Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ihre Meinung zu Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

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250 Kommentare

Kommentare

harry_up

Da werden wohl in Kürze von Compact erhebliche Schadenersatzforderungen an die Regierung geltend gemacht werden.

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Pride

Sowas wie einklagbare Schadensersatzforderungen gibt's da wohl allgemein nicht.

Krid01

Das ist falsch. Es sind Ausgaben nicht erschienen durch das fahrlässige Handeln des Staates. Selbstverständlich gibt es dafür Schadensersatz.

Projekt Gold

Der entgangene Umsatz ist durch die kostenlose Werbung der Innenministerin sicherlich sehr schnell wieder eingefahren. Das ist ein typischer Fall von Streisand-Effekt.

Questia

@harry 15:18

| "Da werden wohl in Kürze von Compact erhebliche Schadenersatzforderungen an die Regierung geltend gemacht werden." |

Ist das nicht etwas zu früh?

Denn dagegen spricht für mich, dass erstens das Hauptsachverfahren noch  nicht abgeschlossen ist und dass zweitens die formelle Rechtmäßigkeit wohl besteht. 

wie-

>> Da werden wohl in Kürze von Compact erhebliche Schadenersatzforderungen an die Regierung geltend gemacht werden.

Dann stimmen Sie der Einschätzung des Bundesinnenministeriums von "Compact" als "zentralem Sprachrohr der Szene" also zu, wenn Sie "erhebliche Forderungen auf Schadensersatz" prognostizieren?

Krid01

Nein - wir sind immer noch ein Rechtsstaat 

ich1961

Das können die ja versuchen - aber das Urteil nur "vorläufig" ist, besteht da heute kaum ein Rechtsanspruch.

Alter Brummbär

Vor allem auf die Leser.

Mauersegler

Eine steile Vermutung. Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Bundesinnenministerium in vielen Punkten recht. In der Hauptsache wurde nicht entschieden.

Bündnis Lara Waagerecht

Da werden wohl in Kürze von Compact erhebliche Schadenersatzforderungen an die Regierung geltend gemacht werden.

Nein, das Verbot ist ja laut Gericht formell korrekt.

Parsec

"... erhebliche Schadenersatzforderungen...."

Wenn sowas tats. einklagbar sein soll, fürfte der Amtsschimmel da ziemlich lange wiehern. Bis dahin ist das nächste Verbot in Kraft.

DeRus

Auf jeden Fall!

Krid01

Ich erwarte den Rücktritt von Frau Faeser

Die Presse- und Meinungsfreiheit ist nach unserem GG ein extrem hohes Gut. Die Dame ist Juristin und da darf ich erwarten, dass ein Verbot Rechtlich hinreichend geprüft wird. Die Ministerin hat das Vertrauen in die Regierung nachhaltig geschädigt und ist nicht länger tragbar.

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natootan

Ich erwarte, dass bei Feststellung eines Gesetzesbruchs durch das Ministerium von Frau Faeser exakt nichts passiert. Und sollte irgendwie die sPD bei der nächsten Wahl zur Regierungskoalition gehören, dann erwarte ich, dass Frau Faeser ein adäquater Ministerposten zugestanden wird. 

fathaland slim

Es wurde kein Gesetzesbruch festgestellt.

wie-

>> Ich erwarte, dass bei Feststellung eines Gesetzesbruchs durch das Ministerium von Frau Faeser exakt nichts passiert.

Welcher Gesetzesbruch?

Mauersegler

Warum sollte auch etwas passieren?

Pride

Es geht da wohl nUr um einnen minimalen Teil, der, wenn überhaupt, korrigiert werden muss.

frosthorn

Was für ein Unfug. Mein Vertrauen in die Regierung wäre grade dann nachhaltig geschädigt, wenn man nicht versuchen würde, demokratiefeindliche Bestrebungen zu unterbinden.

Ihr Kommentar dürfte eher Ihrer Symathie für die Compact-Herausgeber entspringen als der Sorge um die Fähigkeiten der Ministerin.

AbseitsDesMainstreams

Sie verwechseln wieder einmal die Regierungsfeindlichkeit mit Demokratiefeindlichkeit. Jeder aufrechte Demokrat sollte gegen diese Gesinnungsregierung aufstehen, denn die Meinungsfreiheit stirbt gerade vor unseren Augen.

Barbarossa 2

Bin enttäuscht ob ihrer Aussage. Es geht um eine rechtliche Absicherung. Ähnlich wie bei der Autobahnmaut. Da haben die Minister gut bezahlte Experten zur Verfügung, da sollte so etwas rechtlich stabil sein.

