Autos fahren über die Moselbrücke von Schengen (Luxemburg) nach Perl (Saarland, Deutschland).

Ihre Meinung zu Kritik von Pendlern und Politikern an neuen Grenzkontrollen

Auch wenn lange Staus bisher ausbleiben: Die neuen Grenzkontrollen stoßen bei Pendlern und Politikern im Saarland auf heftige Kritik. In der Grenzregion wächst die Sorge um den europäischen Gedanken. Von Sabine Wachs.

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156 Kommentare

Kommentare

Peter Kock

Kritik von Pendlern und Politikern ?  Von Pendlern kann man verstehen aber an der Entscheidung haben  die Politiker doch selbst gearbeitet und das sie dann das alles kritisieren das ist wieder schwer zu verstehen !!!

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Malefiz

Den Pendlern geht es doch nur um die Bequemlichkeit und das sie so schnell wie möglich von A nach B kommen. Da können und wollen die Pendler keine Eingeständnisse eingehen. Interessant wäre es wenn man die Pendler zu unberechtigten Asylsuchenden und Migranten befragen und wie sie sich dann dazu äußern würden!

Mendeleev

Nochmal:
Die Mehrheit der illegalen Einreisen findet statt über Drittstaaten (!) die sich durch laxe Kontrollen (!) auszeichnen. Insbesondere gilt dies für Polen. 

Das Muster besteht darin, dass Migranten sich billige Flugtickets zb nach Warschau kaufen und dann über die „grüne Grenze“ nach Deutschland einsickern. 

Eine Vorkontrolle der Reiseziele durch die polnische Fluglinie fand nicht statt. Die deutsche Regierung ist deshalb schon vorstellig geworden in Warschau, dass wurde sogar bekannt. Um die deutsch-polnische Freundschaft und die EU Gemeinschaft nicht zu gefährden, wurde das aber nicht groß thematisiert. 

Dies  gab es bereits ähnlich  in den 1980ern mit Einreisen über Ostberliner Bahnhof Friedrichstraße sowie den Flughafen Schönefeld, von der BILD Zeitung und „Stern“ damals plakativ „Ameisenpfad“ genannt: Siehe Bundestagsdrucksache vom 24.09.1984 zur Anfrage des Unionsabgeordneten Lintner zu „illegalen Einreisen über die DDR nach Westberlin“.

Alles für die Katz

Zur Erinnerung: Diese Kontrollen verringern nicht die Zahl der Drittstaatsangehörigen, die mit einem Schutzersuchen Rechtsanspruch auf Verfahrenszugang in Deutschland erwerben. Wobei es sich zunächst nur um das formale Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung handelt.

Und diese Rechtslage gilt nicht etwa erst seit 2014 (Dublin-III), sondern:

„Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, daß die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in bezug auf Asylsuchende, die aus Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal oder Spanien kommen, ‚keine Anwendung mehr‘ findet. Vielmehr prüft das Bundesamt anhand der Kriterien des Art. 30 SDÜ im Einzelfall, ob die Zuständigkeit eines anderen Schengen-Staates zur Durchführung des Asylverfahrens gegeben ist.“ (aus Randnummer 155, BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 -)

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