Ihre Meinung zu Förderung Langzeitarbeitsloser: Hilft das Teilhabechancengesetz?
Vor fünf Jahren trat das Teilhabechancengesetz in Kraft - ein Förderprogramm, bei dem der Bund für Langzeitarbeitslose in neuen Jobs zeitweise den Lohn zahlt. Was hat es seitdem bewirkt? Von Katrin Wegner.
„Hilft es, wenn der Staat die Lohnkosten übernimmt?“
Da dies erfahrungsgemäß mit Bürokratie und - wie immer, wenn es um Geld geht - mit politischem Streit verbunden ist: Eher nicht.
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Jede Einstellung ist mit Papierkram verbunden. Sogar monatlich bei der Gehaltsabrechnung.
Dann lesen Sie doch bitte (nochmal?) die verlinkten Artikel, dann werden Sie erkennen, dass Ihr Kommentar zwar zutrifft, aber das Problem überhaupt nicht trifft.
Wenn ausländische Fachkräfte angeworben werden, dann hier eintreffen und monatelang wie ungelernte Hilfskräfte beschäftigt und bezahlt werden, ohne zeitliche Perspektive, ob überhaupt eine Anerkennung ihrer Ausbildung erfolgt bzw. wann, dann ist das aus meiner Sicht ein höchst verantwortungsloses Bürokratieversagen und keineswegs ein belangloser Papierkram.
Mir ging beim Lesen des Artikels der Blutdruck.
In halb Deutschland will gerade eh kein Ausländer mehr arbeiten, das nur am Rande.
Es geht jedoch nicht um ausländische Fachkräfte, sondern um Langzeitarbeitslose. Das können zwar Ausländer sein, aber in der Regel werden diese nicht "angeworben".
Mir ging beim Lesen des Artikels der Blutdruck.
Mir auch.
Geht auch ohne Papier. Flächendeckend funktionierende (‚durchlässige‘) digitale Datenübertragungsnetze reichen.
➢ Flächendeckend funktionierende (‚durchlässige‘) digitale Datenübertragungsnetze reichen.
Was sind nun wieder «durchlässige» Datenübertragungsnetze …?
Jeder Hinz & Kunz Amateur-Hobby-Hacker kann sich einhacken, Gehaltsdaten abgreifen, plus wann wer krank war oder ist. Ich will erstens das gar nicht wissen, und zweitens auch nicht, welche Unterlagen Bewerber aus dem Ausland für ihre Berufsanerkennung eingereicht haben.
Und ich bin in diesem Fall ganz sicher nicht der einzige,
sondern Element der Menge der (deutlichen) Mehrheit.
In Deutschland?
Richtig. Außerdem würden damit Abzocker (-firmen) gefördert, die Langzeitarbeitslose befristet einstellen, nur solange die Förderung läuft.
Kann sich noch jemand an ABM-Maßnahmen erinnern? Menschen wurden mit Förderung durch den Staat eingestellt (ein Jahr, evtl mit Verlängerung zwei Jahre). Danach Entlassung, dann gab es Arbeitslosengeld ( vom Staat), nach zwei Jahren wurde man wieder als ABM eingestellt.
Der Arbeitgeber hatte durch die Förderung sehr niedrige Kosten, die Arbeitnehmer hatten keine Perspektive. Es wurden sogar Firmen gegründet, nur um ABM-Gelder abzuziehen. Zudem waren bezuschusste Firmen für die mit Festangestellten arbeitenden Firmen eine kaum zu ertragende (weil billiger arbeitende) Konkurrenz.
Ich kann mich noch sehr gut erinnern, da wir häufig ABM durchgeführt haben.
Ihre Aussage kann ich so nicht stehen lassen!
Bei uns wurden manche ABM Kräfte schon nach kurzer Zeit wieder zum Arbeitsamt geschickt, da sie keine Lust und keine Motivation hatten. Sie waren nur eine Belastung für die Mitarbeiter.
Andererseits, gab es auch welche die übernommen wurden. ABM war nicht immer nur ein Geschäft, sondern oft auch eine Belastung.
Je begüteter, desto mehr kann man sich leisten, Leute zu beschäftigen, die nichts anderes tun, als für ihren Arbeitgeber "kreativ" Geld zu sparen, vor allem im Graubereich der Legaliät und nicht selten darüber hinaus.
Aber es ist leichter, auf Bürgergeldempfänger herabzuschauen und zu schimpfen als denen auf die Finger zu klopfen, die wirklich in der (gut gepolsterten bis vergoldeten) Hängematte liegen.
Natürlich lohnt sich das!
Man kann ja nicht sagen, 40% zusätzlich geschaffene und bezahlte Beschäftigung lohnt sich nicht.
Abzocker- und Schmarotzer-Firmen muss es an den Kragen gehen: die Firma muss einen nachvollziehbaren Bedarf an einer Arbeitskraft haben und dafür gerade stehen, wenn sie nur für befristete Zeit eine "kostenlose" Arbeitskraft ausnutzt.
Wird ohne nachvollziehbare Not nach 2 Jahren keine Weiterbeschäftigung im derselben Firma angeboten (man beachte: nach 2 Jahren zahlt der Staat immer noch 90% Lohnkosten, nach 3 Jahren 70%!), sind nach Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses auf die zurückliegende Beschäftigungszeit Lohnsteuer- und Sozielabgaben dem Staat zu entschädigen.
So einfach geht das. Das hat zur Folge, dass die schwarzen Schafe kein Interesse mehr an dieser Betrugsmasche haben.
"Wird ohne nachvollziehbare Not nach 2 Jahren keine Weiterbeschäftigung im derselben Firma angeboten (man beachte: nach 2 Jahren zahlt der Staat immer noch 90% Lohnkosten, nach 3 Jahren 70%!), sind nach Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses auf die zurückliegende Beschäftigungszeit Lohnsteuer- und Sozielabgaben dem Staat zu entschädigen."
Welcher Art diese 'Beschäftigung' ist bzw. von welchem Nutzen für Sie für wen ist (und warum) wird dabei allerdings zur 'Nebensache'.
Und darüber, was eine nachvollziehbare Not ist und wer die wie 'feststellt' lässt sich lange streiten.
Korrektur (fett):
Welcher Art diese 'Beschäftigung' ist bzw. von welchem Nutzen sie für wen ist (und warum) ...