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Ihre Meinung zu Zu wenig Schutz für Whistleblower: EU-Kommission verklagt Deutschland

Deutschland tut zu wenig, um Whistleblower zu schützen: Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission - und verklagt die Bundesrepublik vor dem EuGH. Auch sieben weitere EU-Staaten sind von der Klage betroffen.

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180 Kommentare

Kommentare

DerVaihinger
@19:03 Uhr von fathaland slim

Das ist ja auch nicht einfach. Wenn ich ein Feuer melde bin ich ein Retter. Wenn ich eien Frau beschütze bin ich ein Held, Wenn ich falschparker oder Sozialbetrüger melde nin ich ein Aenuziant oder Aluhutträger.

Denunziant auf jeden Fall. Aluhutträger? Darauf lässt das Denunzieren von Mitmenschen wohl keine Rückschlüsse zu.

 

 

Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit.

Sozialhilfebetrug ist ein Straftat.

Wer eine solche zur Anzeige bringt ist in Ihren Augen ein Denunziant?

Sehr eigenwillige Rechtsauffassung.

 

born in stasi-land
Ein Whistleblower ...

... der sogar weltbekannt ist, nämlich Edward Snowden, findet sogar in Russland Zuflucht. Also offenbar ein Land, in dem Whistleblower ganz besonders geschützt sind.

fathaland slim
@20:19 Uhr von falsa demonstratio

Weiß jemand, wo ich den Text der EU-Richtlinie finde?

 

Die meisten scheinen die Richtlinie ja gelesen zu haben.

 

Der Link zu EUR-Lex funktioniert nicht.

Die Hinweisgeberrichtlinie hat sogar einen eigenen, umfangreichen Wikipediaartikel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/1937_(Hinweisgeberri…

falsa demonstratio
@20:17 Uhr von harpdart

 

"Gewöhnlich stellen EU-Richtlinien keine Gesetzentwürfe dar, die man 1:1 in nationales Recht umsetzen kann.

Ist das hier anders?"

 

Sonderweg, Besserwisserei, Klassenprimus, Strebertum: das alles ist eine persönliche Einschätzung. Die EU-Richtlinie ist eine Mindestanforderung, die ein nationales Gesetz erfüllen soll. Was spricht dagegen, darüber hinaus weitere gesetzliche Regelungen festzulegen? Manche halten das für sinnvoll, andere nicht.

 

Es spricht nichts dagegen, jeenfalls nichts Rechtliches.

 

Mich wundert allerdings bei eingen, dass sie einem Dirigismus aus Brüssel bzw. Straßburg das Wort reden.

 

Das sollte man sich für spätere Diskussionen im Kopf behalten.

eine_anmerkung .
@20:24 Uhr von falsa demonstratio

 

>>“Wobei soll er mir denn helfen?“<<

.

Um die Zusammenhänge zu verstehen und Ihre Fragen zu beantworten (siehe Ihren Beitrag von 20:02 und 20:07).

 

DerVaihinger
@19:40 Uhr von Vector-cal.45

Deutschland  tut  doch  bereits  etwas  für  Whistleblower  und  verleiht  ihnen  den  Status  von  Nestbeschmutzern,  Qerulanten  und  Verschwörungstheoretikern.   Das  war  schon  zu  Zeiten  Gustl  Mollaths  so,  als  er  bei  Gericht  zu  plaudern  anfing.

 

[..] Die Justizbehörden in Nürnberg haben sich damals als befangen und an der Wahrheitsfindung desinteressiert gezeigt. Mollath hatte völlig in der Sache recht mit seinen Vorwürfen gegen die Hypovereinsbank, wie[..]

 

Mollaths Ex-Frau, die bei der Bank arbeitete, [..] 

 

Das verrückte daran ist,[..]

Mollath wurde doch 2014 frei gesprochen und Entschädigung hat er auch erhalten über 650TE.

Ein Fakt den Sie verheimlichen. 

 

 

Wow, toll. Da hat es sich für ihn ja richtig gelohnt, 7 Jahre unschuldig und unberechtigt in der Klapp...

 

 

In den USA bekommen Sie für einen verschütteten Kaffee Millionen, in Deutschland für einen abgerissenen Finger ein paar Tausend, wenn Sie Glück haben.

Taugt nicht als Vergleich.

