Ihre Meinung zu Was folgt aus dem Verfassungsschutz-Urteil für die AfD?
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat sein Urteil gesprochen: Die Berufung der AfD wird zurückgewiesen, die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz war rechtens. Was folgt daraus? Von C. Kehlbach und M. Schmidt.
Was folgt daraus?
"Verdachtsfälle" dürfen also durch die staatlichen Behörden beobachtet werden. Das gilt auch für Parteien oder Politiker. Verdacht ist noch kein Beweis einer strafbaren Handlung sondern die Beobachtung soll helfen, strafbare Handlungen beweissicher und gerichtsfest zu dokumentieren, weiter nichts. Jeder kann jederzeit von einem staatlichen Organ beobachtet werden und das war nicht nur in der DDR so. Hier ist die Vorraussetzung ein richterlicher Beschluß. So funktioniert jeder Rechtsstaat.
Jetzt weiß also die AFD, daß sie beobachtet wird und die Politiker werden entsprechend handeln. Auch soll jeder in der AFd wissen, daß der Gegenüber ein Informant sein kann, ein offizieller oder inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Bundesnachrichtendienstes. Das wird zu Verunsicherung führen. Bei mir hinterläß das aus Gründen des Rechtsempfindens ein ungutes Gefühl. Wer überwacht die Überwacher?
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Sie werfen in Ihrem Post alles durcheinander.
Jeder kann jederzeit von einem staatlichen Organ beobachtet werden und das war nicht nur in der DDR so. Hier ist die Vorraussetzung ein richterlicher Beschluß. So funktioniert jeder Rechtsstaat.
Was Sie mal ganz elegant auslassen ist dass das nur in Fällen des Verdachts auf schwer wiegende Straftaten so ein Antrag gestellt werden kann, der von einem Richter überprüft werden muss. Die nachrichtendienstliche Überwachung wird vom Innenausschuss geprüft. Die Gewaltenteilung sagt Ihnen etwas?
Auch soll jeder in der AFd wissen, daß der Gegenüber ein Informant sein kann, ein offizieller oder inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Bundesnachrichtendienstes.
Der BND ist der Auslandgeheimdienst. Ihre restlichen DDR Fantasien möchte ich gar nicht kommentieren.
@bolligru 17:15 Uhr -
| "Jetzt weiß also die AFD, daß sie beobachtet wird und die Politiker werden entsprechend handeln." |
Dass sie beobachtet wird, weiss die A-Partei schon lange - sonst hätte sie der Einstufung nicht widersprochen - auch wenn die Maßnahmen bis zum Urteil ruhten. Es ging hier darum, dass sie die Rechtmäßigkeit der Beobachtung nicht anerkannte.
Also muss es jetzt wohl lauten: Jetzt weiß sie, dass sie beobachtet werden darf. Und dass die Politiker von ihr entsprechend agieren, kann ich angesicht der Reaktionen auf das Urteil nicht erkennen. Ebensowenig, wie ich insgesamt keine Zurückhaltung von entsprechenden Äußerungen erkennen kann, die dazu dienen sollen, die Grenzen des Sagbaren in der Gesellschaft in ihrem Sinne zu verschieben.
Der entscheidene Punkt ist: Überwachung, egal ob durch Staatsschutz oder Polizei, soll strafbare Handlungen nachweisen. Bis zur Verurteilung durch ein Gericht gilt die Unschuldsvermutung.
Übrwachungen durch die Polizei müssen konkret durch richterlichen Beschluß genehmigt oder angeordnet sein, beim Staatsschutz ist das anders.