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Ihre Meinung zu Bundesgerichtshof verbietet Mogelpackungen in Online-Shops

Große Verpackung, aber wenig Inhalt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es auch in Online-Shops keine Mogelpackungen geben darf. Konkret ging es um ein Waschgel, das nur zu zwei Dritteln befüllt war. Von Alena Lagmöller.

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155 Kommentare

Kommentare

WirSindLegion

Donnerwetter sind die SCHNELL....  Vor 10 Jahren hätte ich noch positiv reagiert - aber das riecht nach langjähriger Verschleppung durch die Korru*** äh die Lobbyisten.

Sisyphos3

lauter Gangster

jeder hat Beispiele die ihm auffielen - die ihn störten

Preiserhöhungen Corona oder wie auch immer begründet

200 g geräucherten Lachs  von 4,99 Euro auf 5,99 erhöht

.... und im 2. Step   war in der Packung nur noch 180 g

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Bernd Kevesligeti

Laut der Liste der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) gibt es noch mehr Mogelgeschichten: Lorenz Snack-Hits, Neutrogene Body Lotion Gel Hydro Boost.

Bergrader Bergbauern Käse mild-cremig, Sinaply V gerieben Pasta und Simply V gerieben Pizza.

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