Ihre Meinung zu Bundesgerichtshof verbietet Mogelpackungen in Online-Shops
Große Verpackung, aber wenig Inhalt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es auch in Online-Shops keine Mogelpackungen geben darf. Konkret ging es um ein Waschgel, das nur zu zwei Dritteln befüllt war. Von Alena Lagmöller.
Diese Mogelpackungen sind soweit wir es bei unseren Einkäuften bemerkt haben immer noch gang und gebe.Nicht nur bei Onlene Shops.
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Man muss sich dazu auch mal die "Preis pro Einheitsmaß"-Angabe ansehen; also €/kg oder Liter
Bei ähnlichen Artikeln wird nebeneinander mal pro kg, mal pro 100g angegeben, in der Hoffnung der mündige Kunde ist mathematisch vielleicht doch nicht so mündig und kann das daher schlechter vergleichen, so er diese Angabe überhaupt kennt und nutzt.
Oder die Kleinpackung ist günstiger als die große und verursacht mehr Müll, wenn der Kunde das merkt und mehr von ersterer kauft.
Da gibt es Unverschämtheiten, sag ich ihnen
Oder der Preis pro Einheit und Menge auf dem Schild passt nicht zur Verpackung dahinter. Man greift einfach zu und an der Kasse kommt das große Erwachen.
"Da gibt es Unverschämtheiten, sag ich ihnen" Das ist Methode sag ich Ihnen. Beispiel: Kräuterbonbons em-eukal u.a. Da kosten die zuckerfreien - also im Prinzip billliger in der Herstellung- i.d.R. 10€ mehr pro kg
Zuckeraustauschstoffe sind doch nicht billiger als Zucker!
Aber sicher doch. Rechnen sie mal beim aktuellen Zuckerpreis die Menge ein. Bei billigen Austauschstoffen sind das mg pro kg. Abgesehen davon, dass das keine Preisdifferenz von 16 zu 26€ pro kg rechtfertigt
Da haben sie Recht. Besonders auch so mancher Chipshersteller. Seit Corona haben die wirklich da alles noch mehr in Mogelpackungen rein gesteckt. Anfangs auch die RAMA usw.