
Ihre Meinung zu Nach Eklat um Richterwahl: Merz und Söder wollen "in Ruhe" nach Lösung suchen
Wie geht es nach der gescheiterten Richterwahl weiter? Die SPD und auch die Kandidatin gehen in die Offensive. Und die Unionschefs? Merz und Söder wollen "in Ruhe" Lösungen suchen. Von Benjamin Großkopff.
Intelligente Menschen müssten in der Lage sein im Vorfeld einen Kandidaten aufzustellen der problemlos von allen gewählt werden könnte. Neuer Kandidat, neues Glück.Bei Verfassungsrichtern sollte jeder auch nur der geringste Zweifel ausgeräumt sein was die Neutralität anbelangt um überhaupt zur Wahl gestellt zu werden. Das ist die Mindestforderung die man an das höchste Deutsche Gericht stellen kann.
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Es geht um Reputation und Kompetenz. Mit dem Begriff Neutralität wird in dem Zusammenhang Schindluder betrieben.
Also wenn es um Kometenz geht, müsste man das halbe Parlament nach Hause schicken. Mich wundert es schon lange, daß man zum lenken eines Staates absolut nichts vorweisen muss, in Sachen Bildungsgrad und Kompetens.
Ihre verallgemeinerte faktenfreie Kritik hat mit meiner auf Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf nichts zu tun.
Der erste Kandidat der Union wurde von den Grünen vehement abgelehnt weil er ihnen nicht genehm war. Jetzt soll die Union genötigt werden diese Kandidatin zu akzeptieren. Schon klar ablehnen dürfen nur Linke und Grüne. Die Union hat gefälligst alles abzunicken.
vielleicht gehts eher um die Art der Ablehnung
Kandidaten sollten nicht in aller Öffentlichkeit diskutiert werden, dazu gibt es Ausschüsse im Bundestag,
»Schon klar ablehnen dürfen nur Linke und Grüne. Die Union hat gefälligst alles abzunicken.«
Sicher. Die sind ja auch die »Opposition«.
Die Union sollte sich aber keiner erlogenen Gründe gegen eine bereits mit der SPD einvernehmlich akzeptierten Kandidatin bedienen oder solche vorgeschobenen Gründe goutieren.
Bei einer Wahl hat man nun einmal auch die Wahl, mit "Nein" zu stimmen. Und nichts anderes ist geschehen.
Wenn in den Hinterzimmern oder im Wald bestimmt wird, was zu geschehen hat, braucht es keine Wahl. Oder sehen Sie das anders?
@fasslos 20:47
Noch einmal:
1. Es wurde gar nicht gewählt
2. Dieses Verfahren, das Sie als Hinterzimmer/Wald verunglimpfen, entspricht den demokratisch vereinbarten Regelungen, anhand derer seit Jahrzehnten die Richterinnen und Richter zum BVerfG gewählt wurden.
Diese Regeln sind im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) zu finden.
In diesem Fall im §6: "Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses nach Absatz 2 ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln gewählt. ..."
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__6.html
//1. Es wurde gar nicht gewählt
2. Dieses Verfahren, das Sie als Hinterzimmer/Wald verunglimpfen, entspricht den demokratisch vereinbarten Regelungen, anhand derer seit Jahrzehnten die Richterinnen und Richter zum BVerfG gewählt wurden.//
Es war also keine Wahl, aber das Verfahren "entspricht den demokratisch vereinbarten Regelungen, anhand derer seit Jahrzehnten die Richterinnen und Richter zum BVerfG gewählt wurden."
Also eine Wahl ohne Wahl? Oder meinen Sie, dass eine Abstimmung keine Wahl sei, weil das Wort "Abstimmung" ganz anders als das Wort "Wahl" geschrieben wird?
Die Wahl wurde vertagt.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Sie wurde abgesagt, verschoben, der Zug ist ausgefallen.
In diesem Fall im §6: "Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses nach Absatz 2 ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln gewählt. ..."
Warum eigentlich mit verdeckten Stimmzetteln? Stramm Linke erwarten doch wie man zu wählen hat. Wie in der Volkskammer.
Bei einer Wahl hat man nun einmal auch die Wahl, mit "Nein" zu stimmen. Und nichts anderes ist geschehen.
Es fand keine Wahl statt.
Wenn in den Hinterzimmern oder im Wald bestimmt wird, was zu geschehen hat, braucht es keine Wahl. Oder sehen Sie das anders?
Das Hinterzimmer beziehungsweise der Wald heißt Richterwahlausschuss.
Machen Sie sich über das Verfahren bei der Wahl der Verfassungsrichter kundig. Dann können Sie Ihren Kommentar löschen.
Mit dem Begriff Neutralität wird in dem Zusammenhang Schindluder betrieben.
Aber politische Neutralität fänden Sie schon gut oder ist Ihnen das egal?
Politische Neutralität ist für das Richteramt unerheblich, da nicht politisch, sondern juristisch entschieden wird. Richter haben zwar, wie jeder Mensch, eine politische Meinung, die hat aber bei ihrer Berufsausübung nichts zu suchen.
Was zählt, ist einzig die juristische Qualifikation und das Bekenntnis zu Rechtsstaat und Grundgesetz.
Hat ja auch 75 Jahre reibungslos so funktioniert.