91541matthias

was haben wir blos vor dem www gemacht, wo man umständlich Leserbriefe an Zeitungen schreiben musste oder am Stammtisch meckerte..

Insgesamt läuft doch unser Staat..er ist darüber hinaus durchaus wehrhaft gegenüber Radikalen von Rechts oder Links

Bahnfahrerin

Dem stimme ich zu. Die hätte Ihren Hut wegen Unfähigkeit schon längst nehmen müssen. 
Aber leider kann man als Politiker heutzutage wohl bis zur nächsten Wahl am Sessel kleben egal was man macht - solange jegliche Kritik an einem abprallt. 

Sisyphos3

Aber leider kann man als Politiker 

 

mir scheint die Etablierten sind bezüglich der Umfragewerten im Osten sowas von verzweifelt und dem Wahnsinn nahe, die können nicht mehr klar denken reagieren wie ein wildes Tier welches in die Ecke getrieben wird

Barbarossa 2

Messerscharf formuliert.

sebo5000

Wie kommen Sie zu dieser Einschätzung?

Welche Fehler hat die Innenministerin denn gemacht, dass Sie Ihr "Unfähigkeit" attestieren? 

Oder handelt es sich wie so oft nur um empörtes Geraune Ihrerseits...?

Mauersegler

Irgendwelche Argumente irgendwo?

Opa Klaus

Sofort einen Rücktritt einer Politikerin resp. Ministerin zu fordern halte ich für populistisch. Frau Faeser halte ich eher für ein Opfer der Mehrheitsbürger, welche sich für die Einschränkung und das Verbot von Medien einsetzt, welche nicht woke sind und den eigenen politischen Interessen im Weg sind. Natürlich idt sie eine Fehlbesetzung in diesem Amt. Das ist aber nicht schlimm. Erstens ist sie nicht die Einzige und in 14 Monaten ist der Spuk eh vorbei. Wer die Meinungsfreiheit einschränken will sollte sich vielleicht bei russischen Medien bewerben. 

Sisyphos3

sie waren deutlich !!

wie-

>> Sofort einen Rücktritt einer Politikerin resp. Ministerin zu fordern halte ich für populistisch.

Natürlich. Siehe auch Ihr Beitrag.

>> Frau Faeser halte ich eher für ein Opfer der Mehrheitsbürger

Welche "Mehrheitsbürger"? Sie wittern eine Verschwörung?

>> Natürlich idt sie eine Fehlbesetzung in diesem Amt.

Warum?

>> Erstens ist sie nicht die Einzige und in 14 Monaten ist der Spuk eh vorbei.

Trotz Ihrer "Mehrheitsbürger"?

>> Wer die Meinungsfreiheit einschränken will sollte sich vielleicht bei russischen Medien bewerben. 

Wann haben Sie zuletzt Absatz 2 des Art 5 GG gelesen? Seit wann sind bewusste öffentliche Falschinformationen, Beleidigungen und Volksverhetzung von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Mauersegler

Die Meinungsfreiheit kann und muss immer dort eingeschränkt werden, wo es um verfassungsfeindliche Bestrebungen geht, wie Sie wissen. Dass Compact solche Bestrebungen verfolgt, stellt das Gericht nicht infrage. Geprüft werden muss in der Hauptsache nur noch, ob das Ausmaß dieser Bestrebungen das Verbot rechtfertigt. 

Michael Will

Politische Hetze ist nicht gedeckt von dem Gebot der Meinungsfreiheit. Umsturzfantasien auch nicht. 

ich1961

Das ist ein  vorläufiges  Urteil!

Was Sie "erwarten", ist nicht maßgeblich.

Aber das bestimmte Teile der Bevölkerung darauf mit solchen Anwandlungen reagieren, war vorherzusehen.

 

rainer4528

Sie sind auch nur ein bestimmter Teil der Bevölkerung. 

Opa Klaus

Sehen Sie, wenn die Bundesregierung kein Vertrauen in ihre Bürger hat und ihnen vorschreibt was sie lesen dürfen und was nicht, dann halte ich das für eine gefährliche Entwicklung. Wir brauchen keine DDR 2.0. Sie sehen das wahrscheinlich anders, sei hnen unbenommen.. 

Questia

@Krid 15.20

| "Die Dame ist Juristin und da darf ich erwarten, dass ein Verbot Rechtlich hinreichend geprüft wird." |

Das wird sie bestimmt getan haben. Und wenn Sie erwarten, dass immer nur rechtliche Eindeutigkeit herrschen würde, bräuchten wir keine Gerichte.

