
Ihre Meinung zu Marine Le Pen setzt nach Wahlausschluss auf Angriff
Marine Le Pen darf nach einem Gerichtsurteil nicht bei Wahlen antreten. Doch die Rechtsradikale gibt sich kämpferisch - und attackiert die Justiz. Gerät der Grund für das Urteil dabei in den Hintergrund? Von Carolin Dylla.
++ Le Pen wurde für systematische Veruntreuung von Millionenbeträgen verurteilt ++
Das ist bewiesen und dessen wurde sie überführt. Dafür kann sie nicht straflos ausgehen.
++
So wie jeder Durchschnittsfranzose für kriminelles Tun zur Verantwortung gezogen wird, so muss auch eine Prominente für ihre Taten gerade stehen
++
20 Antworten einblenden 20 Antworten ausblenden
Der Front National entzieht den konservativen Gaullisten schon seit Jahren die Stimmen, die sie für einen Wahlsieg gebraucht hätten. Weil die Le Pen Partei vielen Franzosen zu radikal ist, wurden konservative Regierungen verhindert.
Dieses Dilemma erleiden viele konservative Parteien heutzutage. Aber jetzt hilft Le Pen die Wahlrechtsgeschichte und die konservative Seite Frankreichs wird sich noch mehr spalten. Es ist einfach tragisch.
>> Weil die Le Pen Partei vielen Franzosen zu radikal ist, wurden konservative Regierungen verhindert.
Der Resemblement (Front) National ist "konservativ"? Ernsthaft? Wann und wie das denn?
Le PEN und der Resemblement National sind genauso wenig konservativ wie die AfD.
++
Nehmen Sie den Fuß vom Gaspedal.
Der Forist sagt nicht, dass das RN konservativ ist, sondern ist der Meinung dass der Verein die wahren und sauberen Konservativen daran hindert, genügend Stimmen zu bekommen, um alleine regieren zu können. Wie auch überall sonst, wo die Konservativen Konkurrenz von den Rechtspopulisten bekommen haben.
++
Wenn man das glauben will, muss man es dürfen.
++
Diese Einsicht ist bei ihr genausowenig zu erwarten wie bei allen anderen aus der Prominenz des RN. Da gilt die Generalunschuld.
Aus meiner Sicht ist es eine eher politische Entscheidung, ihr die Wählbarkeit zu entziehen, und diese Entscheidung halte ich für falsch. Die systematische Veruntreuung von Millionenbeträgen sollte natürlich geahndet werden, aber man denke einmal daran, was andere Politiker und Politikerinnen bei der Beschaffung von Masken und Impfstoffen während Corona für Schäden angerichtet haben. Ich habe das Gefühl, hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
++
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.
++
Wieso sollte ein französisches Gericht sein Urteil über den Betrug von Le Pen von der deutschen Maskenbeschaffung abhängig machen ?
++
Ja. Millionen-Provision für Maskenverkauf in Deutschland lässt grüßen. Namen wie Nüsslein und Tandler lassen grüßen.
++
Dann grüßen Sie die schön zurück.
++
Wie schon dem Marathon-Man gesagt: ein f r a n z ö s i s c h e s Gericht macht sein Urteil über die Straffälligkeit einer französischen Staatsbürgern nicht von Maskendeals in Deutschland abhängig.
++
Ich persönlich bin froh und dankbar, dass die rasche Entwicklung von Impfstoffen und die Beschaffung von Schutzmasken wesentlich dazu beigetragen hat, Menschenleben während der Corona-Pandemie zu retten. Kriminelle Machenschaften wurden selbstverständlich strafrechtlich verfolgt, sodass ihr Vergleich völlig unpassend ist.
Die Beweislage gegen Le Pen ließ keine Zweifel an der Veruntreuung von EU Mitteln erkennen. Fehlendes Unrechtsbewusstsein dürfte letztlich zum Strafmaß beigetragen haben.
"Die systematische Veruntreuung von Millionenbeträgen..."
Eine überteuerte Beschaffung von Masken - auch für 4,50€ pro Stück - kann man nicht als Unterschlagung bezeichnen.
Ich bin zwar auch der Meinung, Jens Spahn muss für eine derartige Geldverschwändung politisch zur Verantwortung gezogen werden, allerdings scheint hier das letzte Wort noch nicht gesprochen: Stand Juni 2024 ist, dass das Oberlandesgericht Köln das Bundesgesundheitsministerium auf Zahlung von etwa einer Million Euro nebst Zinsen verklagt hat, weil m.W. Lauterbach versucht hatte, die von Jens Spahn unfassbar verschwenderische Maskenbeschaffung noch einzufangen.
Weitere Verfahren sollen noch anhängig sein; vielleicht ist da auch eins gegen Jens Spahn dabei.
Angenommen, wenn Sie bei der Veruntreuung von Millionenbeträgen der Allgemeinheit erwischt worden wären, dürfte der temporäre Entzug des passiven Wahlrechts Ihr geringstes Problem sein. Außer, wenn Sie tatsächlich sehr viele Anhänger aufbieten könnten, denen die Veruntreuung schnurzpiepegal wäre, weil die Gelder Ihrem bevorzugten „Wahlverein“ zugutegekommen wären und die Bestrafung deshalb als politisch motiviert ansehen wollen.
Schön richtig!
Aber:
Es ist Ihnen aber sicherlich auch aufgefallen, dass Macron seinen aussichtsreichen Gegenkandidaten durch Mitwirkung der EU verloren hat?
Eigentlich müsste da jeder Demokrat hellhörig werden!
++
'Es ist Ihnen aber sicherlich auch aufgefallen, dass Macron seinen aussichtsreichen Gegenkandidaten durch Mitwirkung der EU verloren hat?
++
Nein, das ist mir nicht aufgefallen, weil Macron 2027 aufgrund einer Amtszeitbegrenzung auf zwei Wahlperioden nicht mehr antreten wird und er deswegen auch keine 'Gegenkandidatin' haben kann.
++
Wie hat die EU woran genau 'mitgewirkt' ? Bitte präzise mit Belegen antworten
++
Die EU hat „mitgewirkt“, weil sie sich für die Parlamentsarbeit vorgesehene Steuergelder hat klauen lassen und das zur Anzeige gebracht hat?
Macron ist nur noch knapp zwei Jahre im Amt. Wenn er die vollen zehn Jahre durchhalten sollte.
Das ist ein typisches Ablenkungsmanöver.
Niemand bestreitet die strafrechtliche Verantwortung.
Aber warum überlässt man es nicht dem Wähler über die politische Zukunft Frankreichs zu entscheiden?
Weil Marine Le Pen gemäß des Rechts, welches Sie ja vorgeben zu respektieren, verurteilt wurde. Also was jetzt? Bestreiten oder nicht?
Sorry, aber Frau Le PEN wurde für Ihr strafbewehrtes Verhalten verurteilt. Das französische Recht sieht zudem vor, dass auch über die Gefahr einer Wuederholungstat befunden und damit ggf. das passive WahlR zeitlich befristet aberkannt wird. Frau Le PEN wäre wohl gut beraten gewesen, Einsicht in begangene Unrecht zu zeigen.
Das Gericht hat eine strafbare Handlung mit den dafür vorgesehenen Sanktionen geahndet und nicht - wie Sie unterstellen - ein politisches Urteil gefällt.