
Ihre Meinung zu AfD reicht Klage gegen Hochstufung ein
Die AfD wehrt sich gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz und hat Klage eingereicht. Derweil diskutieren die anderen Parteien über den richtigen Umgang mit der AfD.
In einem demokratischen Staat geht alle Gewalt vom Volk aus. Von daher verbieten sich von vorneherein Parteienverbote, die dem Wähler nur eine durch wen auch immer voraussortierte Auswahl lassen. Der mündige Wähler muss entscheiden können, welche Partei er auch immer wählen möchte. Es gibt weltweit in keiner entwickelten Demokratie einen Verfassungsschutz deutscher Ausformung, der durch die jeweils aktuelle Regierung als Ausschalter der politischen Konkurrenz dienen kann. Man stelle sich nur mal den umgekehrten Vorgang vor: SPD, Grüne oder Linke würden von einem AFD-Innenminister wegen linksextremistischer Bestrebung und Unterdrückung der Meinungsfreiheit - Äußerungen von Mandatsträgern und Parteimitgliedern lassen sich finden - aus dem politischen Diskurs genommen.
Man wird sehen, wie die Gerichte entscheiden - unabhängig davon ist die Existenz eines politisierten Verfassungsschutzes eine Katastrophe für jede Demokratie.
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>>... ist die Existenz eines politisierten Verfassungsschutzes eine Katastrophe für jede Demokratie.<<
Ich hoffe dass Sie keine Kinder oder Jugendlichen unterrichten. Ich kann Ihnen Nachhilfe geben. Es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes die Verfassung zu schützen. Das können Sie eventuell am Namen erkennen. Und das bedeutet dass er rechtsextreme Parteien, die die Verfassung zerstören wollen, als rechtsextrem bezeichnet.
>> Es gibt weltweit in keiner entwickelten Demokratie einen Verfassungsschutz deutscher Ausformung, der durch die jeweils aktuelle Regierung als Ausschalter der politischen Konkurrenz dienen kann.
Herr "Lehrer", soch einen Verfassungsschutz gibt's auch in Deutschland nicht. Denn für Entscheidungen über Parteienverbote ist immer noch das Bundesverfassungsgericht, ein Verfassungsorgan, zuständig.
>> Man stelle sich nur mal den umgekehrten Vorgang vor: SPD, Grüne oder Linke würden von einem AFD-Innenminister wegen linksextremistischer Bestrebung und Unterdrückung der Meinungsfreiheit - Äußerungen von Mandatsträgern und Parteimitgliedern lassen sich finden - aus dem politischen Diskurs genommen.
Hatten wir schon, in den Jahren 1933 folgende. Der Innenminister hieß damals Göring.
Zunächst ist es so, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der Demokratie diese Möglichkeit eröffnet.
Das könnte auch andere Parteien betreffen.
Wenn das BVerfG die AFD ausschließen würde, dann wird das Gericht den Ausschluss begründen.
Die Kriterien sind sehr hoch und erst zweimal wurde eine Partei ausgeschlossen.
Wie werden Sie sich äußern, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ein sehr guter Kommentar wie ich finde, vielen Dank dafür.