
Ihre Meinung zu Migrationspolitik: Künftig Deutsche "zweiter Klasse"?
In den aktuellen Koalitionsverhandlungen geht es auch um die Frage, ob Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit ausgebürgert werden können. Doppelstaatler sind schockiert - Verfassungsrechtler warnen. Von L. Seemann, H. Kordes und L. Polanz.
„Bei Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft hat das Vorhaben schon jetzt viel Verunsicherung geschaffen.“
Genau darum geht es auch. Verunsicherung schaffen. Aus ‚machtpolitischen‘ Gründen.
Menschsein hat nichts mit ‚Nationalität‘ bzw. ‚Staatsbürgerschaft‘ zu tun. Und es gibt ebensowenig Menschen ‚zweiter Klasse‘, wie die sich in ‚Klassen‘ einsortieren ‚lassen‘. So etwas zu veranlassen, ist immer Anmaßung bzw. Machtmissbrauch. Also ein Verbrechen.
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Nein, es betrifft normale Doppelstaatler überhaupt nicht.
Es betrifft Leute dieser Kategorien:
„…Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen…“
Das ist ein völlig richtiges Vorgehen!
Stimmt
„‚Leute‘“? „dieser“? ‚Kategorien‘“?
Meinen Sie die ‚Selektion‘ von Menschen?
"@GuBano
„‚Leute‘“? „dieser“? ‚Kategorien‘“?
Meinen Sie die ‚Selektion‘ von Menschen?"
Man kann es ja auch Zuordnung nennen.
Ich bin da schon der Meinung, dass auch Unterstützer von Terrororganisationen die ihnen zugestandene Privilegien wieder entzogen werden müssen.
Letztendlich haben sie den deutschen Staat schwer getäuscht, indem Sie verschwiegen haben, Unterstützer des Terrorismus zu sein. Und das gilt m.E. auch für solche, die erst im Laufe der Zeit hier in Deurschland zu Terrorunterstützern abgestiegen sind.
Nein die hier ein Kalifat errichten wollen .
Das hat mit // richtigem Vorgehen// absolut nichts zu tun!
So steht es im Artikel:
**Allerdings können schon jetzt Menschen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie dadurch nicht staatenlos werden. Und zwar dann, wenn sie freiwillig für eine terroristische Vereinigung oder für die Streitkräfte eines anderen Staates kämpfen. Gleichzeitig kann bisher eine Einbürgerung innerhalb von zehn Jahren zurückgenommen werden, wenn die Person bei der Einbürgerung "arglistig" getäuscht hat.**
"So steht es im Artikel:
Allerdings können schon jetzt Menschen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, ... wenn sie freiwillig für eine terroristische Vereinigung oder für die Streitkräfte eines anderen Staates kämpfen ...**"
Das halte ich für völlig nachvollziehbar. Ich unterstütze die Aberkennung der dt. Stastsangehörigkeit für Menschen mit Doppelstaatsangehörigkeit, wenn sie sich einer terroristischen Vereinigung anschließen. Das sind tickende Zeitbomben.
Es laufen also nicht per se alle Doppelstastler Gefahr, die dt. Stastsangehörigkeit zu verlieren.
Auch wenn es sich z.B. um einen Doppelstaatler mit deutscher uns israelischer Staatsbürgerschaft handeln könnte?
Normaler Doppelstaatler ist ein sehr schwierig zu definierender Begriff bzw. Status. Es wäre ein großer Fehler - siehe einige Einwände im Artikel - würde man hier beginnen, Grenzen zu verwischen, Behörden und einzelnen Beamten Raum für Auslegung zu überlassen. Und noch was: Bürokratie haben wir schon mehr als genug, und die Gerichte sind überlastet.
„Normaler Doppelstaatler ist ein sehr schwierig zu definierender Begriff bzw. Status.“
„Normal“ ist mathematischer (‚technischer‘) Begriff. Im Zusammenhang mit Menschen hat der nichts zu suchen.
Nö. Resozialisierung nach und während der Bestrafung ist völlig richtig.
So funktioniert der deutsche Strafvollzug. Schulwissen.
"Resozialisierung nach und während der Bestrafung ist völlig richtig."
Das stimmt natürlich.
Die Frage ist nur, ob bei Unterstützern von Terrororganisationen, die möglicherweise schon von vorn herein mit Hasspredigen gegen westliche Demokratien erzogen wurden und auch von ihren Eltern günstigstenfalls "nur" eine Verächtlichungmachung unserer freien Welt erfahren haben, eine Resozialisierung überhaupt möglich ist, wenn bei diesen Menschen eine Sozialisierung noch nie stattgefunden hat?
"So funktioniert der deutsche Strafvollzug. Schulwissen."
In der Theorie. Und praktisch bei Menschen, die dafür zugänglich sind. Bei Terrorunterstützern bin ich mir da nicht sicher.
Ich teile Ihre Auffassung. Die Doppelstaaatsbürgerschaft kann und darf kein Freibrief für Terroristen und verfassungsfeindliche sein, die unseren Staat mit Gewalt bekämpfen. Natürlich müssen Begriffe wie Terrorist, Verfassungsfeind etc. Inhaltlich beschrieben werden, aber in der Sache besteht für mich kein Zweifel, dass unser Staat wehrhaft sein muss - nach innen wie auch nach außen.
Inwiefern könnte eine Doppelstaatsbürgerschaft ein "Freibrief" sein?
Er fühlt sich so wie das Beispiel im Beitrag. Nur ist das seine Sichtweite, dies empfinden nicht alle so.
Es geht darum, die Mehrheitsbevölkerung zu beruhigen. Man fürchtet weitere Verluste an Wählerstimmen.
Ändern wird sich nichts.
Sollte sich etwas ändern, dann außschließlich für eine kleine Zahl an Schwerstkriminellen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Ich denke diese, vor allem diejenigen, die unseren Staat und unsere Lebensweise zu tiefst verachten, die Frauen, wenn sie denn unverschleiert herumlaufen, als Dreck ansehen und die die Sharia über das Gesetz setzen, haben in unserem Land nichts verloren und man sollte wirklich alle Mittel ausschöpfen und neue schaffen, um sie los zu werden. So denkt übrigens auch die große Mehrheit der Menschen mit Migrationshintergrund, wenn sie in unserem Land produktiv tätig sind. Fragen Sie mal einen türkischen Gemüsehändler...
"Es geht darum, die Mehrheitsbevölkerung zu beruhigen"
Womit "beruhigen"?
" „Bei Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft hat das Vorhaben schon jetzt viel Verunsicherung geschaffen.“
Genau darum geht es auch. Verunsicherung schaffen."
Dann seint es aber hier irgendein Verständnisproblem zu geben: welcher Mensch doppelter Staatsbürgerschaft soll sich denn verunsichert fühlen? Die Aussage steht doch klar im Raum: Deutschland duldet keinen Terrorismus. Wer sich einer Terrorbande anschließt, ist bei uns nicht erwünscht. Warum soll dieser Mensch dann noch seine zweite (dt.) Staatsbürgerschaft behalten dürfen?