Marine Le Pen

Ihre Meinung zu Marine Le Pen setzt nach Wahlausschluss auf Angriff

Marine Le Pen darf nach einem Gerichtsurteil nicht bei Wahlen antreten. Doch die Rechtsradikale gibt sich kämpferisch - und attackiert die Justiz. Gerät der Grund für das Urteil dabei in den Hintergrund? Von Carolin Dylla.

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270 Kommentare

Kommentare

Deutsch-Amerikaner

ǁ Juristisch ist das in Ordnung, politisch aber problematisch ǁ

Frau Le Pen juristisch zu belangen ist in Ordnung. Aber politisch ist der Entzug des passiven Wahlrechts ein Wahlkampfgeschenk und Futter für eine Opfer-Inszenierung.

Diesen Gefallen musste man ihr nicht tun.

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Bauhinia

Gehört nun mal dazu. Ein Gefallen ist das bestimmt nicht. Rechtspopulisten opfern so oder so rum.

Mass Effect

Machen Linkspopulisten genauso

Bauhinia

Kennen Sie welche? Wen da? Außerdem geht es hier explizit um eine Rechtspopulistin. 

vaihingerxx

Daniela Klette, da wurde demonstriert .... alles schon lange her mit der RAF

oder diese Lina E. die ja als "Robin Hood" dargestellt wird, von Sympathisanten, weil sie auf RECHTE prügelt, was ja per se nicht schlecht sein kann und mal, als Kollateralschaden, auf Journalisten die sie für welche hält

ich1961

//Aber politisch ist der Entzug des passiven Wahlrechts ein Wahlkampfgeschenk und Futter für eine Opfer-Inszenierung.//

Sie möchten also, das verurteilte Straftäter nicht belangt werden?

Mit welchem Recht solen denn dann andere Straftäter im Knast landen?

 

vaihingerxx

>>Mit welchem Recht solen denn dann andere Straftäter im Knast landen? <<

das ist doch das Problem, worüber sich einige erregen

Ungleichheit bei der Bestrafung

warum kommt ein Betrüger ins Gefängnis, diese Betrügerin aber verliert ihr aktives passives Wahlrecht

ich finde den Ansatz in Frankreich gar nicht so schlecht !

eine Strafe muß abschrecken und wehtun

und diese Strafe, meine ich, schreckt eher ab

vielleicht auch bei uns zum Überlegen

Führerscheinentzug ist bestimmt zielführender als Gefängnis oder Geldstrafe

 

 

Dr.Pruegelpeitsch

Soll also Ihrer Meinung nach das Strafmaß so gewählt werden, dass es dem Straftäter nicht weh tut? Die Frau hätte auch aufgrund der Summe direkt im Knast landen können! Und dann?

MRomTRom

++ 

Nach meiner Auffassung hätte man ihr das Wahlrecht  n i c h t  entziehen sollen. Es hätte gereicht, dass sie ihre gerechte Strafe begleicht.

++

Die Kriminelle mit der Fußfessel hätte den Franzosen den wahren Eindruck von ihr vermittelt und der wäre nicht schmeichelhaft für sie ausgefallen.

++

Natürlich wird sie nun diese Opfer-Inszenierung aufführen. 

++ 

Das Problematische an Ihrer Argumentation ist aber, dass sie   p o l i t i s c h e  Erwägungen über juristische stellt und das ist für den Rechtsstaat kritisch.

++

Mendeleev

Dann erklären Sie doch mal die Rechtsgrundlage Le Pen das passive Wahlrecht zu entziehen - just zwei Jahre vor der Präsidentenwahl ..

fathaland slim

Werfen Sie einfach einen Blick ins französische Strafgesetzbuch. 

wie-

>> Dann erklären Sie doch mal die Rechtsgrundlage Le Pen das passive Wahlrecht zu entziehen

Die Erklärung findet sich in jedem Artikel und Kommentar zum Urteil. Sie lesen doch die Artikel die Sie kommentieren?