 

eine_anmerkung .
@20:27 Uhr von born in stasi-land

>>“... der sogar weltbekannt ist, nämlich Edward Snowden, findet sogar in Russland Zuflucht. Also offenbar ein Land, in dem Whistleblower ganz besonders geschützt sind.“<<

.

Ich könnte mir vorstellen nur dann wenn sie dem System nützlich sind. Sonst haben die in Russland sicherlich ein Problem.

 

Neutrale Stimme
@17:57 Uhr von Tino Winkler

Na ja, so ein Gerichtsprozess kann schon belastend sein - und ist auch mit viel Bürokratie verbunden…

Wie ist eigentlich in Russland der Schutz für Whistleblower? Z.B. wenn jemand Korruption anzeigt.

Tödlich.

Tino, nicht wieder ablenken. Es geht in diesem Artikel um Deutshcland. Das es in anderen Laendern schelchter aussieht mag so sein, aber darum geht es hier nicht. 

fathaland slim
@20:24 Uhr von born in stasi-land

@20:19 Uhr von rjbhome

 

Und im Grossen ist die Ausdenministerin auch nicht zur Unterstützung von Julian Assange bereit  also nicht nur ein CDU Problem

Das ist ja auch kein Whistleblower. Es ging da ja um ein Sexualdelikt.

Erstens ist Frau Baerbock privat mit ziemlicher Sicherheit eine Unterstützerin Assanges, kann das aber in Ihrer Funktion als Bundesaußenministerin in dieser Form nicht sein. Das ist das Problem, wenn man in die Regierung eingebunden ist.

Und zweitens geht es beim Auslieferungsbegehren der USA nicht um Sexualdelikte. Das war die schwedische Justiz. Die vom Auslieferungsbegehren seit langem Abstand genommen hat.

falsa demonstratio
@20:28 Uhr von fathaland slim

Weiß jemand, wo ich den Text der EU-Richtlinie finde?

 

Die meisten scheinen die Richtlinie ja gelesen zu haben.

 

Der Link zu EUR-Lex funktioniert nicht.

Die Hinweisgeberrichtlinie hat sogar einen eigenen, umfangreichen Wikipediaartikel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/1937_(Hinweisgeberri…

 

 

Den Wikipedie-Artikel kenne ich. Ich suche den Original-Text. Der Link bei Wikipedia (zu EUR Lex) funktioniert nicht.

Mauersegler
@19:37 Uhr von weingasi1

Jetzt verraten Sie mir doch bitte, warum man in DEU wieder einmal einen Sonderweg meint gehen zu müssen, anstatt das Gesetz so, wie vom EU-Parlament beschlossen wurde, zur Abstimmung zu bringen. Dann wäre die Sache so, wie von der EU gewollt, beschlossen und "durch". Muss denn eigentlich in DEU immer noch eins "draufgesetzt" werden ? Muss man sich immer und immer wieder als Besserwisser, Klassenprimus und Streber generieren ? Warum eigentlich ?

 

Warum hat das die Merkel-Regierung eigentlich nicht gemacht? Die Richtlinie stammt von 2017. Warum müssen diese Deutschen immer warten, bis sie jemand verklagt?

 

falsa demonstratio
@20:30 Uhr von eine_anmerkung .

 

>>“Wobei soll er mir denn helfen?“<<

.

Um die Zusammenhänge zu verstehen und Ihre Fragen zu beantworten (siehe Ihren Beitrag von 20:02 und 20:07).

 

Wenn Ihnen das genügt, soll es mir recht sein.

 

Mir beantwortet das meine Fragen nicht.

Neutrale Stimme
@20:39 Uhr von eine_anmerkung .

>>“... der sogar weltbekannt ist, nämlich Edward Snowden, findet sogar in Russland Zuflucht. Also offenbar ein Land, in dem Whistleblower ganz besonders geschützt sind.“<<

.

Ich könnte mir vorstellen nur dann wenn sie dem System nützlich sind. Sonst haben die in Russland sicherlich ein Problem.

 

Das ist wohl in jedem Staat so. 

eine_anmerkung .
@20:43 Uhr von Mauersegler

>>“Jetzt verraten Sie mir doch bitte, warum man in DEU wieder einmal einen Sonderweg meint gehen zu müssen, anstatt das Gesetz so, wie vom EU-Parlament beschlossen wurde, zur Abstimmung zu bringen. Dann wäre die Sache so, wie von der EU gewollt, beschlossen und "durch". Muss denn eigentlich in DEU immer noch eins "draufgesetzt" werden ? Muss man sich immer und immer wieder als Besserwisser, Klassenprimus und Streber generieren ? Warum eigentlich ?