Ich empfehle mal die Sicht einer Verfassungsrichterin:

Politische Entscheidungen werden unter einem Zeitdruck gefällt. Im Gegensatz dazu haben Gerichte mehr zeitliche Freiräume, ihre Entscheidungen zu finden.

https://www.ardmediathek.de/video/demokratie-verstehen/das-bundesverfas…

harpdart

"Politische Entscheidungen werden unter einem Zeitdruck gefällt. Im Gegensatz dazu haben Gerichte mehr zeitliche Freiräume, ihre Entscheidungen zu finden"

Danke für diesen Hinweis. Grundsätzlich stimmt das so.

Aber ich finde, gerade im Fall des Compact - Verbotes war es gar nicht nötig, schnell zu entscheiden. Wer weiß, wie lange diese Entscheidung im Ministerium vorbereitet wurde.

Interessant ist, dass viele, die jetzt Frau Faeser kritisieren, in anderen Fällen auf sofortige Verbote drängen (palästinensische oder islamistische Organisationen).

Und noch was: vielleicht ein kleiner Warnschuss für alle, die ein Verbot der AFD fordern. Das muss noch gründlicher gerechtfertigt sein, sonst endet es mit einer großen Klatsche.

Magnus Senex

Das die "Bundesministerin des Innern und fuer Heimat der BRD" Frau Faeser die politische Verbots-Entscheidung unter Zeitdruck gefaellt hat, darf bezweifelt werden!
Aber "Zeitdruck" ist natuerlich auch eine Frage der Definition ... in Ministerien, Bundes- und Landesbehoerden, bundeseigenen Unternehmen usw. scheinen die Uhren ja manchmal langsamer zu ticken.
 

Questia

@Krid 15:20

| "Ich erwarte den Rücktritt von Frau Faeser. Die Ministerin hat das Vertrauen in die Regierung nachhaltig geschädigt und ist nicht länger tragbar." |

Sie greifen dem Urteil eines Bundesgerichts vor, indem Sie vorgeben, zu wissen , wie die Entscheidung in der Sache ausfallen wird.

Zum Glück ist das BVerwG unabhängig von solchen vorauseilenden Urteilen.

artist22

"Ich erwarte den Rücktritt von Frau Faeser" Wieso oder können Sie nicht lesen Zitat: Alles spricht laut der Mitteilung des Gerichts dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist.

Es geht um ein vorläufiges Eilurteil. Das ist in einem Rechtstaat eben so. Zur Sache entscheidet das Gericht später. Daher auch diverse Auflagen an die Betroffenen.

 

mispel

Dem ist nichts hinzuzufügen. Aber natürlich wird das nicht passieren.

Bahnfahrerin

Anzunehmen. Sonst wäre sie ja schon längst weg … ;-)

Mauersegler

Dem ist sehr Vieles hinzuzufügen, wie Sie den Kommentaren entnehmen können. In erster Linie ein sachgemäßes Verständnis des Urteils.

Adeo60

Ob das Compact-Magazin mit seinen Beiträgen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen hat, kann - so das Gericht - noch nicht abschließend beurteilt werden. Insoweit bleibt das Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Die vorliegende Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren beinhaltet somit  eine vorläufige, kursorische Bewertung unter besonderer  Berücksichtigung der Presse-und Meinungsfreiheit. Diese hochrangigen Rechtsgüter müssen mit dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung abgewogen werden - und dies ist keine leichte Aufgabe. 

Die Regierung handelt zunächst einmal  im staatlichen Interesse und damit verantwortungsvoll, wenn Sie gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen und Aktivitäten vorgeht.  Gegenstand des weiteres Verfahrens ist nun die Prüfung, ob das an Compact adressierte Verbot notwendig und verhältnismäßig war. Hierzu bedarf es umfassender Akteneinsicht und substantiierter Prüfung. Das Ergebnis bleibt abzuwarten und steht noch keineswegs fest.

falsa demonstratio

" Die Dame ist Juristin und da darf ich erwarten, dass ein Verbot Rechtlich hinreichend geprüft wird." 

Ich gehe davon aus, dass das Innenministzerium die Sache hinreichend rechtlich geprüft hat, aber zu einem anderen Egebnis als das Bundesverwaltungsgericht gekommen ist. In Juristenkreisen wurde das heftig diskutiert, wobei es gute Argumente sowohl für die eine Seite wie für die andere gab.