Keaggy58

Ach, warum hat sie denn mit ihrer Partei in der EU gesessen? Genau, um Gelder abzugreifen und sie hat die Politik dafür benutzt, und dafür soll sie auch bestraft werden.

melancholeriker

 

Opferinszenierung heißt ja nicht automatisch, daß diese zu einem Empörungssturm führen muß, wie sich PePen öffentlich erbettelt. Nur in Deutschland hat man so große Angst davor den Schritt zu machen, so tief in das Getriebe aufdrehender Faschismusgefahr einzugreifen, daß eine Konfrontation mit den Quertreibern gegen die Demokratie und gegen Humanität unvermeidbar wird und damit letztlich auch eine Konfrontation mit den Überständen der nicht zuendegebrachten Bewältigung unserer Geschichte. 

Opferinszenierungen jammernder, wütender Rechtsextremer sind seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts bestens bekannt. 

Mit sadistischer Genugtuung provoziert man den Appell an den demokratischen Anstand wihlwissend, daß man alle Regeln mit einem Schlag wegwischen wird, wenn man erstmal am Ruder ist.

Parsec

"... politisch ist der Entzug des passiven Wahlrechts ein Wahlkampfgeschenk und Futter für eine Opfer-Inszenierung.

Diesen Gefallen musste man ihr nicht tun."

Sehe ich völlig anders: nur weil jemand die Täter-Opfer-Umkehr vielleicht bis zur Zirkusreife in der Manege auf dem Hochseil schaffen könnte, kann man ihm nicht seine gerechte Strafe vorenthalten und den Kopf in den Sand stecken.

Soll Le Pen doch ihre Zirkusnummer durchziehen. Schon vor Jahresfrist könnte sich die Nummer totgenudelt haben. Und Le Pen könnte Geschichte werden.

gelassenbleiben

Gerät der Grund für das Urteil dabei in den Hintergrund?

Für den Historiker Jean Garrigues sind das gefährliche Angriffe auf die Justiz. "Wenn man sich diskriminiert fühlt, weil einfach Gesetze angewandt wurden und das eine Missachtung der Demokratie nennt: Dann ist das sehr, sehr ernst", sagte er. Nicht das Urteil sei gravierend - oder der mögliche Ausschluss einer Kandidatin des Rassemblement National. Gravierend sei, wie ein großer Teil der demokratischen Kräfte den Rechtsstaat angreife, sagte Garrigues im Sender BFM Gut erkannt! Statt zu fragen "Sie darf nicht mehr gewählt werden. Wie kann das sein?" muß gefragt werden "Wieso hat sie EU-Gelder veruntreut und so ihre eigene politische Karriere riskiert?" aber wir kommen wohl nicht mehr ohne rechte Pseudoopfer aus und das ist ein Problem.

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Daniel Schweizer

Das ist zu kurz gedacht, denn der Grund für den Ausschluss vom passiven Wahlrecht ist nicht eine Bestrafung, sondern die Verhinderung weiteren Schadens. Dieser Grund besteht aber gar nicht, da Le Pen ja nicht in einem EU Wahlprozess eingebunden ist und die Finanzierung ihres Wahlkampfes ganz anders aufgebaut ist. Das Problem liegt daher viel tiefer und genau dort, wo der Herr Historiker nicht gerne hinschaut, nämlich in der Tatsache, dass hier ein Politiker ganz bewusst ausgeschaltet werden soll. Für eine Demokratie sind solche Dinge immer gefährlich, denn der Eingriff der Justiz reicht damit ganz weit in die Politik hinein, viel weiter, als das der Gesetzgeber so ursprünglich wollte. Es ist nämlich nicht anzunehmen, dass man die Schadensbegrenzung nun zur politischen Strafe machen möchte, mit anderen Worten der politische Wille besteht dazu eigentlich nicht. Das Parlament wird deshalb wahrscheinlich eine Anpassung vornehmen!

wie-

>> nämlich in der Tatsache, dass hier ein Politiker ganz bewusst ausgeschaltet werden soll. 

Eine Verschwörungserzählung passt natürlich immer.

>> Das Parlament wird deshalb wahrscheinlich eine Anpassung vornehmen!