Bis jetzt
denke auch dass das die Mindestanforderung sein sollte !
und meine Frage, weshalb hat das bisher doch immer gut zumindest lautlos geklappt
zumindest wenn ich an den Voßkuhle denke, an den Benda, das waren doch geachtetete und geschätzte Persönlichkeiten wie Roman Herzog auch
Auch früher wurden schon Kandidaten abgelehnt. Aber noch nie am Morgen der Abstimmung. Und um diese Unfähigkeit geht es, um sonst gar nichts.
entsprechend schrieb im um 20:57
die Art und Weise der Ablehnung ist mehr als beschämend !
//Auch früher wurden schon Kandidaten abgelehnt. Aber noch nie am Morgen der Abstimmung. Und um diese Unfähigkeit geht es, um sonst gar nichts. //
Macht es einen Unterschied zu welchem Zeitpunkt ein Kandidat durchfällt?
Ihre Kommentare können einen nur fassungslos zurücklassen.
Intelligente Menschen müssten in der Lage sein im Vorfeld einen Kandidaten aufzustellen der problemlos von allen gewählt werden könnte. Neuer Kandidat, neues Glück.
Sie wissen aber schon, daß alle Kandidaten vor der Aufstellung zur Wahl unter allen beteiligten Parteien breit diskutiert werden? Frau Brosius-Gersdorf war ja nicht erst seit kurzem Kandidatin, und wurde auch nicht von der SPD ausgekungelt und dann den Anderen vorgesetzt. Die Kandidaten werden im Konsens aufgestellt, es gibt keine Gegenkandidaten.
Bei Verfassungsrichtern sollte jeder auch nur der geringste Zweifel ausgeräumt sein was die Neutralität anbelangt um überhaupt zur Wahl gestellt zu werden. Das ist die Mindestforderung die man an das höchste Deutsche Gericht stellen kann.
Nein, Neutralität ist kein Kriterium bei einer Richterwahl. Kann es auch gar nicht sein, denn kein Mensch ist neutral, jeder hat eine Meinung. Nein, bei einer Richterwahl geht es darum, fest auf dem Boden des Rechtsstaates zu stehen.
kein Mensch ist neutral - wer will das bestreiten
aber in dem entsprechenden Fall, bei deren Veröffentlichungen, die sich doch so stark von der Meinung des bisherigen Verfassungsgerichts unterscheiden, da einer "Bauchweh" kriegt wenn er Kontinuität liebt, ist das wirklich so unverständlich ? nur die Art und Weise wie die Ablehnung geschah fand ich beschämend und inakzeptabel
Was halten Sie eigentlich von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, die mit 5 zu 3 Stimmen erfolgen ? Werden die drei Richter dann entlassen ? Und welche Unterschiede der Kandidatin zum BVerfG können Sie eigentlich benennen ?
Eine Wahl bedeutet aber auch das ich mit nein Stimmen darf. Ist hier ja nicht gewollt.
„Nein, Neutralität ist kein Kriterium bei einer Richterwahl. Kann es auch gar nicht sein, denn kein Mensch ist neutral, jeder hat eine Meinung.“
Deutschland braucht Verfassungsrichter, die das Grundgesetz hochhalten, nicht solche, die es (um)interpretieren, um eine politische Agenden durchzusetzen.
Tja, eine Kandidatin der SPD. Und die SPD radikalisiert sich nach links und buhlt um das gleiche linksradikale Wählersegment wie die Linke und die Grünen. Die imaginäre Mitte ist von der CDU besetzt.
„… die SPD radikalisiert sich nach links und buhlt um das gleiche linksradikale Wählersegment wie die Linke und die Grünen. Die imaginäre Mitte ist von der CDU besetzt.“
Abgesehen davon, dass die CDU rechts der Mitte stehen sollte, haben Sie schon Recht. Die rot-rot-grüne-Klatschkoalition bei der nachfolgenden Aussprache im Parlament lässt keine andere Deutung zu.
Für Sie war doch schon Heiner Geißler ein Linksradikaler.
Für mich natürlich auch. Er war Attac-Mitglied.
1. Von einer Regierungspartei muss man erwarten können, dass sie weiß, wen sie wählen will und wen nicht.
2. Neutrale Menschen gibt es nicht. Deshalb das weise Verfahren, dass die Kandidaten/Kandidatinnen von verschiedenen Seiten vorgeschlagen und mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen. Das garantiert insgesamt eine ausgewogene Besetzung. Konservative/rechte Gesinnung ist nämlich auch nicht neutral.
warum hat das bisher immer geklappt, zumindest nach meinem Empfinden
mir scheint der Ton ist rauer geworden, vor allem aber, wie man bereit ist, mit dem politischen Gegner umzugehen
es ist populär geworden Gräben zu vergrößern, statt den Konsens zu suchen
"Kandidaten aufzustellen der problemlos von allen gewählt werden könnte"
War das denn nicht der Fall? Könnte, natürlich. Aber nicht "muss", sonst bräuchte man überhaupt keine Abstimmung.
In jedem Auswahlverfahren muss ein kritisches Hinterfragen von Positionen zulässig sein. Noch dazu wenn es um das höchste Richteramt im Staate geht. Schlecht war freilich, dass die Union erst in letzter Senunde und unter einem fadenscheinigen Vorwandt die Wahl von Frau Brosius Gersdorf platzen ließ. Damit hat sie das Ansehen der Kandidatin beschädigt und zurecht Kritik bezogen.