Ihre Meinung zu Bundesgerichtshof verbietet Mogelpackungen in Online-Shops
Große Verpackung, aber wenig Inhalt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es auch in Online-Shops keine Mogelpackungen geben darf. Konkret ging es um ein Waschgel, das nur zu zwei Dritteln befüllt war. Von Alena Lagmöller.
Produktpsychologie.
Das führt zu Auswüchsen, an die man sich derart gewöhnt hat, daß man sie gar nicht mehr wahrnimmt. 99,98 Euro, selbstverständlich knappest kalkuliert, sind natürlich ganz was anderes als 100 Euro. Und daß die Preise an der Zapfsäule immer auf den Zehntelcent genau berechnet sind, hinter dem Komma aber immer eine Neun steht, ist ganz gewiss ebenfalls der äußerst knappen Kalkulation geschuldet…
Mir drängt sich da jedes Mal eine Frage auf:
Ist der Konsument wirklich so dumm, für wie er verkauft wird?
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"Ist der Konsument wirklich so dumm, für wie er verkauft wird?"
Nur die normalen Verbraucher. Das funktioniert aber nicht bei so schlauen Fuechsen wie Ihnen.
Daß ich nicht normal bin, da haben Sie schon Recht. Das macht mich aber nicht automatisch zum schlauen Fuchs, hingegen auch nicht zur dummen Gans.