In Frankreich trifft die Legislative die Entscheidungen der Judikative? Ernsthaft?

ich1961

Im Artikel steht es so:

**Le Pen könne den Verfassungsrat anrufen, die Verfassungsmäßigkeit ihrer Strafe anfechten und möglicherweise erreichen, dass diese nicht angewandt wird. Außerdem könnte laut Morel in sechs Monaten eine Rechtsbeschwerde eingelegt und verlangt werden, dass die sofortige Vollstreckung des Wahlausschlusses zeitweise aufgehoben wird.**

 

Ritchi

Ja, @Schweitzer hat sich nicht klar ausgedrückt, das erlaubt Ihre Erwiderungen. Der erste zitierte Satz von ihm hätte eigentlich“ausgeschaltet wurde“ enden müssen. Das ist dann eine reine Tatsache.

Den zweiten zitierten Satz kann man völlig anders interpretieren: das Parlament wird die Gesetzeslage anpassen. Eine Einmischung in die Judikative kann ich diesem Satz nicht entnehmen.

@Schweizer hat einen sehr treffenden Kommentar geschrieben, ich hätte mir gewünscht, wenn jemand mit treffenden Argumenten darauf eingeht.

jetzttexteich

Betrug ist Betrug...egal wo, wann, wie !

Ritchi

Der Historiker macht es sich zu einfach. Es werden nicht einfach Gesetze angewendet, das geschieht in einer Diktatur auch. Es erfolgte ein Richterspruch, der im Verhältnis zur Tat stehen soll. Problematisch ist hierbei, dass das Urteil in Teilen vollstreckt wird, auch wenn noch weitere Instanzen anstehen. Das ist in einer Demokratie eher unüblich (Untersuchungshaft hat eine andere Bedeutung).

ich1961

**Für den Historiker Jean Garrigues sind das gefährliche Angriffe auf die Justiz. "Wenn man sich diskriminiert fühlt, weil einfach Gesetze angewandt wurden und das eine Missachtung der Demokratie nennt: Dann ist das sehr, sehr ernst", sagte er.**

Da kann/muss ich - kopfschüttelnd - zustimmen.

 

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political robot

Und trotz Kopfschütteln ist es irgendwo schon zur Normalität geworden. Trump wurde ja nach seiner demokratieunwürdigen Show vor über vier Jahren jetzt trotzdem gewählt, und man bekommt einen Eindruck, was solche Leute alles kaputt machen können, wenn sie erst mal gewählt sind ...

gelassenbleiben

In Frankreich funktioniert die Justiz noch. Das ist gut so! Was passieren kann, wenn ein krimineller, rechtsextremer Politiker ohne Unrechtsbewusstsein nicht rechtzeitig verurteilt wird, können wir gerade in den USA beobachten.

Nachfragerin

Falscher Fokus

Die Gefahr für unsere Gesellschaft geht meiner Meinung nach weniger von Rechtspopulisten aus, die sich offen zu erkennen geben als von solchen Politikern und Personen, die sich als Demokraten verstehen, aber rechtspopulistische Standpunkte übernehmen. Letztere sind der Grund, warum wir uns seit Jahren politisch immer weiter nach rechts bewegen.

Insofern wären die aktuellen Aussagen unseres BAMF-Chefs Herrn Sommer wesentlich diskussionswürdiger als das altbekannte Verhalten von Frau Le Pen.

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RockNRolla

Wir sind halt trotz allem Rechtsruck immer noch  weiter Links, als 1990. 

wie-

>> Wir sind halt trotz allem Rechtsruck immer noch  weiter Links, als 1990. 

Lassen Sie das bloß die Herren Merz, Linnemann, Spahn und Söder wissen.

Robert Wypchlo

Frankreich hat sich zugegeben etwas gemäßigt. 1793 hat Robespierre noch zur Guillotine gegriffen. Heute reicht die Fußfessel völlig aus.

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Juwa

Robespierre hat die Guillotine nur genutzt um seine Kritiker loszuwerden. Le Pen hingegen ist wegen einer bewiesenen Straftat verurteilt worden. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass die Gefahr auf zukünftige Straftaten besteht, sonst hätte es nicht die sofortige Vollstreckung angeordnet.

