
Ihre Meinung zu Migrationspolitik: Künftig Deutsche "zweiter Klasse"?
In den aktuellen Koalitionsverhandlungen geht es auch um die Frage, ob Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit ausgebürgert werden können. Doppelstaatler sind schockiert - Verfassungsrechtler warnen. Von L. Seemann, H. Kordes und L. Polanz.
Warum hat dieser Syrer im Beitrag noch die Syrische Staatsbürgerschaft, wenn er nichts mit Syrien zu tun hat? Er sollte die zurückgeben und wäre alle seine Sorgen los.
Angst wegen Rosinenpicken muß er dann halt aushalten.
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Einfache Fragen wie Ihre kann man sehr leicht mithilfe einer Suchmaschine beantworten. Warum machen Sie das nie?
Die syrische Staatsbürgerschaft wird durch Abstammung von einem syrischen Vater vererbt.
Die syrische Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nicht einseitig abgelegt werden.
Das Erbe kann man ausschlagen.
Das ist ein Syrer mit Lesekompetenz, die will nicht jeder.
Wenn sie den Artikel gelesen hätten wüssten sie warum er sie hat.
Die gibt es automatisch unabhängig wo er geboren wurde.
Die kann man nicht zurückgeben. Ist bei einigen Staaten so.
„Die gibt es automatisch unabhängig wo er geboren wurde
Das stimmt so nicht. Die muss man immer noch beantragen. Man erfüllt lediglich die Voraussetzungen.
In manchen Ländern, insbesondere Syrien und Afghanistan, ist es nicht möglich, die Staatsbürgerschaft abzulegen, selbst wenn man in Deutschland geboren ist und eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt. Das liegt daran, dass das Herkunftsland dies verbietet oder stark erschwert.
In der Regel würde erst die dritte Generation keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben, vorausgesetzt, es gibt keine Sonderregelungen.
Er sollte die zurückgeben und wäre alle seine Sorgen los.
Lesen Sie die TS Texte garnicht?