Ihre offensichtlich vorhandene Vorstellung, Rechtsprechung basiere auf quasi-mathematischen Methoden ist abwegig. Rechtsprechung ist immer (auch) Wertungssache.

"Die Ministerin hat das Vertrauen in die Regierung nachhaltig geschädigt und ist nicht länger tragbar."

In meinen Augen ist genau das Gegenteil der Fall.

Stein des Anstosses

Da können Sie vermutlich lange warten.

Entschlossenheit in dieser Sache wird man ihr nicht vorwerfen.

Das Magazin als verfassungskonform einzuordnen, fällt schwer.

Sollte es knapp nicht verboten werden, wird es sich als „demokratisch“ brüsten. Das wäre natürlich bitter, aber so würde es kommen.

fathaland slim

Aus dem Artikel:

„Alles spricht laut der Mitteilung des Gerichts dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist.“

Die inhaltliche Entscheidung wird dann im Hauptverfahren getroffen.

Die Meinungsfreiheit ist nämlich ein hohes Gut, weshalb das Gericht sich Zeit nehmen wird.

So läuft das in einem Rechtsstaat.

Wäre ein Regime, so wie es das Compact-Magazin gerne hätte, an der Macht, liefe das anders.

Alter Brummbär

Ach sie haben die Beweise studiert und sind (Rechts)anwalt

Bündnis Lara Waagerecht

Ich erwarte den Rücktritt von Frau Faeser

Sie sind hoffentlich ein geduldiger Mensch. Frau Faeser hat in der Sache ja vollkommen Recht. 

Mauersegler

Ich erwarte, dass Sie sich mit der Entscheidung und ihrem Umfang befassen. Ein Urteil in der Hauptsache wurde bis jetzt nicht gefällt. 

Malefiz

"Die Presse- und Meinungsfreiheit ist nach unserem GG ein extrem hohes Gut."

Aber nicht wenn sie mißbraucht wird! Haben Sie schon mal was von Compact genau durchgelesen? Ich glaube nicht!

Malefiz

Sie wissen aber schon, daß Compact rechtsextremistisch ist? So was kann nicht mit dem Grundgesetz einhergehen!

franxinatra

Bei aller Verachtung für insbesondere diese rechtsextreme Postille: es waren schon viele Hüftschüsse in der jüngeren Geschichte, die Zu Rohrkrepierern wurden.

Auf diese Weise erfahren die Betreiber eher Aufwertung als Sanktion.

Statt dieses blinden Aktionismus hätte erst erst einer breiten Reihe von erfolgreichen Anzeigen gegen die Macher erfordert um eine Einstellung derer Erzeugnisse zu erwirken.

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wie-

>> Statt dieses blinden Aktionismus hätte erst erst einer breiten Reihe von erfolgreichen Anzeigen gegen die Macher erfordert um eine Einstellung derer Erzeugnisse zu erwirken.

Was wären denn da Ihre Erfolg verheißenden Vorschläge für eine alternative "breite Reihe von Anzeigen"?

natootan

Außer gegen das Grundgesetz zu verstoßen, weil man sich moralisch überlegen fühlt? Hm..., mir kommt da nur das Ausschöpfen des Gesetzrahmens in Betracht.

Aber natürlich kann man weiterhin blinden und bei der ersten Betrachtung des Verfassungsgerichts verfassungswidrigen Aktionismus betreiben. Ist ja für das Gute, gelle!?

abrechnungjetzt

Ich verachte das grüne Propagandablättchen mit den drei Buchstaben, trotzdem darf jenes H & H ohne Begrenzung geifern.

AbseitsDesMainstreams

Ich denke auch an das angebliche „Geheimtreffen“ von Potsdam in dem große Deportationspläne fast aller Ausländer aus Deutschland geschmiedet wurde. Davon gibt es inzwischen unzählige Beispiele.

Frau Faeser begeht schlicht Machtmißbrauch! Auch Rechte und politische Gegner haben den Anspruch darauf, dass man in einer Demokratie fair und gerecht miteinander umgeht. Jede ihrer Taten und Handlungen höhlt den demokratischen Geist dieser Gesellschaft aus.

wie-

>> Frau Faeser begeht schlicht Machtmißbrauch! 

Weil Sie als Bundesinnenministerin ihren Job macht? Ich bitte Sie.

>> Auch Rechte und politische Gegner haben den Anspruch darauf, dass man in einer Demokratie fair und gerecht miteinander umgeht. 

Jau. Auch wenn Rechtsextreme und Verfassungsfeinde diese Demokratie und damit faires und gerechtes Miteinander abschaffen wollen. Wie ja häufig genug aus den Sprachrohren der Herren Elsässer, Kubitschek, Höcke, Sellner und anderen zu hören.