Schiebaer

Da wird es noch sehr unruhig in der politischen Landschaft in Frankreich werden. Durch dieses Urteil ist Le Pen ja politisch kalt gestellt und das werden ihre Anhänger  nicht hinnehmen.

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gelassenbleiben

Durch dieses Urteil ist Le Pen ja politisch kalt gestellt und das werden ihre Anhänger  nicht hinnehmen.

Dann sollen ihre Anhänger halt keiner Verbrecherin anhängen

Bauhinia

Es steht den Anhängern frei für Le Pens Seelenheil zu beten. 

Mendeleev

Niemand, dem die Demokratie etwas bedeutet, sollte das hinnehmen. 

Bauhinia

Ja, ein Rückschlag für den Kreml, der ja auch in Deutschland die Rechtspopulisten fördert. Es wäre dem Kremlherrschern nur Recht wenn wie in den USA auch in Europa mehr Kriminelle die Regierung stellen würden. Dann mit solchen Leuten versteht man sich besser. Zum Glück gibt es in Europa noch eine unabhängige Justiz. 

Mendeleev

Es steht der Justiz nicht zu politische Entscheidungen zu treffen. Das ist übergriffig und eine Kompetenzüberschreitung. 

 

Ob nur persönliche Überzeugungen der Richter oder geheime Absprachen eine Rolle gespielt haben, ist irrelevant.

Bauhinia

"Es steht der Justiz nicht zu politische Entscheidungen zu treffen. Das ist übergriffig und eine Kompetenzüberschreitung. "

hat die Justiz auch nicht gemacht. Bei uns (also in  Deutschland, nicht in Russland) ist der Entzug des passiven Wahlrechts bei leicht größeren Straftaten ein Automatismus. 

wie-

>> Es steht der Justiz nicht zu politische Entscheidungen zu treffen. 

Bitte verwechseln Sie die französische Justiz nicht mit der russischen.

Vector-cal.45

Von der Leyen, Lagarde oder andere sind doch auch noch im Amt trotz zwielichtigem Verhalten mit Milliardenverlusten.

Dagegen ist Le Pens Betrug doch Peanuts.

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gelassenbleiben

Äh nein, lesen Sie bitte nochmals die Urteilsbegründung!

RockNRolla

Äh doch. 

Dieser gegenseitige Whataboutism und die einhergehenden  Verharmlosungen nerven ganz schön. 

Grade bei solchen Strafen  muss man pingelig genau sein, damit spater eben keiner sagen kann:"die haben aber auch...."

melancholeriker

Als regelmäßiger User von Whataboutismen dürfen Sie sich natürlich als Experte sehen. 

Ein Gericht hat nunmal nichts Wichtigeres zu tun als geltendes Recht zu sprechen und das in Frankreich. 

Sie dagegen dürfen gerne selbstgerecht selbst Gericht halten. Von mir aus auch "pingelig". 

ich1961

//Von der Leyen, Lagarde oder andere sind doch auch noch im Amt trotz zwielichtigem Verhalten mit Milliardenverlusten.//

Wurden die denn angeklagt und verurteilt - soweit mir bekannt nein!

//Dagegen ist Le Pens Betrug doch Peanuts.//

Das ist Ihre Sichtweise.

Die Verurteilung geschah nach Recht und Gesetz und ist angebracht.

 

Nachfragerin

"Wurden die denn angeklagt und verurteilt - soweit mir bekannt nein!"

Sie benennen das Problem, wollen es aber scheinbar trotzdem nicht wahrnehmen.

RockNRolla

Es ist zwecklos. Wenn das Problem nicht verstanden wird, kommen halt solche Antworten.  Damit müssen wir uns noch sehr lange abfinden. 

vaihingerxx

>>Die Verurteilung geschah nach Recht und Gesetz und ist angebracht.<<

Frage ??

wer stellt das in Abrede !

