
Ihre Meinung zu Was folgt aus dem Verfassungsschutz-Urteil für die AfD?
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat sein Urteil gesprochen: Die Berufung der AfD wird zurückgewiesen, die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz war rechtens. Was folgt daraus? Von C. Kehlbach und M. Schmidt.
Das Urteil ist richtig.
Es bleibt aber zu hoffen, dass der Verfassungsschutz jetzt nicht im großen Stil gegen teuer Geld überflüssige V-Leute anwirbt. Die AFD vertritt ihre radikalen Ansichten ja offen, da kann man einfach zuhören und mitschreiben, wenn Björn Höcke mal wieder die Losung der SA in seine Rede einbaut.
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"Es bleibt aber zu hoffen, dass der Verfassungsschutz jetzt nicht im großen Stil gegen teuer Geld überflüssige V-Leute anwirbt."
Nach dem ersten NPD-Urteil des BVerfG wird der Verfassungsschutz beim Einsatz von V-Leuten sehr zurückhaltend sein dürfen.