Ihre Meinung zu Konsequenzen aus Solingen-Anschlag gefordert
Nach dem Anschlag von Solingen mit drei Toten fordern Politiker von CDU und FDP Konsequenzen - vor allem in der Asylpolitik. Kanzler Scholz und NRW-Ministerpräsident Wüst werden am Vormittag in Solingen erwartet.
"Das muss aufgeklärt werden, und da muss Klartext gesprochen werden, wenn da etwas schiefgelaufen ist."
Das sollte eigentlich ein Selbstgänger sein Klartext zu sprechen. Dass dies nicht der Fall ist, demonstriert das hohe Maß an Unaufrichtigkeit, das Menschen zurecht kritisieren.
"Es reicht", sagte CDU-Chef Friedrich Merz im ARD-Brennpunkt an Scholz und dessen Ampelregierung gerichtet, der er indirekt eine "naive Einwanderungspolitik" vorwarf."
Moment, war er nicht auch schon 2015 Teil der "wir schaffen das" Kampagne?
Und leider wurden auch jegliche Kritik und Ängste aus der Bevölkerung und von verschiedenen Stellen in den Wind oder ins rechte Lager gedrängt.
Was auch hier im Forum verstanden werden sollte ist, dass Kritik äußern kein Hass ist und dementsprechend Kritik an Flüchtlingspolitik nicht automatisch Fremdenhass bedeutet.
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'Was auch hier im Forum verstanden werden sollte ist, dass Kritik äußern kein Hass ist und dementsprechend Kritik an Flüchtlingspolitik nicht automatisch Fremdenhass bedeutet. '
Diese Unterscheidung von Kritik und Hass gelingt sowohl dem Forum und der deutschen Öffentlichkeit gut.
Es ist Ihnen aber in allen Ihren foristischen Erscheiungsformen ein Anliegen, Kritik an Hass & Hetze mit Meinungsunterschieden in der Flüchtlingspolitik in einen Topf zu werfen.
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"Moment, war er nicht auch schon 2015 Teil der "wir schaffen das" Kampagne? "
Merz in der Opposition hat schon mehrfach bewiesen, dass er so ziemlich alles sagt, um Ratt - ich meine Wählerstimmen zu fangen. Von ihm in Regierungsverantwortung würde ich genau keine Veränderung erwarten, außer mehr Verteilung "von unten nach oben".
Die Aufnahme der Flüchtlinge aus Ungarn 2015 war ein humanitärer Akt. Ich erinnere mich noch gut an die Hilfsbereitschaft der Bürger, als die Flüchtlinge in München eingetroffen sind. Das AsylR ist im GG verbrieft. Es besteht weitgehend Einvernehmen darüber, dass Straftäter kein Einreise- und kein BleibeR erhalten dürfen. Letztere müssen unverzüglich abgeschoben oder in Abschiebegewahrsam genommen werden. Wirtschaftsflüchtlinge können zudem keine Aufnahme finden.
Richtig ist aber auch, dass Deutschland auf die Zuwanderung qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte angewiesen ist. Gerade auch viele Syrer erfüllen diese Kriterien und arbeiten bereits u.a. als Ärzte bei uns. Es braucht deshalb ein verantwortungsbewusstes und konsequentes Handeln nach bestehendem Recht in der Ausländerpolitik, aber keine Hass- und Hetzreden, wie die leider immer wieder bei der AfD zu beobachten sind.
"Die Aufnahme der Flüchtlinge aus Ungarn 2015 war ein humanitärer Akt. Ich erinnere mich noch gut an die Hilfsbereitschaft der Bürger, als die Flüchtlinge in München eingetroffen sind."
Da erinnere ich mich auch noch gut dran. Wären wir Bürger nicht gewesen, wäre das Chaos perfekt gewesen. Vielleicht können Sie daher verstehen, was meine Kritik meint. Wir haben Tür und Tor geöffnet, unsere Behörden waren völlig überfordert und "die" Politik hat nichts besseres zu tun als leere Worthülsen abzufeuern.
Spätestens als dann in der Silvesternacht 2015 jene Ereignisse stattfanden, wurde vielen klar, dass mehr Probleme zu uns gekommen sind, als wir ursprünglich gedacht hatten. Ab da wurden dann jedoch jegliche Debatte über derartige Problematiken, die auch kulturell bedingt sind medial unterdrückt und vorverurteilt, sodass es den Rattenfängern der AfD überlassen worden ist darüber zu sprechen. Und hier steht man nun und wundert sich...
„Ich sage ganz einfach: Deutschland ist ein starkes Land. Das Motiv, mit dem wir an diese Dinge herangehen, muss sein: Wir haben so vieles geschafft - wir schaffen das!“ (Bundeskanzlerin Merkel, 31. August 2015)
2015 kamen außerordentlich viele Drittstaatsangehörige nach Deutschland, um um internationalen Schutz gemäß Richtline 2011/95/EU nachzusuchen. Das durften sie und das war auch schon vor 2015 der Fall.
Deutschland durfte sie nicht an der Grenze zurückweisen, sondern musste ihnen gemäß Art. 20 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung 604/2013/EU Verfahrenszugang gewähren und damit eine Aufenthaltsgestattung. Auch das war schon vor 2015 so.
Mitgliedstaaten durften gemäß humanitärer Ausnahmeklausel der Schengenverordnung, die Antragsteller „durchwinken“. Auch das war vor 2015 schon so. ABER:
Mitgliedstaaten wären verpflichtet gewesen, ggf. Antragsteller zurückzunehmen, taten dies aber nicht, auch das war vor 2015 schon so.
DAS hatte Merkel erklärt und auf unsere Pflichten („Dinge“) hingewiesen.