ist Heute, zumindest für Deutschland, vom Tisch."

Sie haben das Urteil nicht verstanden. Der Gouverneursrat entscheidet immer noch über eine Aufstockung und die Länder müssen in sieben Tagen zahlen. Nur müssen die deutschen Vertreter vorher den Bundestag fragen. Das war auch vorher von der Bundesregierung so beabsichtigt, as BVG hat aber eine deutlichere Formulierung angemahnt.

Die EZB kann unbeschränkt Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kaufen. Das Verfassungsgericht hat Gauweilers Antrag abgelehnt. Die EZB ist unabhängig. Eine Austrittsklausel gibt es natürlich nicht, ist eben aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht notwendig. Das ist in der Verantwortung der Politik.

Fakt ist, dass der ESM keinen Verfassungsbruch und keinen Bruch der europäischen Verträge dartellt. Die EZB hat die Verträge nach Ansicht des Gerichts nicht verletzt.

Gast
— sagelev

genau.......es lebe Goldamnn-Sachs.....
Wohl eher kurzsichtig.....

Gast
Jetzt ist ein für alle Male klargestellt, der ESM

verstößt gegen keinen Vertrag, ist verfassungkonform, auch wenn hier sehr viele nicht müde wurden, dies zu behaupten. Dass der ESM über Maastricht hinausgeht, ist klar, da gab es keine Währungsunion. Auf EU Ebene gilt die Bailout Klausel weiter, nicht aber in Euroland. Da gilt der ESM. Dass die Haftungsgrenze nur mit Zustimmung des Bundestages erweitert werden darf, haben Merkel und Schäuble schon immer betont.

Wer sich mit dem Wortlaut des bisherigen Vertrages auseinandersetzt, liest, dass Beschlüsse, für die eine qualifizierte Mehrheit von 80 % der Stimmen erforderlich ist, Deutschland verhindern kann, da Deutschland einen Anteil von 27,1464 Prozent des Gesamtstimmengewichts aufweist.

Dazu gehört laut BVG die Erhöhung der Haftungsgrenze. Das BVG hat festgelegt, dass die deutschen Mitglieder des ESM an den Bundestag gebunden sind. Das BVG hat zur Klarheit jede andere Auslegung ausgeschlossen, um Missverständnisse auszuschließen. Daher kann der ESM jetzt verabschiedet werden.

Gast
van paten: Ein guter Tag für Deutschland und Europa

. Beschlüsse, für die eine qualifizierte Mehrheit von 80 % der Stimmen erforderlich ist, kann Deutschland verhindern, da Deutschland einen Anteil von 27,1464 Prozent des Gesamtstimmengewichts aufweist.Dies ist bereits bisher im ESM Vertrag festgelegt!

Eine Klarstellung, dass eine andere Interpretation auch künftig nicht möglich ist, ist als Signal an Europa wichtig gewesen.

Sie waren doch so sicher, dass der ESM Vertrag so keinen Bestand hat. Daher wird das Zusammenwachsen Europas weitergehen. Solange das Recht des Bundestages insbesondere in Haushaltsfragen nicht eingeschränkt ist, ist vieles möglich. Da unsere Volksvertreter den Europakurs fortsetzen werden und auch jetzt vom BVG darin bestätigt wurden, bin ich mir sicher, dass Europa vorrangig bleiben wird und nicht von engstirnigen Nationalismen eingeschränkt wird.

Heute war für Deutschland und Europa ein guter Tag.

Gast

Vermutlich meinen Sie mich mit Ihrem triumphalen Nach (und Daneben)treten, das Sie im Grunde disqualifiziert für sachliche Diskussion.

Richtig ist: Ich habe nie behauptet, dass der ESM-Vertrag "so keinen Bestand hat" (er war ja vom BuTa angenommen und ich bin diesbeüglich nicht irrig), sondern dass er -fassen Sie meine Beiträge im Sinn zusammen - nicht demokratisch und grundgesetzkonform ist, insbesondere in Art. 8 i.V. mit Art.10 bis hin zum effektiv (Mathematik des Vertrages) fehlende Vetorecht, Rückforderungsverzicht der Beiträge sowie annualen Gewinnverzicht.

Nichts weniger als Art 8, 10,32,43,35 hat das BVerfG heute gekippt und mit Vorbehaltsauflagen bis zum Austrittsrecht bei Verstoß, eben weil die auch von mir bemängelte Haushaltsautonomie über Einnahmen und Ausgaben druch den ESM-vertrag das Grundgesetz verletzt.

Wieso kommen Sie mir nun mit Verdrehungen? Sektlaune?
Völlig unbegründet, denn Target-2 und auflagenlose Kreditlinien statt Bankenlizenz bestehen weiter.