Mauersegler

Niemand in der Bundesrepublik Deutschland hat das Recht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Und genau um die geht es. Weder um Meinungsfreiheit noch um fairen Umgang noch um einen imaginären "Geist dieser Gesellschaft".

artist22

Also so geheim ist ihre klammheimliche Freude hier darüber, dass sich ein Rechtstaat selbst bei seine ärgsten Feinden an prinzipien jhalten muss,  ja nicht.

Das zum Thema Geheimtreffen. Und so geheim sind Sie auch nicht ;-)

Michael Will

Sie fordern fairen Umgang mit erwiesen Rechtsexkrementen? 

ich1961

Sie scheinen zu glauben, das das Treffen mitsamt der Äußerungen nicht stattgefunden hat?

Weit gefehlt.

 

Questia

@franx 15:20

| "erst erst einer breiten Reihe von erfolgreichen Anzeigen gegen die Macher erfordert um eine Einstellung derer Erzeugnisse zu erwirken."

Anzeigen können nur bei strafrechtlichen Tatbeständen erstattet werden. Welche wären das denn nach Ihrer Meinung?

Bei dem Magazin geht es um das Agitieren gegen die verfassungsmäßige Grundordnung. Dass dies agitieren durch das Magazin als gefährdend eingestuft wurde, ist das Ergebnis der Erkenntnisse durch die Beobachtungen des Verfassungsschutzes.

Gogolo

Eine sehr weise Entscheidung des Gerichts. Nichts überstürzen - das macht Nancy Faeser ganz gerne.

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ich1961

Seit 2021 ist das Magazin als gesichert rechtsextremistisch eingestuft - das nennen Sie "überstürzen"?

Pax Domino

Was schert mich 2021 die Gegenwart zählt.

falsa demonstratio

"Nichts überstürzen - das macht Nancy Faeser ganz gerne."

"Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt", sagt das BverwG.

Was wollen Sie? Wollen Sie jahrelang zuschauen bis es zu spät ist?

Alter Brummbär

Die eigentliche Entscheidung des Gerichts ist doch noch gar nicht gefallen, aber schon vorverurteilen.

Questia

Verfassung - 

Das BVerwG hat die formelle Rechtmäßigkeit des Verbots bestätigt.

In der Sache geht es dann also darum, ob das Magazin gegen die Verfassung agitiert.

"Alles spricht laut der Mitteilung des Gerichts dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. Ob sich das Magazin sich aber gegen den Verbotsgrund richtet, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden."

Für mich ist nicht ersichtlich, wieso dies von einem Verwaltungsgericht verhandelt wird, wenn es doch um die Beurteilung des Verstoßes gegen die verfassungsmäßige Ordnung gem. Art. 9 (2) GG geht. 

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PeterK

Hab von Juristerei wenig Ahnung, aber wenn so ein Verbot einen Verwaltungsakt darstellt, ist wohl auch ein Verwaltungsgericht zuständig.

tagesschlau2012

Nein,

Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Verbotsverfügung erweisen sich die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin zu 1 als offen. 

Jetzt kann das Gericht in Ruhe klären ob es zu einem Verbot von Compact kommt. Das dauert mindestens 2 Jahre.

falsa demonstratio

"Für mich ist nicht ersichtlich, wieso dies von einem Verwaltungsgericht verhandelt wird, wenn es doch um die Beurteilung des Verstoßes gegen die verfassungsmäßige Ordnung gem. Art. 9 (2) GG geht."

Das ergibt sich aus dem Gesetz. In § 50 I VwGO heißt es:

(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug

1. [ ..... ]

2. über Klagen gegen die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes ausgesprochenen Vereinsverbote und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Vereinsgesetzes erlassenen Verfügungen,

[ ..... ]

 

Bernd Kevesligeti

Sicherkeine Träne für Compact. Und auch nicht für Elsässer, mit seiner irrlichternden Laufbahn. Vom Kommunistischen Bund (auch komischer Bund genannt) zu den Antideutschen und dann nach rechts.

Aber gesehen werden muss auch: Kommt das Bundesinnenministerium mit dem Verbot durch, mit Hilfe des Vereinsrechts, so droht natürlich mehr.

Dann könnten auch kurdische oder linke Medien etc. schnell verboten werden. Am Ende gibt es dann eine Verengung der Medienlandschaft auf DuMont, Springer, Tagesspiegel, Spiegel und Co.