.

Warum hat das die Merkel-Regierung eigentlich nicht gemacht? Die Richtlinie stammt von 2017. Warum müssen diese Deutschen immer warten, bis sie jemand verklagt?“<<

.

Hier schmeißen Sie aber jetzt unterschiedliche Zusammenhänge zusammen.

Account gelöscht
@20:42 Uhr von fathaland slim

@20:19 Uhr von rjbhome

 

Und im Grossen ist die Ausdenministerin auch nicht zur Unterstützung von Julian Assange bereit  also nicht nur ein CDU Problem

Das ist ja auch kein Whistleblower. Es ging da ja um ein Sexualdelikt.

Erstens ist Frau Baerbock privat mit ziemlicher Sicherheit eine Unterstützerin Assanges, kann das aber in Ihrer Funktion als Bundesaußenministerin in dieser Form nicht sein. Das ist das Problem, wenn man in die Regierung eingebunden ist. [...]

 

Oje, wie tragisch. Da ist man insgeheim eine leidenschaftliche Verfechterin der Menschenrechte. Aber blöderweise muss man das in seiner (ihrer) Funktion für sich behalten. Weil man in eine Regierung eingebunden ist. Die sich ihrerseits nicht zu den Menschenrechten bekennen darf?

Meinen Sie das ernst?

Neutrale Stimme
@20:42 Uhr von fathaland slim

 

Das ist ja auch kein Whistleblower. Es ging da ja um ein Sexualdelikt.

 

Und zweitens geht es beim Auslieferungsbegehren der USA nicht um Sexualdelikte. Das war die schwedische Justiz. Die vom Auslieferungsbegehren seit langem Abstand genommen hat.

Richtig, hier ein Link dazu: https://www.theguardian.com/media/2023/jan/20/joe-biden-julian-assange-…

fathaland slim
@20:43 Uhr von falsa demonstratio

@20:28 Uhr von fathaland slim

Weiß jemand, wo ich den Text der EU-Richtlinie finde?

 

Die meisten scheinen die Richtlinie ja gelesen zu haben.

 

Der Link zu EUR-Lex funktioniert nicht.

Die Hinweisgeberrichtlinie hat sogar einen eigenen, umfangreichen Wikipediaartikel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/1937_(Hinweisgeberri…

 

 

Den Wikipedie-Artikel kenne ich. Ich suche den Original-Text. Der Link bei Wikipedia (zu EUR Lex) funktioniert nicht.

Die scheinen momentan überlastet zu sein.

Wenn ich die EUR-Lex-Seite anklicke, kommt „please try again later“.

eine_anmerkung .
@20:50 Uhr von frosthorn

 

>>“Erstens ist Frau Baerbock privat mit ziemlicher Sicherheit eine Unterstützerin Assanges, kann das aber in Ihrer Funktion als Bundesaußenministerin in dieser Form nicht sein. Das ist das Problem, wenn man in die Regierung eingebunden ist. [...]

.

Oje, wie tragisch. Da ist man insgeheim eine leidenschaftliche Verfechterin der Menschenrechte. Aber blöderweise muss man das in seiner (ihrer) Funktion für sich behalten. Weil man in eine Regierung eingebunden ist. Die sich ihrerseits nicht zu den Menschenrechten bekennen darf?

Meinen Sie das ernst?“<<

.

Da haben Sie ja sowas von recht und ich bekam da leider den roten Balken für meine Antwort auf diese Scheinheiligkeit.

 

fathaland slim
@20:50 Uhr von frosthorn

@20:28 Uhr von fathaland slim

Erstens ist Frau Baerbock privat mit ziemlicher Sicherheit eine Unterstützerin Assanges, kann das aber in Ihrer Funktion als Bundesaußenministerin in dieser Form nicht sein. Das ist das Problem, wenn man in die Regierung eingebunden ist. [...]

 

Oje, wie tragisch. Da ist man insgeheim eine leidenschaftliche Verfechterin der Menschenrechte. Aber blöderweise muss man das in seiner (ihrer) Funktion für sich behalten. Weil man in eine Regierung eingebunden ist. Die sich ihrerseits nicht zu den Menschenrechten bekennen darf?