 

Bauhinia

Liegt wohl an der ikonischen Betrachtungsweise durch Fans der Rechtspopulisten. Die unglaubliche Größe die sie in ihre Führeridole hineinfantasieren, da werden Millionen Euro ganz klein daneben. 

vaihingerxx

kann man nicht mal von dieser einfältigen RECHTS / LINKS Sicht wegkommen

aber die Fans ......

jeder der sich strafbar macht, muß bestraft werden

bei dieser Daniela Klette bei der Waffen in der Wohnung gefunden wurden und die Banküberfälle durchführte, gibt es genug, die deren Inhaftierung/Anklage anders sehen, Straffreiheit fordern "es ist so lange her .... hört man

oder die Sache mit Lina E. wo einige ja auch die Auffassung vertreten der Zweck heiligt die Mittel

Bauhinia

Rechtspopulisten sind nun mal real und haben ihre typischen Merkmale. 

Wenn Sie irgendwas von links erzählen wollen, nur zu, vielleicht interessiert es jemanden. 

wie-

>> Von der Leyen, Lagarde oder andere sind doch auch noch im Amt trotz zwielichtigem Verhalten mit Milliardenverlusten.

Verluste aufgrund mutwilliger Unterschlagung und Betrug zum persönlichen Vorteil? Das können Sie hier doch sicherlich noch mit Fakten nachweisen.

M.Pathie

Für Rechtsaußen ist jede kriminelle Rechtsbrechers Aktivität Peanuts. Eine braunblaue Krähe hackt der anderen 🐦‍⬛ kein Auge aus.

Das ist eine Art Vorgeschmack, wie Rechtsbeugung in Frankreich unter LePen&Konsorten aussehen würde. 

falsa demonstratio

Das ist eine Art Vorgeschmack, wie Rechtsbeugung in Frankreich unter LePen&Konsorten aussehen würde. 

Ich befürchte, dass Sie Recht haben .... nicht nur auf Frankreich bezogen.

quas

Welches zwielichte Verhalten meinen sie konkret?

Und es war Frau LePen die immer gefordert hat, dass die Veruntreuung von öffentlichen Geldern härter bestarft werden muss. 

DeRus

Das ist doch mal gaaanz was anderes! Sie unterstellen einem Gericht in einem EU Land nicht objektiv zu sein?! So was gibt's in der EU einfach nicht! Haben Sie es nicht gewusst? ;)

gelassenbleiben

Die Schuld liegt alleine bei Ihr und Straftäter müssen lernen, dass ihre Straftaten konsequenzen haben. Es hat viel zu lang gedauert, bis das Urteil gefällt wurde. Strafttäter müssen Konsequent und schnell bestraft werden, gerade bei so ernsten Delikten, sonst bleibt dies als Kavaliersdelikt hängen und hat kein Erziehungserfolg bei den Verbrechern

Daniel Schweizer

Man verteidigt die Demokratie nicht, indem man den Spitzenkandidaten per Gerichtsbeschluss von der Wahl ausschliesst. Erdogan und Putin machen dasselbe und wir wenden doppelte Standards an, wenn wir es das eine Mal verurteilen und das andere Mal gutheissen. Die Problematik liegt im Entzug des passiven Wahlrechts. Juristischer Kern dieser Massnahme (sofortiger Wahlausschluss) ist aber nicht die Bestrafung, weshalb auch der liebe Historiker völlig falsch liegt, sondern die Verhinderung der Fortsetzung der Straftat und damit weiteren "Schadens". Dies aber ist bezogen auf die Präsidentschaftswahlen gar  nicht möglich, denn dabei handelt es sich ja um nationale Wahlen. Die Massnahme erzeugt also einen massiven, politischen Kollateralschaden, obwohl sie inhaltlich völlig ins Leere läuft. Der Eindruck, dass das Elysee das wollte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Damit entsteht aber Schaden für den demokratischen Prozess, der die juristische Aufarbeitung bei weitem übertrifft!

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gelassenbleiben

Man verteidigt die Demokratie nicht, indem man den Spitzenkandidaten per Gerichtsbeschluss von der Wahl ausschliesst.

Darun geht es nicht

Sie ist eine uneinsichtige Straftäterin und es besteht grosse Wiederholungsgefahr wenn sie öffentliche Ämter ausübt, die ihr Kontrolle über öffentliche Gelder geben, sei es Ihre und meine EU Gelder oder französische Gelder

Apollo1995

Ganz richtig so. Bin voll Ihrer Meinung!

