Ihre Meinung zu Was folgt aus dem Verfassungsschutz-Urteil für die AfD?
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat sein Urteil gesprochen: Die Berufung der AfD wird zurückgewiesen, die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz war rechtens. Was folgt daraus? Von C. Kehlbach und M. Schmidt.
Wenn die Demokratie es zulässt, dass demokratiefeindliche Kräfte immer stärker und lauter werden dann muss sie sich auch nicht wundern, dass sich im Volk eine Gegenbewegung entwickelt. Diese muslimischen Veranstaltungen der letzten Tage in Hamburg oder die DAVA sind da nur die klitzekleine Spitze des Eisbergs. Nach dem 2. WK hatten wir ca. 6.000 Muslime in D, heute haben wir 6 Mio., Tendenz weiter steigend und die meisten davon lehnen unsere Art zu leben, unser Gesellschaftsystem und unseren Rechtsstaat ab (Stichwort: Ghettobildung in vielen Städten). Wir wollen in Ruhe und Frieden leben, und keine Angst vor islamistischen Gewalttaten haben müssen, wenn wir auf den Weihnachtsmarkt oder sonst wo in der Öffentlichkeit sind. Wer dagegen nichts tut, muss sich nicht wundern, dass es sowas wie die AfD gibt. Mir schlägt das Herz bis zum Hals, wenn ich das schreibe, weil ich Angst habe, sowas überhaupt öffentlich zu sagen, soweit sind wir schon. Ich tu ´s aber trotzdem.
3 Antworten einblenden 3 Antworten ausblenden
„meisten davon lehnen unsere Art zu leben, unser Gesellschaftsystem und unseren Rechtsstaat ab“
Nein, es handelt sich nur um eine kleine aber laute Minderheit.
Und das wissen Sie woher? Meine Wahrnehmungen im täglichen Leben sind andere. Und ich lebe nicht in Köln-Mühldorf.
Sie müssen unterscheiden: (islamistische) Gewalttaten werden nach dem Strafgesetzbuch verfolgt. Hier geht es aber um den Verdachtsfall einer demokratiefeindlichen Partei.