Meinen Sie das ernst?

 

Ich habe es auf jeden Fall sehr, sehr ernst gemeint, als ich vor fast fünfzig Jahren beschloss, daß ich zum Politiker nicht tauge. Denn nur so kann ich mir eine gewisse Prinzipientreue bewahren. Nicht so eine untadelige, vorbildliche Prinzipientreue wie die Ihrige, aber immerhin noch eine größere als die, die ich mir leisten könnte, wäre ich Bundesaußenminister und damit oberster Diplomat Deutschlands.

weingasi1
@20:43 Uhr von Mauersegler

 

 

Warum hat das die Merkel-Regierung eigentlich nicht gemacht? Die Richtlinie stammt von 2017. Warum müssen diese Deutschen immer warten, bis sie jemand verklagt?

Die whistleblower-Richtlinie ist Ende 2019 in Kraft getreten. Es sind auch mitnichten nur "die Deutschen", die das Gesetz noch nicht umgesetzt haben und diejenigen, die es umgesetzt haben, haben sich an die EU-Richtlinie gehalten. Davon abgesehen, sind es natürlich keinesfalls IMMER die Deutschen, die sich mit Fristen schwertun. Der Richtlinie der EU zustimmen ist natürlich einfacher und geht schneller, als wenn man sein eigenes Süppchen meint kochen zu müssen und es dann auch noch durchsetzen muss. Dafür hat man dann wieder etwas "Exclusives". Ob es besser ist, lasse ich dahingestellt.

 

 

berelsbub
@20:50 Uhr von frosthorn

@20:19 Uhr von rjbhome

 

Und im Grossen ist die Ausdenministerin auch nicht zur Unterstützung von Julian Assange bereit  also nicht nur ein CDU Problem

Das ist ja auch kein Whistleblower. Es ging da ja um ein Sexualdelikt.

Erstens ist Frau Baerbock privat mit ziemlicher Sicherheit eine Unterstützerin Assanges, kann das aber in Ihrer Funktion als Bundesaußenministerin in dieser Form nicht sein. Das ist das Problem, wenn man in die Regierung eingebunden ist. [...]

 

Oje, wie tragisch. Da ist man insgeheim eine leidenschaftliche Verfechterin der Menschenrechte. Aber blöderweise muss man das in seiner (ihrer) Funktion für sich behalten. Weil man in eine Regierung eingebunden ist. Die sich ihrerseits nicht zu den Menschenrechten bekennen darf?

Meinen Sie das ernst?

Was für aufrechte Menschen doch in der Regierung wären, wenn Sie doch so wären, wie der User sie beschreibt. Das wäre ja grauenvoll, wenn der User recht hätte

Moderation
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Liebe User,

Wir werden die Kommentarfunktion um 21:15 Uhr schließen. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare zu diesem Thema – sofern Sie gerade dabei sind – noch zu Ende.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Moderation

fathaland slim
@20:58 Uhr von eine_anmerkung .

@20:50 Uhr von frosthorn, re fathaland slim

 

Oje, wie tragisch. Da ist man insgeheim eine leidenschaftliche Verfechterin der Menschenrechte. Aber blöderweise muss man das in seiner (ihrer) Funktion für sich behalten. Weil man in eine Regierung eingebunden ist. Die sich ihrerseits nicht zu den Menschenrechten bekennen darf?

Meinen Sie das ernst?“<<

.

Da haben Sie ja sowas von recht und ich bekam da leider den roten Balken für meine Antwort auf diese Scheinheiligkeit.

Schade. Ich hätte Ihre Antwort auf meine Scheinheiligkeit gern gelesen.

falsa demonstratio
@21:02 Uhr von weingasi1

 

 

Warum hat das die Merkel-Regierung eigentlich nicht gemacht? Die Richtlinie stammt von 2017. Warum müssen diese Deutschen immer warten, bis sie jemand verklagt?

Die whistleblower-Richtlinie ist Ende 2019 in Kraft getreten. Es sind auch mitnichten nur "die Deutschen", die das Gesetz noch nicht umgesetzt haben und diejenigen, die es umgesetzt haben, haben sich an die EU-Richtlinie gehalten. Davon abgesehen, sind es natürlich keinesfalls IMMER die Deutschen, die sich mit Fristen schwertun. Der Richtlinie der EU zustimmen ist natürlich einfacher und geht schneller, als wenn man sein eigenes Süppchen meint kochen zu müssen und es dann auch noch durchsetzen muss. Dafür hat man dann wieder etwas "Exclusives". Ob es besser ist, lasse ich dahingestellt.