Daniel Schweizer

Sie urteilen nicht nach Fakten, sondern nach Ideologie. Le Pen musste sich in der damaligen Situation Parteibedürfnisse so finanzieren - wie die Untersuchung ja nachweist. Heute ist die finanzielle Situation ihrer Partei eine völlig andere - damit fällt die Begründung für den Entzug des passiven Wahlrechtes, obwohl vom Gesetz so vorgesehen, faktisch weg. Deshalb wird das französische Parlament wahrscheinlich eine entsprechende Anpassung vornehmen. Es geht damit nicht um Uneinsichtigkeit, sondern schlicht um die Tatsache, dass die im Gesetz vorgesehene Massnahme in einem französischen nationalen Wahlkampf gar keine Wirkung entfacht, bezogen auf einen nur im EU Rahmen möglichen Tatbestand. Die Umsetzung ist daher rechtlich gesehen Nonsense! Ist etwa so, wie man einem Automobilisten die Fahrerlaubnis entzieht, weil er nicht mehr fliegen darf!

Dr.Pruegelpeitsch

Das Urteil wurde aber aufgrund einer Straftat gefällt! Das hat mit der Verteidigung der Demokratie überhaupt nichts zu tun! Sie fallen ja gerade auch auf Le Pen rein! Die Frau sass aber nicht auf der Anklagebank, weil sie sich wählen lassen will, sondern weil sie eine Straftat begangen hat! Und die Richterin hat sich das Strafmaß bestimmt nicht im Elysee-Palast abgeholt! Wenn Sie das aber so sehen, sollten Sie es bitte auch beweisen!

Carlos12

" Der Eindruck, dass das Elysee das wollte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen."

Das klingt fast so, als ob Sie dem Gericht unterstellen politisch gesteuert zu sein oder selbst eine politische Agenda zu haben.

 

ich1961

//Man verteidigt die Demokratie nicht, indem man den Spitzenkandidaten per Gerichtsbeschluss von der Wahl ausschliesst.//

Ein Gerichtsverfahren samt Urteil sind für Sie nicht genug?

//Erdogan und Putin machen dasselbe und wir wenden doppelte Standards an, wenn wir es das eine Mal verurteilen und das andere Mal gutheissen.//

Ich heisse weder das Verhalten der beiden gut noch das von madame Le Pen!

//Erdogan und Putin machen dasselbe und wir wenden doppelte Standards an, wenn wir es das eine Mal verurteilen und das andere Mal gutheissen.//

Da das so im französischen Recht vorgesehen ist - was haben Sie auszusetzen?

Und ob Ihre Auslegungen mit dem französischen Recht übereinstimmen - ich denke nicht.

Im Zweifel halte ich mich an die Experten und nicht an möchtegern Juristen.

 

Bauhinia

Theoretisch könnte sie doch auch wieder fürs EU-Parlament kandidieren. 

Sehe das Problem nicht. Warum sollte in den Fall jemand nur für die Wahl einer bestimmten Institution gesperrt werden? 

wie-

>> Man verteidigt die Demokratie nicht, indem man den Spitzenkandidaten per Gerichtsbeschluss von der Wahl ausschliesst.

Man verteidigt die Demokratie, indem per Gewaltenteilung rechtsstaatlich Recht und Gesetz durchgesetzt werden und auch Spitzenkandidatinnen rechtsextremer Parteien nicht sakrosankt sind und sich nach Belieben an Steuergeldern bereichern dürfen.

quas

Sie meinen in der Türkei und Russland gibt es eine unabhängige Justiz? 

Soweit ich das mitbekommen habe, ist die Tat bewiesen und niemand wirft der Staantsanwaltschaft vor, irgendetwas fingiert zu haben. Allerdings zeigt der RN und Frau LePen nicht einsichtig, von daher kann man schon davon ausgehen, dass hier eine Wiederholungsgefahr besteht.