 

Ich bin immer noch auf der Suche. Wo haben Sie denn die Richtlinie gelesen?

Account gelöscht
@21:02 Uhr von fathaland slim

 

Oje, wie tragisch. Da ist man insgeheim eine leidenschaftliche Verfechterin der Menschenrechte. Aber blöderweise muss man das in seiner (ihrer) Funktion für sich behalten. Weil man in eine Regierung eingebunden ist. Die sich ihrerseits nicht zu den Menschenrechten bekennen darf?

Meinen Sie das ernst?

 

Ich habe es auf jeden Fall sehr, sehr ernst gemeint, als ich vor fast fünfzig Jahren beschloss, daß ich zum Politiker nicht tauge. Denn nur so kann ich mir eine gewisse Prinzipientreue bewahren. Nicht so eine untadelige, vorbildliche Prinzipientreue wie die Ihrige, aber immerhin noch eine größere als die, die...

 

Ziehen Sie meine Prinzipientreue ruhig ins lächerliche. Das ficht mich nicht an. Mir gibt sie das Gefühl von Authentizität.

fathaland slim
@21:02 Uhr von berelsbub

Was genau möchten Sie mit Ihren Worten zum Ausdruck bringen? Mir erschließt sich der Sinn nicht.

Mauersegler
@20:49 Uhr von eine_anmerkung .

>>“Jetzt verraten Sie mir doch bitte, warum man in DEU wieder einmal einen Sonderweg meint gehen zu müssen, anstatt das Gesetz so, wie vom EU-Parlament beschlossen wurde, zur Abstimmung zu bringen. Dann wäre die Sache so, wie von der EU gewollt, beschlossen und "durch". Muss denn eigentlich in DEU immer noch eins "draufgesetzt" werden ? Muss man sich immer und immer wieder als Besserwisser, Klassenprimus und Streber generieren ? Warum eigentlich ?

.

Warum hat das die Merkel-Regierung eigentlich nicht gemacht? Die Richtlinie stammt von 2017. Warum müssen diese Deutschen immer warten, bis sie jemand verklagt?“<<

.

Hier schmeißen Sie aber jetzt unterschiedliche Zusammenhänge zusammen.

 

So? Welche denn? Die Merkelregierung hatte jahrelang Zeit, die Richtlinie einfach so durchzuwinken, wie Sie und weingasi das verlangen. Könnte alles längst erledigt sein und Sie vollkommen zufrieden.

 

berelsbub
@21:09 Uhr von fathaland slim

Was genau möchten Sie mit Ihren Worten zum Ausdruck bringen? Mir erschließt sich der Sinn nicht.

Verstehe ich. Sie stellen sich gerne dumm, wenn ihre Beiträge berechtigterweise kritisiert werden 

Moderation
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Liebe User,

die Kommentarfunktion für dieses Thema wird – wie bereits angekündigt – nun geschlossen. Wir danken für Ihre rege Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Die Moderation

fathaland slim
@21:08 Uhr von frosthorn

@21:02 Uhr von fathaland slim

Oje, wie tragisch. Da ist man insgeheim eine leidenschaftliche Verfechterin der Menschenrechte. Aber blöderweise muss man das in seiner (ihrer) Funktion für sich behalten. Weil man in eine Regierung eingebunden ist. Die sich ihrerseits nicht zu den Menschenrechten bekennen darf?

Meinen Sie das ernst?

 

Ich habe es auf jeden Fall sehr, sehr ernst gemeint, als ich vor fast fünfzig Jahren beschloss, daß ich zum Politiker nicht tauge. Denn nur so kann ich mir eine gewisse Prinzipientreue bewahren. Nicht so eine untadelige, vorbildliche Prinzipientreue wie die Ihrige, aber immerhin noch eine größere als die, die...

 

Ziehen Sie meine Prinzipientreue ruhig ins lächerliche. Das ficht mich nicht an. Mir gibt sie das Gefühl von Authentizität.

Wenn Sie das, was ich schreibe, höhnisch ins Lächerliche ziehen, dann zahle ich mit ähnlicher, wenn auch kleinerer Münze zurück.