Und wer sagt, dass jemand, der EU-Gelder zu Gunsten der eigenen Partei und somit auch zu Gunsten von Frau LePen nicht auch Staatsgelder zu seinen eigenen Gunsten veruntreut. Wieso also läuft die Maßnahme hier ins Leere?

Und letzten Endes war es Frau LePen, die für die Veruntreuung von öffentlichen Geldern härtere Strafen gefordert hat.

falsa demonstratio

"Man verteidigt die Demokratie nicht, indem man den Spitzenkandidaten per Gerichtsbeschluss von der Wahl ausschliesst"

Man verteidigt die Demokratie indem man den Rechtstaat ohne ansehen der Person und ihrer politischen Stellung anwendet..

M.Pathie

Sie wollen die rechtswidrige Inhaftierung von unbescholtenen Oppositionellen unter Erdogan und Putin mit der rechtmäßigen Verurteilung einer systematischen Betrügerin in Frankreich vergleichen?

Ich erschrecke immer wieder über solche Unkenntnis und mangelnde Unterscheidungsfähigkeit.

Glasbürger

Genau so ist es. Offenbar hat man in Frankreich große Angst vor dem RN, daß man sich solch offensichtlicher Winkelzüge bedient. Das man mit solchen Aktionen Wasser auf die Mühlen Fr. Le Pens gießt, scheint man für ein geringes Problem zu halten.

M.Pathie

Die Anwendung geltenden Rechts nennen Sie "Winkelzüge"? Große Angst hat nicht Frankreich vor dem RN, sondern der RN vor der Anwendung des Rechts. 

Glasbürger

Nein. Die Verwendung geltenden Rechts halte ich niemals für Winkelzüge, doch dessen Mißbrauch dahingehend, daß man einen Sachverhalt benutzt, um etwas ganz anderes, das nichts mit der Sache zu tun hat, zu bewirken. Natürlich kann man sich das auch als Anwendung geltenden Rechts schönreden, doch das ändert ja nix. Letztlich wird man bei der nächsten Wahl sehen, ob die Rechnung aufgeht oder nicht. Ich denke, die "Politik", namentlich jene in Regierungsverantwortung und die ihr angeschlossene, ist sich ihrer Sache etwas zu sicher, daß sie meint, die Wähler mit solchem Theater ver*****en zu können. Ob es weise ist, so ein Risiko einzugehen?

stgtklaus

LePen was schon immer unwählbar. Aber den Griff in die Kassen sollte das Volk entscheiden. 2 Jahre echter Knast wäre angemessener gewesen.

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RockNRolla

Dazu den Bericht über unsere Ngos und Ampel.  So greift man ohne Strafe, vollig legal, in die Kasse. 

Es kommt eben auch darauf an, wie man es macht. Pech fur Frau Pen

EWG2

Und wenn es politisch andersrum wäre, würden Sie sich über von der Regierung "gekaufte Richter" beschweren. Gesinnungsethik ist nicht die Lösung. 

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ich1961

Wer würde sich //über von der Regierung gekaufte Richter// beschweren?

Beschwerden kommen hier nur von denen, die Recht/Gesetz und Gerichte/Urteile nicht anerkennen wollen/können!

 

falsa demonstratio

"Beschwerden kommen hier nur von denen, die Recht/Gesetz und Gerichte/Urteile nicht anerkennen wollen/können!"

Sie haben auffallend Recht.

Ich habe gelesesen, dass Orban geschrieben haben soll:" Je suis Marine".

Das sagt doch alles. Es fehlen nur noch entsprechende Ausssprüche von Erdogan, Putin, Weidel usw.

Peter P1960

Das ist eine üble Unterstellung an den User, die darüber hinwegtäuschen soll, dass Sie keine Argumente haben.

EWG2

Keine Unterstellung. Sondern ein Hinweis auf die Reaktionen, wenn es andersrum wäre. Ich bin kein Gesinnungsethiker.

Argumente habe ich in einem früheren Kommentar geliefert.

Peter P1960

"Keine Unterstellung. Sondern ein Hinweis auf die Reaktionen, wenn es andersrum wäre."

Wo hat der User im umgekehrten Fall andersrum reagiert?